Hier nochmals eine sehr gestraffte Zusammenfassung dessen, was derzeit abläuft.
SEPL-VO2014 /Schulentwicklungspläne, Planungszeitraum 2014-2019
- Planungsgrundlage für die Bedarfsmeldung von STARKIII-Kommunen ist der Schulentwicklungsplan laut SEPL-VO2014. Konkreter: Die NICHT bestandsfähigen Schulstandorte laut SEPL-VO2014 liefern die Schüler, um neue Mindestgrößen für Grundschulen gemäß STARKIII einzuführen.
- SEPL-VO2014 ist Thema eines Normenkontrollverfahrens der Stadt Wanzleben. Ergebnisse werden im November erwartet.
- Zu SEPL-VO2014 gibt es keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Eigentlich eine geforderte Entscheidungsgrundlage, um diese Verordnung überhaupt auf den Weg zu bringen.
STARKIII: Planungszeitraum für die Kommunen 2014 - 2033
- Zwingt Standortgemeinden via Demographie-Check, ein heute doppelt so hohes Schülerpotential (160 Kinder) auszuweisen, wie es SEPL-VO2014 für bestandsfähige Schulen ab 2017/18 fordert.
- Bedarfsmeldung 30.9. 2014, Förderanträge ab Frühjahr 2015 und erste Förderzusagen gegen Ende 2015.
- Einmal bewilligte Projekte sind an Förderlaufzeiten gebunden. 15 Jahre nach Fertigstellung des Umbaus.
Zwei Definitionen von bestandsfähig, zwei verschieden Zeitschienen
- Spätestens bis 2022 sollen in Sachsen-Anhalt alle bestandsfähigen Kitas und Schulen saniert und mit moderner Computertechnik ausgestattet sein. Das kündigte Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) am Mittwoch in Magdeburg an. MZ v. 11.6.2014 Im Zusammenhang mit STARKIII. Wer also diese Anforderungen nicht erfüllt, scheint nicht bestandsfähig.
- SEPL-VO2014 definiert bestandsfähig jedoch mit 80 Kindern im normal besiedelten Raum! DAS reicht wiederum nicht für STARKIII, also keine Fördergelder für Modernisierung.
- Damit fließen planerisch Schulstandorte mit prognostisch 70-80 Kindern im Jahre 2017/18 vielerorts bereits jetzt in die STARK-Planungen eine, ohne dass der betroffene Schulstandort die Chance erhält, durch geeignete Maßnahmen "bestandsfähig" zu werden.
- Das energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm STARKIII beginnt ab Ende 2015 mit der konkreten Umsetzung der Sanierung "förderfähiger" Schulen.
- Damit fließen planerisch Schulstandorte mit prognostisch 70-80 Kindern im Jahre 2017/18 vielerorts bereits jetzt in die STARK-Planungen eine, ohne dass der betroffene Schulstandort die Chance erhält, durch geeignete Maßnahmen "bestandsfähig zu werden.
. Hier eine Schautafel:
Schulverbünde
Viele Kommunen klammern sich an die Wahlversprechen der CDU, welche die Schaffung von Schulverbünden ankündigte. Dies sei mit dem jetzigen Koalitionspartner nicht zu machen, wurde gesagt und deswegen erst ab 2016 planbar. Damit wolle man die 2. Schulschließungswelle 2017/18 vermeiden.
Die Grafik zeigt, dass dem nicht so sein kann, wenn STARKIII zu den bisher bekannten Rahmenbedingungen beantragt werden muss.
Wir fassen zusammen:
- Die Schulentwicklungsplanungsverordnung SEPL-VO2014 ist sowohl zeitlich wie inhaltlich nur noch bedingt planungswirksam.
- Das energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm STARKIII führt mit seinem Zeitplan und seinen Vorgaben zu planerischen und prognostischen Schulschließungen, welche eigentlich erst 2017/18 vorgesehen wären. (Inhaltlich zu verfolgen am 28.8.2014, Stadtrat Staßfurt, Förderprojekt Staßfurt NORD, Grundschule Löderburg.)
- Mit dem energetischen Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm STARKIII wird eine neue Grundschullandschaft konstruiert und auf über 15 Jahre hinaus zementiert, welche so weder in der Schulplanungsverordnung noch im Schulgesetz zu finden ist. ( Zweizügigkeit von Grundschulen wir der neue Standard..)
- Parlamentarisch scheint im Landtag niemand daran niemand interessiert zu sein, diese Mehrfachüberlagerung verschiedener Verordnungen und deren Auswirkungen zu stoppen. Es gibt derzeit einen Antrag, wonach die Förder-Richtwerte von STARKIII an SEPL-VO2014 angepasst werden sollen. Das würde heißen, heutiges Schülerpotential 130 Kinder (mind. 80 bis 2033). Damit ändert sich nichts an der Grundproblematik. Außerdem führt dieser Vorschlag unter den gegenwärtigen Bedingungen zu einem sehr ungünstigen Schüler-Lehrerverhältnis...
So lange Bedarfsmeldung und Förderanträge von STARKIII unter den bisher kommunizierten Bedingungen einzureichen sind, kann man sagen:
Die Grundschullandschaft Sachsen-Anhalts wird für die kommenden 15 Jahre über das energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm STARKIII definiert. Dies geschieht schneller und radikaler als es in der für diese Thematik eigentlich zuständigen Schulentwicklungsplanung SEPL-VO2014 vorgesehen ist.
Das Ergebnis wird sein, dass immer mehr Grundschüler ab spätestens 2017/18 pro Tag Stunden für ihre Schulwege aufzubringen haben, um dannzumal in energetisch sanierten Hüllen mit Breitbandanschluss unterrichtet zu werden. So kommt es, wenn "Grundschul-Netzplanung" über ein energetisches Sanierungs und Wirtschaftsförderungsprogramm umgesetzt wird.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen