Erstaunlich:
Von zwei Seiten wird festgehalten, dass für die
Schulentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt offensichtlich
eine Wirtschaftlichkeits-Untersuchung fehlt. Diese wäre jedoch laut
Landeshaushaltsordnung Voraussetzung, um die so genannte SEPL-VO2014
überhaupt auf den Weg bringen zu dürfen.
Aktionsbündnis
Grundschulen vor Ort und die Fraktion der Grünen haben in getrennten
Presseerklärungen auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Resultat ist eine dpa-Meldung, welche von den Medien übernommen, teilweise
nicht mal in der Print-Ausgabe der Zeitungen
ihren Niederschlag gefunden hat.
Deswegen
nun etwas deutlicher:
- Wenn ich mein Haus verkaufen will, benötige ich einen Energie-Pass, damit der Käufer weiß, was in etwa an Kosten auf ihn zukommen wird.
- Wenn irgendein Sportverein oder eine Gartensparte am Clubhaus Sanierungsarbeiten vornimmt und deswegen die Jahresbeiträge erhöht, dann können die Mitglieder erwarten, dass auch die Wirtschaftlichkeitsrechnung NACH der Sanierung Gegenstand der Präsentation sein wird.
- Wenn ein Betrieb seine Anlagen modernisieren will und dabei auf Bankgelder angewiesen ist, muss er einen Business-Plan vorlegen, aus welchem hervor geht, dass diese Investition sich innerhalb einer bestimmten Laufzeit auch rechnet.
- Wenn eine Kommune in diesen Tagen STARKIII-Bedarf anmelden möchte, dann hat sie genau 2 Monate Zeit, um einen Demographie-Check bis 2030 oder 2035 und die detaillierten Angaben zur Art der angestrebten Sanierung vorzulegen. Das wird von Kultus- und Finanzministerium verlangt. Kosten pro Kommune 10 000- 15 000 €.
Wenn
das Kultusministerium beschließt, die Mindestschülerzahlen zu
verdoppeln und die Kommunen damit gezwungen werden, laut genehmigten
Schulentwicklungsplänen bis 2017/18 über 90 Schulen zu schließen,
dann fragt niemand nach dem Verhältnis von Aufwand und Ertrag? Dann
fragt niemand nach den gesamtwirtschaftlichen Kosten dieser Maßnahme?
Nein, dann
reichen Sätze wie: «Es
ist aber davon auszugehen, dass sich auch für Schulträger
Einsparungen bei den Betriebskosten ergeben» .
Wenn
STARKIII als Richtwert für den Demographie-Check mindestens 100
Kinder für die Laufzeit des Projektes (also bis 2030, bis hin zu
2035) verlangt, dann benötigt eine förderwürdige Schule heute ein
Schülerpotential von mindestens 160 Schülern, welches ausgewiesen
werden muss. Schließlich nehmen die Schülerzahlen ja bis 2030 um
über 40% ab, sagt das Kultusministerium.
Niemand
stört sich also daran, dass nicht die Verdoppelung der bisher vielerorts bewilligten Mindestschülerzahlen von 40 Kindern durch SEPL-VO2014 zu diskutieren ist, sondern
die Vervierfachung durch STARKIII. Vervierfachung! Das alles ab 30.09.2014, dem Datum, zu welchem die Bedarfsplanung eingereicht werden muss...
Auch
dazu gibt es keine Aufwands- Ertragsrechnung. Es reicht, dass
offenbar 450 Millionen € von der EU, aufgestockt mit kommunaler
Eigenverschuldung von weiteren 150 Mio €, in möglichst kurzer Zeit
für energetische Sanierung verbaut werden sollen. Das alles nennt
sich dann Neue Schulqualität...
Diese Politik braucht Kontrolle und Widerstand.
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