GS Siersleben |
Wir möchten von Schließungen bedrohte Schulstandorte erneut darauf hinweisen: Ohne einen rechtsgültigen Beschluss der Standortgemeinde, wonach eine Grundschule zu schließen sei, hat das Landesschulamt keine Schließungsbefugnis. Das Einzige was passieren kann, ist die Verweigerung der Bildung von Anfangsklassen. Über diese Tatsache sollte nicht mehr diskutiert und spekuliert, sondern entsprechend gehandelt werden.
Das heißt: Mit der Verweigerung einer Schulschließung durch die Standortgemeinde bleibt dem Landesschulamt lediglich die Massnahme "Verweigerung der Bildung von Anfangsklassen" oder Streichung einer von 4 Lehrerstellen. Das wiederum ist jedoch bei Klassengrößen von 45 - 60 Schülern kein Problem, da man in dieser Situation jahrgangsdurchmischte Klassen bilden kann und somit ein oder zwei Jahre Zeit gewinnt. Genau darum geht es und deswegen sollten sich Kommunen und Verbandsgemeinden gut überlegen, ob sie ihre Schulstandorte derart leichtfertig durch eigenen Beschluss aus der Hand geben. Wir gehen davon aus, dass die Planungsvoraussetzungen innerhalb der kommenden zwei Jahre völlig anders sein werden...
Hier aus der aktuellen Berichterstattung der Volksstimme:
Grund für die andauernde Unsicherheit ist offenbar eine Gesetzeslücke. Der Kultusminister hat festgelegt, wie groß Schulen mindestens sein müssen. Ist eine Schule zu klein, muss der Träger sie schließen. Für Angern lehnt der Verbandsgemeinderat Elbe-Heide das aber kategorisch ab. Das Landesschulamt sieht keine Handhabe, Dorgerlohs Mindestschülerzahlen auch durchzusetzen. Man setze auf Beratung, um in den offenen Fällen "verordnungskonforme Regelungen" zu erreichen, heißt es aus der Behörde.
Auch anderswo trotzen Kommunalpolitiker den Vorgaben des Landes. In Cobbelsdorf bei Wittenberg wird die Schule nach den Ferien für nur noch 15 Schüler geöffnet, gereinigt und mit Lehrern versorgt. Auch in diesem Fall hat das Landesschulamt die Aufnahme von Erstklässlern untersagt, die anderen drei Jahrgänge laufen weiter. Der ganze Beitrag aus der Volksstimme.
Schulstandorte können also durch das Land erst geschlossen werden, wenn ein Schließungsentscheid der Standortgemeinde vorliegt. Drandenken!!!
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