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Schulentwicklungsplan MSH: Was steht im Bewilligungs-Schreiben des Landesschulamtes?

Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort möchte auf eine zu hinterfragende Situation im Landkreis Mansfeld-Südharz aufmerksam machen. Es geht dabei um die höchst problematischen Lösungsvorschläge des ehemaligen Landrates Dirk Schatz, mit welchen er laut eigenen Angaben die Grundschulen des Landkreises gerettet hat, oder zumindest diesen Eindruck zu erwecken versuchte. Hier seine Aussage aus dem  Amtsblatt vom  26. Mai 2014 , Einleitung:
„In der letzten Woche hatten wir es Schwarz auf Weiß: Das Landesverwaltungsamt hat die Schulentwicklungsplanung im Bereich der Grundschulen bestätigt. Allen Unkenrufen zum Trotz haben wir die Zustimmung des Landes bekommen.“

Wir müssen hier anfügen: Der Redaktionsschluss des Amtsblattes liegt 14 Tag vor Erscheinungsdatum. Somit müsste unser Ex-Landrat um den 5. Mai herum im Besitze der schriftlichen Bestätigung durch das Landessschulamt gewesen sein, oder aber,  er brachte seine Info in der letzten Woche vor Erscheinung noch im Amtsblatt unter.

Dafür spricht die schriftliche Antwort auf unsere Nachfrage in der Verwaltung:
Mit Schreiben vom 14. Mai 2014 wurde dann der beschlossene Schulentwicklungsplan des Landkreises Mansfeld-Südharz für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 für den Bereich Grundschulen mit Einschränkungen durch das Landesschulamt bestätigt.“

Ist das nicht toll? Wären da nicht die Einschränkungen. Betrachten wir den vom Kreistag genehmigten Schulentwicklungsplan und die vom damaligen Landrat skizzierten Lösungen aus seiner „Trickkiste“, welche an der zweiten Kreistagssitzung den Delegierten in einer schönen Power-Point Präsentation zelebriert wurden, dann ist anzunehmen, dass für mindestens vier, wenn nicht sechs Schulstandorte in Mansfeld-Südharz im Bescheid des Landesschulamtes so genannte „Einschränkungen“ enthalten sind. Auf diese Problematik haben wir öffentlich und an die Adresse der Kreistagsdelegierten VOR der entscheidenden Sitzung anfangs April aufmerksam gemacht.

Beispiel Berga
Am 30.06.2014 ist nun in der Gemeinde Goldene Aue das offizielle Schreiben eingegangen, wonach die im Schulentwicklungsplan vorgesehene weitere Beschulung in Berga durch das Landesschulamt nicht bewilligt werde und man das dafür angeführte Argument der räumlichen Probleme an der Grundschule Kelbra anders beurteile. Somit steht die Grundschule Berga entgegen allen Erwartungen der Betroffenen und regionalen Planer vor dem Aus. Wir erwarten nun die amtliche Publikation dieses Schreibens durch die Verbandsgemeinde im O-Ton, um daran geknüpft auch handeln zu können. Die Verbandsgemeinde ihrerseits hat  Zeit bis 29.7. gegen diesen Entscheid in Widerspruch zu gehen.

Berechtigtes öffentliches Interesse am Ist-Zustand der Schulentwicklungsplanung im Landkreis Mansfeld-Südharz. Was steht genau im Bescheid des Landesschulamtes?

Nun ist es schon erstaunlich, dass also unser Ex-Landrat das Amtsblatt vom Mai 2014 für eine vermeintliche Jubelmeldung nutzen kann, es gleichzeitig aber nicht schafft, eben diese Bestätigung im Originalwortlaut unter amtlichen Nachrichten zu publizieren.

Auf unsere Nachfrage wurde nun angekündigt, dass im Amtsblatt Juli (also während der Sommerferien!) eine „inhaltliche“ Publikation des Bestätigungsschreibens erfolgen werde. Aus redaktionellen Gründen sei dies nicht früher möglich gewesen.

Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort fordert die Verwaltung des Landkreises auf, die schriftliche Bestätigung des vom Landkreis eingereichten Schulentwicklungsplanes 2014-19 durch das Landesschulamt im Originalwortlaut unter "amtliche Nachrichten" zu veröffentlichen. Dies liegt im öffentlichen Interesse aller Einwohner der betroffenen Regionen, aber auch im Interesse der Schulstandorte, denn so ergibt sich ein Gesamtbild des Ist-Zustandes, unbesehen von der möglichen „Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes“. Mit dieser Intention hat beispielsweise der Landkreiz Harz das Schreiben des Landesschulamtes unverzüglich im Amtsblatt des Kreises publiziert.

Erst darauf abgestützt können weitere Einsprachen oder Klagen – auch von Einzelpersonen – überhaupt erst eingereicht werden. Vor allem aber eröffnen sich auf Grund einer Gesamtsicht der „Einschränkungen“ für alle Beteiligten neue Planungs-Perspektiven und /oder Kooperationen. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten und Betroffenen über denselben Informationsstand verfügen. Nur so entstehen auch kreative und tragfähige Lösungen und letztlich geht es ja uns allen um tragfähige Lösungen im Interesse um unsere Kinder und unsere Region.

Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort
Walter Helbling  walteranamur@gmail.com
Ernst Romoser   eromoser@gmx.net  
Heinz-Josef Sprengkamp 

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