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STARKIII: Erst mit einem Schülerpotential ab 160 Kindern entsteht Förderfähigkeit.

Grundschule Estedt, Verweigerung der Bildung einer Anfangsklasse.
STARKIII: Wann endlich wird die wirkliche Dimension erkannt?

In der Tagespresse und im Landtag wird STARKIII immer mehr zum Thema. Nach neuesten Informationen will nun auch die CDU an den Richtwerten dieses Förderprogrammes rütteln. Dieses geschieht, nachdem vor einigen Wochen bereits angekündigt wurde, das Thema Schulverbund im Ausschuss Bildung und Kultur einzubringen, um so Landschulen erhalten zu können.

Es liegt offenbar in der Natur von Verordnungen, dass deren wirkliche Tragweite auch von Politikern erst dann wahrgenommen wird, wenn es um deren Umsetzung geht. Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort fordert bekanntlich seit einem Jahr ein Schulschließungsmoratorium und eine Neuordnung der SEPL-VO2014 und von STARKIII, hat dies auch gegenüber den politisch Verantwortlichen in zahlreichen persönlichen Gesprächen inhaltlich untersetzt.

STARKIII ist der einzige Planungshebel zur Neuordnung des Grundschulnetzes. 160 Schüler, nicht 100 Schüler sind gefragt!
  • Schulstandorte, welche über STARKIII gefördert werden wollen, müssen den Demographie-Check bestehen. Dieser besagt: Förderwürdige Schulen müssen NACH Fertigstellung von STARKIII 15 Jahre später mindestens 100 Schüler vorhalten. Dieser Wert ist nicht von der EU sondern vom Finanz- und Kultusministerium gesetzt.
  • Bei einer prognostizierten Abnahme der Schülerzahlen um bis zu 40%, müssen also Antragssteller ausweisen, dass sie 2033 oder 2035 noch mindestens 100 Schüler haben werden. Somit muss ein heutiger Schulstandort ein Potential von mindestens 160 Schülern ausweisen, um förderfähig zu sein. Daraus wird ersichtlich, dass eine Korrektur im Demographie-Check auf 80 eigentlich gar nichts bringt. Weiterhin müsste ein Schülerpotential von über 120 Kindern ausgewiesen werden...
  • Mit diesem Demographie-Check wird also nicht mehr und nicht weniger als der Wechsel zum zweizügigen Grundschulmodell als einziger langfristig bestandsfähiger Schulform für die Zukunft vollzogen. DAS ist das bestandsfähige Schulnetz, von welchem Finanzminister Bullerjahn und Kultusminister Dorgerloh seit einigen Wochen so gerne sprechen! Die gesamte Vorarbeit mit SEPL-VO2014 ist demzufolge wirkungslos, sie ist Makulatur.
  • Kommunen, welche STARKIII-Förderbedarf anmelden (und wer will das nicht?), müssen diese Angaben bis Ende September 2014 vorlegen. Eröffnet wurde ihnen dies Mitte Juni 2014. Es handelt sich also um ein unglaublich enges Zeitfenster. Dabei ist zu fragen, wie das denn seriös während der Sommerferien gemacht werden soll und welches Zahlenmaterial den Kommunen zur Verfügung steht.
Falsche Antwort auf demographische Entwicklung.
  • Bei abnehmenden Schülerzahlen die Mindestschülerzahlen mit dem Hebel STARKIII zu vervierfachen ist nicht nachvollziehbar und derzeit einmalig in Europa, insbesondere was Schulplanung im ländlichen Raume betrifft.
  • STARKIII zementiert die Grundschullandschaft bis zum Jahre 2035. Verlierer ist der ländliche Raum, in welchem Zweizügigkeit nicht umsetzbar ist. Damit werden der prognostizierte negative demographische Wandel beschleunigt statt abgefedert und der ländliche Raum strukturell nachhaltig geschwächt. Für Familien wird er völlig unattraktiv.
  • Alle anderen Bundesländer und das benachbarte Ausland reagieren auf diese Problematik mit flexiblen Schulmodellen, Schulverbünden, Kleinschulen mit altersdurchmischtem Unterricht. Sachsen-Anhalt konstruiert die zweizügige Grundschule als Maß der Dinge, setzt auf Zentralisierung statt auf mehr Kompetenz und Mitbestimmung der Akteure vor Ort.
Lösungsansätze
  1. Schulverbünde: Zusammenschluss mehrerer Kleiner Schulen zu einem Schulverbund, welcher damit die notwendigen Schülerzahlen erreicht und STARKIII-förderfähig wird. Dabei fließen die STARKIII-Gelder auch in die kleineren Objekte. Es ist nämlich unerheblich, ob mit Millionenaufwand ein neuer Zielschulort saniert wird, oder ob in mehreren kleinen Tranchen dieselben Gelder in kleine Objekte fließen. Zentral für den langfristigen Bestand der Kleinen Schulen ist zugleich die Aufhebung der Mindestschülerzahlen, die Möglichkeit der konsequenten altersdurchmischten Beschulung. Also massive Korrekturen auch in der SEPL-VO2014 sind nötig, insbesondere die Aufhebung der hanebüchenen Regelung „Festsetzung von Mindestschülerzahlen zur Bildung von Anfangsklassen“!
  1. Sofortiger Stopp der weiteren Umsetzung von SEPL-VO2014 und STARKIII. Wem also die Variante Schulverbünde mit den entsprechenden Rahmenbedingungen sinnvoll, angesichts der fortgeschrittenen Planung aber als nicht mehr umsetzbar erscheint, dem bleibt nur noch die Variante „sofortiger Umsetzungsstopp“. Ein „da müssen wir nun einfach durch“ ist politisch verantwortungslos und beschädigt die Zukunftsfähigkeit Sachsen-Anhalts.

Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort hält fest: Der Landtag hat SEPL-VO2014 und STARKIII unterschätzt.
Bis heute ist/war offensichtlich den meisten Landtagsabgeordneten nicht klar, welches die wahren Dimensionen der Umsetzung von SEPL-VO2014 und STARKIII sind. Nur so lassen sich die Vorstöße der letzten Monate erklären. Wir appellieren an die Abgeordneten im Landtag von Sachsen-Anhalt: Nehmen Sie wenigstens jetzt Ihre Verantwortung für den ländlichen Raum Sachsen-Anhalts wahr. Handeln Sie! Setzen Sie auf den Bestand der Kleinen Schulen schaffen Sie dafür die nötigen Voraussetzungen.

Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort
http://schule-vor-ort-st.blogspot.de/

Walter Helbling  walteranamur@gmail.com

Ernst Romoser  eromoser@gmx.net
Heinz-Josef Sprengkamp  h.sprengkamp@gmx.de

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