Schulentwicklungsplanungsverordnung
SEPL-VO2014 ohne vom Gesetzgeber geforderte
Wirtschaftlichkeits-Untersuchung?
Das Aktionsbündnis Grundschulen vor
Ort hat im April beim Kultusministerium Einsicht nach dem
Informationszugangsgesetz in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU)
der SEPL-VO2014 verlangt.
Die WU ist
Voraussetzung für den Erlass einer Verordnung der Tragweite, wie wir
sie bei der SEPL-VO2014 und deren Umsetzung derzeit erleben. Sie muss
vorliegen, bevor eine solche Verordnung
umgesetzt wird. Die
Verwaltungsvorschriften
zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) zu
§ 7 sehen u.a. vor: „Für Maßnahmen, die nicht zu
vernachlässigende gesamtwirtschaftliche Auswirkungen haben, sind
gesamtwirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (z. B.
Kosten-Nutzen-Analyse) durchzuführen.“
Das
Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort stellt nach Durchsicht der vom
Ministerium zur Verfügung gestellten Unterlagen fest:
- Es gibt keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur SEPL-VO2014, welche den Vorgaben der VV-LHO § 7 entspricht. Das zweiseitige Begleitschreiben enthält allgemeine Aussagen, welche schon längst widerlegt sind.
- Es gibt keinerlei Berechnungen, Modellvergleiche, Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung (Schülerbeförderung etc.)
- Es fehlt eine Kosten-Nutzen-Analyse mit anderen Beschulungsformen, wie sie beispielweise in Bayern und Voralberg schon umgesetzt werden.
- Als Beilage angefügte 150 Seiten enthalten viele nichtssagende statistische Angaben anderer Bundesländer ohne direkten Bezug zu einer WU. Es gibt auch keine Auswertung.
Aktionsbündnis
Grundschulen vor Ort hält fest:
Eine
solche WU muss vor
der Inkraftsetzung des Erlasses vorliegen.
Somit
fehlt die vom VV-LHO geforderte Grundlage, die
Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPL-VO2014) überhaupt auf den
Weg zu bringen.
Aktionsbündnis
Grundschulen vor Ort
Ernst Romoser eromoser@gmx.net
Walter Helbling walteranamur@gmail.com
Heinz-Josef Sprengkamp h.sprengkamp@gmx.de
Wir verweisen auf die Dateien SCAN und SCAN1, das ist der Brief. Die restlichen Seiten sind Anhang....
Lieber Ernst Romoser,
AntwortenLöschendanke für diesen Beitrag. Auch unsere GS in Weißandt-Gölzau wurde im Juni d.J.geschlossen, weil die Stadträte mehrheitlich eine Veränderung der Einzugsbereiche ablehnten und N U R 57 Schüler den Grund für eine Schließung lieferten. Ich habe gelesen, dass man in Wanzleben plant, beim Oberverwaltungsgericht
Klage gegen die SEPL-VO2014 einzulegen. Kann denn Dein Kenntnisstand nicht nachgereicht werden, um eine Rücknahme der bereits erlassenen Schließungsbescheide zu erzwingen? Bisher hatte ich nur Kontakt zu Heinz Sprengkamp, der auch zu einer Beratung mit unserem Landrat Schulze zugegen war. Aber leider
hatten wir zu dem Zeitpunkt kein so durchschlagendes Argument gegen die SEPL-VO2014. Könnte das Bündnis nicht bei den Medien gerade diese fehlende WU zur Neuauflage einer landesweiten Protestaktion machen? Unsere Elternschaft ist zwar enttäuscht, hat aber keine Kampfkraft verloren.
MfG Erich Neuber