Zum
Thema Schulschließung in Werben eine neue
Version, wie SEPL-VO2014 ausgelegt, umgesetzt und kommuniziert werden kann,
vorgeführt von Ministerpräsident Haseloff. Zitat aus der
Volksstimme:
Haseloff
verweist auf das Zugeständnis der Einheitsgemeinde Osterburg,
Grundschulkinder aus ihrem Einzugsbereich weiterhin in der
Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck beschulen zu lassen.
Allerdings
nur solange der Schulstandort
Iden ist. "Wir haben nun ein Konzept, dass es im Raum
Werben/Iden einen Schulstandort geben wird: der Iden sein muss, damit
die Osterburger Schüler weiterhin kommen. Wir müssen Osterburg bei
der Stange halten. Die Kinder aus Osterburg werden gebraucht, damit
ein Schulstandort im Bereich Werben/Iden bestehen bleiben kann",
erläuterte Haseloff. Des Weiteren führte er aus: "Ich habe
klare Vorstellungen davon, dass dieser Ort weiterhin von Kindern
genutzt wird. Wir werden in Verantwortung mit dem Landkreis die
Rahmenbedingungen so gestalten, dass alles so läuft, dass die Kinder
unter vernünftigen pädagogischen und menschlichen Bedingungen
beschult werden können." Quelle
Volksstimme
Klartext:
Um
den Standort Iden gemäß STARKIII-Vorschriften auf Zweizügigkeit
auszubauen, reicht die Schließung der Schule in Werben nicht. Man
benötigt noch Schüler aus Osterburg. Diese wiederum haben
Vorbehalte, in die eigentlich sanierte Grundschule Werben zu gehen,
da zu weit entfernt. Also schließt man die für 800 000 € sanierte
Schule, fährt deren Kinder mehr als 12 Kilometer nach Iden und
stellt JETZT fest, dass da noch weitere Probleme auftauchen:
"So
sind noch Fragen der Folgen der Schulschließung, etwa der
Schülertransport oder die Nutzung des Frühhorts zu klären."
Diesen Vorgang nennt übrigens das
Kultusministerium „fahren auf Sicht“, was letztlich nur bedeutet:
„Was kümmern uns die aus Schulschließungen entstehenden
finanziellen und infrastrukturellen Probleme und Kosten, so lange wir
nicht selbst bezahlen müssen?" Genau dies hätten Kommunen im Zuge der Schulentwicklungspanung in Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung klären müssen. Weder Kommunen noch Landkreise noch Kultusministerium können eine solche Untersuchung vorlegen.
Wieder ein klassisches
Beispiel, dass SEPL-VO2014 a) nicht umsetzbar ist weil sie b) durch
STARKIII völlig ad absurdum geführt wird. Altmark gilt als dünn
besiedelt, also 52 Kinder ab diesen Sommer, 60 ab 2017/18. STARKIII
fordert jedoch für förderwürdige Bauten mindestens 100 Schüler
für die 15-jährige Laufzeit nach Inbetriebnahme. Das heißt:
Schülerpotential von mindestens 160 Kindern.
Unser Ministerpräsident
scheint diesen Sachverhalt begriffen zu haben, er sagt es nur
anders.....und die Medien machen mit.
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