Direkt zum Hauptbereich

SEPL-VO2014, STARKIII: ...und die Kinder werden das schon überleben.

Hier nochmals eine sehr gestraffte Zusammenfassung dessen, was derzeit abläuft.


SEPL-VO2014 /Schulentwicklungspläne, Planungszeitraum 2014-2019
  • Planungsgrundlage für die Bedarfsmeldung von STARKIII-Kommunen  ist der Schulentwicklungsplan laut SEPL-VO2014. Konkreter: Die NICHT bestandsfähigen Schulstandorte laut SEPL-VO2014 liefern die Schüler, um neue Mindestgrößen für Grundschulen gemäß STARKIII einzuführen.
  • SEPL-VO2014 ist Thema eines Normenkontrollverfahrens der Stadt Wanzleben. Ergebnisse werden im November erwartet.
  • Zu SEPL-VO2014 gibt es keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Eigentlich eine geforderte Entscheidungsgrundlage, um diese Verordnung überhaupt auf den Weg zu bringen.
STARKIII: Planungszeitraum für die Kommunen 2014 - 2033 
  • Zwingt Standortgemeinden via Demographie-Check, ein heute doppelt so hohes Schülerpotential (160 Kinder) auszuweisen, wie es SEPL-VO2014  für bestandsfähige Schulen ab 2017/18 fordert.
  • Bedarfsmeldung 30.9. 2014, Förderanträge ab Frühjahr 2015 und erste Förderzusagen gegen Ende 2015.
  • Einmal bewilligte Projekte sind an Förderlaufzeiten gebunden. 15 Jahre nach Fertigstellung des Umbaus.
Zwei Definitionen von bestandsfähig, zwei verschieden Zeitschienen 


    • Spätestens bis 2022 sollen in Sachsen-Anhalt alle bestandsfähigen Kitas und Schulen saniert und mit moderner Computertechnik ausgestattet sein. Das kündigte Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) am Mittwoch in Magdeburg an. MZ v. 11.6.2014 Im Zusammenhang mit STARKIII. Wer also diese Anforderungen nicht erfüllt, scheint nicht bestandsfähig.
    • SEPL-VO2014 definiert bestandsfähig jedoch mit 80 Kindern im normal besiedelten Raum! DAS reicht wiederum nicht für STARKIII, also keine Fördergelder für Modernisierung.
    • Damit fließen planerisch Schulstandorte mit prognostisch 70-80 Kindern im Jahre 2017/18 vielerorts bereits jetzt in die STARK-Planungen eine, ohne dass der betroffene Schulstandort die Chance erhält, durch geeignete Maßnahmen "bestandsfähig" zu werden.

    • Das energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm STARKIII beginnt ab Ende 2015 mit der konkreten Umsetzung der Sanierung "förderfähiger" Schulen. 
    • Damit fließen planerisch Schulstandorte mit prognostisch 70-80 Kindern im Jahre 2017/18 vielerorts bereits jetzt in die STARK-Planungen eine, ohne dass der betroffene Schulstandort die Chance erhält, durch geeignete Maßnahmen "bestandsfähig zu werden.

    .  Hier eine Schautafel:


    Schulverbünde
    Viele Kommunen klammern sich an die Wahlversprechen der CDU, welche die Schaffung von Schulverbünden ankündigte. Dies sei mit dem jetzigen Koalitionspartner nicht zu machen, wurde gesagt und deswegen erst ab 2016 planbar. Damit wolle man die 2. Schulschließungswelle 2017/18 vermeiden.
    Die Grafik zeigt, dass dem nicht so sein kann, wenn STARKIII zu den bisher bekannten Rahmenbedingungen beantragt werden muss. 

    Wir fassen zusammen:
    1. Die Schulentwicklungsplanungsverordnung SEPL-VO2014 ist sowohl zeitlich wie inhaltlich nur noch bedingt planungswirksam.
    2. Das energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm STARKIII führt mit seinem Zeitplan und seinen Vorgaben zu  planerischen und prognostischen Schulschließungen, welche eigentlich erst 2017/18 vorgesehen wären. (Inhaltlich zu verfolgen am 28.8.2014, Stadtrat Staßfurt, Förderprojekt Staßfurt NORD, Grundschule Löderburg.)
    3. Mit dem energetischen Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm STARKIII wird eine neue Grundschullandschaft konstruiert und auf über 15 Jahre hinaus zementiert, welche so weder in der Schulplanungsverordnung noch im Schulgesetz zu finden ist. ( Zweizügigkeit von Grundschulen wir der neue Standard..) 
    4. Parlamentarisch scheint im Landtag niemand daran niemand interessiert zu sein, diese Mehrfachüberlagerung verschiedener Verordnungen und deren Auswirkungen zu stoppen. Es gibt derzeit einen Antrag, wonach die Förder-Richtwerte von STARKIII an SEPL-VO2014 angepasst werden sollen. Das würde heißen, heutiges Schülerpotential 130 Kinder (mind. 80 bis 2033). Damit ändert sich nichts an der Grundproblematik. Außerdem führt dieser Vorschlag unter den gegenwärtigen Bedingungen zu einem sehr ungünstigen Schüler-Lehrerverhältnis...
    So lange Bedarfsmeldung und Förderanträge von STARKIII unter den bisher kommunizierten Bedingungen einzureichen sind, kann man sagen: 

    Die Grundschullandschaft Sachsen-Anhalts wird für die kommenden 15 Jahre über das energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm STARKIII definiert. Dies geschieht schneller und radikaler als es in der für diese Thematik eigentlich zuständigen Schulentwicklungsplanung SEPL-VO2014 vorgesehen ist.

