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Wirtschaftlichkeits-Untersuchung: Zweierlei Maß?

Erstaunlich: Von zwei Seiten wird festgehalten, dass für die Schulentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt offensichtlich eine Wirtschaftlichkeits-Untersuchung fehlt. Diese wäre jedoch laut Landeshaushaltsordnung Voraussetzung, um die so genannte SEPL-VO2014 überhaupt auf den Weg bringen zu dürfen.
Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort und die Fraktion der Grünen haben in getrennten Presseerklärungen auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Resultat ist eine dpa-Meldung, welche von den Medien übernommen, teilweise nicht mal in der Print-Ausgabe der Zeitungen ihren Niederschlag gefunden hat.

Deswegen nun etwas deutlicher:
  • Wenn ich mein Haus verkaufen will, benötige ich einen Energie-Pass, damit der Käufer weiß, was in etwa an Kosten auf ihn zukommen wird.
  • Wenn irgendein Sportverein oder eine Gartensparte am Clubhaus Sanierungsarbeiten vornimmt und deswegen die Jahresbeiträge erhöht, dann können die Mitglieder erwarten, dass auch die Wirtschaftlichkeitsrechnung NACH der Sanierung Gegenstand der Präsentation sein wird.
  • Wenn ein Betrieb seine Anlagen modernisieren will und dabei auf Bankgelder angewiesen ist, muss er einen Business-Plan vorlegen, aus welchem hervor geht, dass diese Investition sich innerhalb einer bestimmten Laufzeit auch rechnet.
  • Wenn eine Kommune in diesen Tagen STARKIII-Bedarf anmelden möchte, dann hat sie genau 2 Monate Zeit, um einen Demographie-Check bis 2030 oder 2035 und die detaillierten Angaben zur Art der angestrebten Sanierung vorzulegen. Das wird von Kultus- und Finanzministerium verlangt. Kosten pro Kommune 10 000- 15 000 €.
Wenn das Kultusministerium beschließt, die Mindestschülerzahlen zu verdoppeln und die Kommunen damit gezwungen werden, laut genehmigten Schulentwicklungsplänen bis 2017/18 über 90 Schulen zu schließen, dann fragt niemand nach dem Verhältnis von Aufwand und Ertrag? Dann fragt niemand nach den gesamtwirtschaftlichen Kosten dieser Maßnahme?

Nein, dann reichen Sätze wie: «Es ist aber davon auszugehen, dass sich auch für Schulträger Einsparungen bei den Betriebskosten ergeben» .

Wenn STARKIII als Richtwert für den Demographie-Check mindestens 100 Kinder für die Laufzeit des Projektes (also bis 2030, bis hin zu 2035) verlangt, dann benötigt eine förderwürdige Schule heute ein Schülerpotential von mindestens 160 Schülern, welches ausgewiesen werden muss. Schließlich nehmen die Schülerzahlen ja bis 2030 um über 40% ab, sagt das Kultusministerium.

Niemand stört sich also daran, dass nicht die Verdoppelung  der bisher vielerorts bewilligten Mindestschülerzahlen von 40 Kindern durch SEPL-VO2014 zu diskutieren ist, sondern die Vervierfachung  durch STARKIII. Vervierfachung! Das alles ab 30.09.2014, dem Datum, zu  welchem die Bedarfsplanung eingereicht werden muss... 

Auch dazu gibt es keine Aufwands- Ertragsrechnung. Es reicht, dass offenbar 450 Millionen € von der EU, aufgestockt mit kommunaler Eigenverschuldung von weiteren 150 Mio €, in möglichst kurzer Zeit für energetische Sanierung verbaut werden sollen. Das alles nennt sich dann Neue Schulqualität...

Diese Politik braucht Kontrolle und Widerstand.

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