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SEPL-VO/STARKIII: Version Haseloff 1.1 superlight

Zum Thema Schulschließung in Werben eine neue Version, wie SEPL-VO2014 ausgelegt, umgesetzt und kommuniziert werden kann, vorgeführt von Ministerpräsident Haseloff. Zitat aus der Volksstimme:

Haseloff verweist auf das Zugeständnis der Einheitsgemeinde Osterburg, Grundschulkinder aus ihrem Einzugsbereich weiterhin in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck beschulen zu lassen.
Allerdings nur solange der Schulstandort Iden ist. "Wir haben nun ein Konzept, dass es im Raum Werben/Iden einen Schulstandort geben wird: der Iden sein muss, damit die Osterburger Schüler weiterhin kommen. Wir müssen Osterburg bei der Stange halten. Die Kinder aus Osterburg werden gebraucht, damit ein Schulstandort im Bereich Werben/Iden bestehen bleiben kann", erläuterte Haseloff. Des Weiteren führte er aus: "Ich habe klare Vorstellungen davon, dass dieser Ort weiterhin von Kindern genutzt wird. Wir werden in Verantwortung mit dem Landkreis die Rahmenbedingungen so gestalten, dass alles so läuft, dass die Kinder unter vernünftigen pädagogischen und menschlichen Bedingungen beschult werden können." Quelle Volksstimme

Klartext: Um den Standort Iden gemäß STARKIII-Vorschriften auf Zweizügigkeit auszubauen, reicht die Schließung der Schule in Werben nicht. Man benötigt noch Schüler aus Osterburg. Diese wiederum haben Vorbehalte, in die eigentlich sanierte Grundschule Werben zu gehen, da zu weit entfernt. Also schließt man die für 800 000 € sanierte Schule, fährt deren Kinder mehr als 12 Kilometer nach Iden und stellt JETZT fest, dass da noch weitere Probleme auftauchen:

"So sind noch Fragen der Folgen der Schulschließung, etwa der Schülertransport oder die Nutzung des Frühhorts zu klären."

Diesen Vorgang nennt übrigens das Kultusministerium „fahren auf Sicht“, was letztlich nur bedeutet: „Was kümmern uns die aus Schulschließungen entstehenden finanziellen und infrastrukturellen Probleme und Kosten, so lange wir nicht selbst bezahlen müssen?" Genau dies hätten Kommunen im Zuge der Schulentwicklungspanung in Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung klären müssen. Weder Kommunen noch Landkreise noch Kultusministerium können eine solche Untersuchung vorlegen.

Wieder ein klassisches Beispiel, dass SEPL-VO2014 a) nicht umsetzbar ist weil sie b) durch STARKIII völlig ad absurdum geführt wird. Altmark gilt als dünn besiedelt, also 52 Kinder ab diesen Sommer, 60 ab 2017/18. STARKIII fordert jedoch für förderwürdige Bauten mindestens 100 Schüler für die 15-jährige Laufzeit nach Inbetriebnahme. Das heißt: Schülerpotential von mindestens 160 Kindern.

Unser Ministerpräsident scheint diesen Sachverhalt begriffen zu haben, er sagt es nur anders.....und die Medien machen mit.


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