    Das Ergebnis wird sein, dass immer mehr Grundschüler ab spätestens 2017/18 pro Tag Stunden für ihre Schulwege aufzubringen haben, um dannzumal in energetisch sanierten Hüllen mit Breitbandanschluss unterrichtet zu werden. So kommt es, wenn "Grundschul-Netzplanung" über ein energetisches Sanierungs und Wirtschaftsförderungsprogramm umgesetzt wird. 

    ..und die Kinder werden das schon überleben....

    Aktionsbündnis auf facebook

    Kommentare

    Beliebte Posts aus diesem Blog

    Sprechen wir mal "von Schule" - Klassenzimmer: Wartsaal oder "die zweite Lehrkraft" ?

    Wir befassen uns heute mit  den Räumen in welchen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 16  mehr als die Hälfte ihres Lebens verbringen. Es sind zwei Punkte, welche im Vordergrund stehen: Nutzung des Raumes  und Möblierung. Der Titel deutet es schon an, hier geht es um die Nutzung. Das Bild links zeigt ein Klassenzimmer um 1900 herum.   Der dazugehörige Beitrag ist sehr lesenswert. Schule um 1900 eben. "Und auch aus diesen Jungs und Mädchen ist was geworden", höre ich bereits. Ja, das ist so. Das Bild rechts oben und die Bilder dieses Abschnittes zeigen Klassenzimmer von heute. In den meisten Grundschulen sehen wir nach wie vor die klassische Bestuhlung und sie besagt etwas: Gängigste Unterrichtsmethodik ist Frontalunterricht. Dies wiederum bedeutet für die Schüler: Viel sitzen, viel zuhören, wenig Eigenaktivität und Bewegung. Ja, es gibt auch andere Klassenraumbestuhlungen, sie sind lobend zu erwähnen, denn sie machen auf den ersten Blick klar, dass Unterric

    Schülerbeförderung: 75 Minuten für 7-Jährige ! Wo bleibt eigentlich das Jugendamt?

    Das Thema Schulschließungen produziert auf einer anderen Ebene Probleme, welche das Kultusministerium kaum und das Finanzministerium offenbar schon gar nicht interessieren. Es geht dabei einerseits um entstehende Kosten für den Schülertransport und zugleich um die Frage: Wo liegt die Grenze der Zumutbarkeit von Schülertransporten für Grundschüler? Dazu hat man in den letzten Tagen mehr erfahren: Kosten der Schülertransporte: Dazu Infos aus dem Kreise Jessen. Die Transportkosten stiegen von 4,26 Mio € im Jahre 2008 auf 5,45 Mio im Jahre 2011. Die durchschnittliche Kilometerleistung für einen Weg/Schüler betrug 15,61 Kilometer (2011) und wird mit den begonnenen Schulschließungen massiv zunehmen. ( Quelle MZ ) Diese Millionen scheinen irgendwo vom Himmel zu regnen und das Haushaltsbudget des Landes Sachsen-Anhalts nicht zu belasten. Hier spricht man nämlich nur vom enormen Sparpotential, ohne genauere Zahlen zu nennen. 75 Minuten von Tür zu Tür Zumindest der Landkreis Mansfeld S

    Die Rechte unserer Kinder (1)

    http://www.jugenddelegierte.de Nachdem wir inzwischen bis zum Gehtnichtmehr dargestellt haben, dass die Schwerpunkte der gegenwärtigen Planungen des Finanz- und Kultusministeriums ausschließlich finanzielle und personelle Gründe haben, möchten wir in diesem und den folgenden drei Beiträgen die Kinder in den Fokus stellen  Sie sind es, welche am Unmittelbarsten betroffen sind und - das behaupten wir jetzt - entsprechend Schaden nehmen oder benachteiligt werden Die Uno-Kinderrechts-Konvention von 1989  legt die Kinderrechte in 10 Punkten fest:  Drei davon möchten wir in diesem Zusammenhang herausgreifen: das Recht auf Gesundheit das Recht auf Bildung das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung 1. Recht auf Gesundheit Dazu eine Wegleitung zum Schlafbedarf von 6-11-Jährigen Für 5-6-Jährige beträgt dieser 11,5 Stunden, 7-11-Jährige liegt der Wer bei 11 Stunden. Daraus ergibt sich ein handfestes Problem für Eltern, deren Kinder bereits um 05:30 aus den Federn müssen, u