Direkt zum Hauptbereich

Nochmals: Land kann keine Schulen schließen !

GS Siersleben
Wir möchten von Schließungen bedrohte Schulstandorte erneut darauf hinweisen: Ohne einen rechtsgültigen Beschluss der Standortgemeinde, wonach eine Grundschule zu schließen sei, hat das Landesschulamt keine Schließungsbefugnis. Das Einzige was passieren kann, ist die Verweigerung der Bildung von Anfangsklassen.  Über diese Tatsache sollte nicht mehr diskutiert und spekuliert, sondern entsprechend gehandelt werden.

Das heißt: Mit der Verweigerung einer Schulschließung durch die Standortgemeinde bleibt dem Landesschulamt lediglich die Massnahme "Verweigerung der Bildung von Anfangsklassen" oder Streichung einer von 4 Lehrerstellen. Das wiederum ist jedoch bei Klassengrößen von 45 - 60 Schülern kein Problem, da man in dieser Situation jahrgangsdurchmischte Klassen bilden kann und somit ein oder zwei Jahre Zeit gewinnt. Genau darum geht es und deswegen sollten sich Kommunen und Verbandsgemeinden gut überlegen, ob sie ihre Schulstandorte derart leichtfertig durch eigenen Beschluss aus der Hand geben. Wir gehen davon aus, dass die Planungsvoraussetzungen innerhalb der kommenden zwei Jahre völlig anders sein werden...

Hier aus der aktuellen Berichterstattung der Volksstimme:

Grund für die andauernde Unsicherheit ist offenbar eine Gesetzeslücke. Der Kultusminister hat festgelegt, wie groß Schulen mindestens sein müssen. Ist eine Schule zu klein, muss der Träger sie schließen. Für Angern lehnt der Verbandsgemeinderat Elbe-Heide das aber kategorisch ab. Das Landesschulamt sieht keine Handhabe, Dorgerlohs Mindestschülerzahlen auch durchzusetzen. Man setze auf Beratung, um in den offenen Fällen "verordnungskonforme Regelungen" zu erreichen, heißt es aus der Behörde.
Auch anderswo trotzen Kommunalpolitiker den Vorgaben des Landes. In Cobbelsdorf bei Wittenberg wird die Schule nach den Ferien für nur noch 15 Schüler geöffnet, gereinigt und mit Lehrern versorgt. Auch in diesem Fall hat das Landesschulamt die Aufnahme von Erstklässlern untersagt, die anderen drei Jahrgänge laufen weiter. Der ganze Beitrag aus der Volksstimme.
Schulstandorte können also durch das Land erst geschlossen werden, wenn ein Schließungsentscheid der Standortgemeinde vorliegt. Drandenken!!!

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sprechen wir mal "von Schule" - Klassenzimmer: Wartsaal oder "die zweite Lehrkraft" ?

Wir befassen uns heute mit  den Räumen in welchen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 16  mehr als die Hälfte ihres Lebens verbringen. Es sind zwei Punkte, welche im Vordergrund stehen: Nutzung des Raumes  und Möblierung. Der Titel deutet es schon an, hier geht es um die Nutzung. Das Bild links zeigt ein Klassenzimmer um 1900 herum.   Der dazugehörige Beitrag ist sehr lesenswert. Schule um 1900 eben. "Und auch aus diesen Jungs und Mädchen ist was geworden", höre ich bereits. Ja, das ist so. Das Bild rechts oben und die Bilder dieses Abschnittes zeigen Klassenzimmer von heute. In den meisten Grundschulen sehen wir nach wie vor die klassische Bestuhlung und sie besagt etwas: Gängigste Unterrichtsmethodik ist Frontalunterricht. Dies wiederum bedeutet für die Schüler: Viel sitzen, viel zuhören, wenig Eigenaktivität und Bewegung. Ja, es gibt auch andere Klassenraumbestuhlungen, sie sind lobend zu erwähnen, denn sie machen auf den ersten Blick klar, dass...

DAS Wunder: Vom Hungertod bedrohter Esel scheißt Golddukaten.

Anlass zur folgenden Glosse ist dieser Beitrag. Das Wunder des vom Hungertod bedrohten Esels, der über Nacht Golddukaten zu schei ßen begann. Ironie an: Es war gegen Ende des Jahres 2012, als die Besitzer eines Esels, der für viele Einwohner Dienste verrichtete, Alarm schlugen:“ Hört zu, liebe Leute, unserem Esel geht es schlecht. Wir können ihn nur noch dank Zuschüssen und Spenden ernähren. Wir müssen unverzüglich daran gehen, seinen Kalorienbedarf runterzufahren. Das heißt: Er steht nur noch begrenzt zur Verfügung. Wir haben bereits ein Programm, wie das geschehen soll und fordern euch auf, eure Planungen auf Grund dieser Verordnungen in Angriff zu nehmen und uns vorzulegen. WIR werden dann entscheiden, inwiefern wir euch den Esel weiterhin zur Verfügung stellen können oder nicht. So begann ein gehässiges Gezänke zwischen den Anwohnern, denn die Vorgaben sahen vor, dass der Kultur- der Wissenschafts-, der Bildungs- und der Sicherheitsacker nur noch unter großen Ein...

Satzungen zur Schülerbeförderung der einzelnen Landkreise

Wir diskutieren eigentlich über eine Alternative zur gegenwärtigen Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPL-VO2014). Nachdem in einem ersten Kommentar aus dem Kultusministerium verneint wurde, dass es Verordnungen gäbe, welche die Haustür zu Schultüre Zeit von Grundschulkindern mit bis zu 75 Minuten für einen Weg als zumutbar bezeichne, möchten wir  diesen zugespielten Ball aufgreifen und das, was da in den Verordnungen steht, sichtbar machen. Dazu die Anmerkung: Nicht das Kultusministerium erstellt diese Regeln, sondern die Landkreise. Entsprechend unterschiedlich sind die Verordnungen gestaltet. Es werden jeweils zwei Zeiten angegeben. Ein Wert für Grundschüler, der zweite Wert ab 5. Klasse. Dazu verlinken wir die jeweiligen Verordnungen. Wir betonen: Das sind die  als zumutbar definierten Weg-Warte- und Umsteigezeiten  der Altersgruppen 6-10 und der zweite Wert gilt für Kinder ab 11 Jahren!!! Berechnet sind sie pro Weg . Hier die Übersicht: Land...