Sehr
geehrte Damen und Herren
Die
neuesten Entwicklungen der vergangenen 2 Monate zum Thema
Schulplanung und STARKIII deuten darauf hin, dass mit einer
Aufweichung sowohl der SEPL-VO2014 wie auch von STARKIII zu rechnen
ist. Wir möchten hier einige Beispiele aufzählen:
- CDU führte ihren Kommunalwahlkampf zum Thema Schulentwicklungsplan mit dem Versprechen, für die Einführung von Schulverbünden zu kämpfen. Dies würde bedeuten, dass mehrere kleine Schulstandorte sich zu einem Schulverbund zusammenschließen könnten und damit bestandsfähig (und wohl auch STARKIII-förderfähig) würden.
- Laut neuesten Informationen soll das Thema Schulverbund bereits im September in den Ausschuss Bildung und Kultur des Landtages eingebracht werden.
- Der Schulverbund würde auch die Bildung dauerhafter und wirklicher Außenstellen ermöglichen, indem eine kleine Schule verwaltungsmässig durch eine größere Schule geleitet würde. Das versteht man üblicherweise unter einer Außenstelle. In der gegenwärtigen Auslegung des Kultusministeriums sind jedoch Außenstellen nur möglich, wenn eine sofortige Schließung auf Grund räumlicher Probleme am Zielschulort nicht gegeben ist. Außenstelle heißt also Schließung – einfach etwas später.
- Landkreise und einzelne Fraktionen fordern eine Rücknahme der weiteren Erhöhung von Mindestschülerzahlen auf das Jahr 2017/18 von heute 60 auf dann zumal 80.
- Weiterhin ungeklärt ist in verschiedenen Regionen die Frage nach dünn und normal besiedelt. Auch diesbezüglich sind Korrekturen/Nachbesserungen zu erwarten.
- Eingeleitet ist ein Normenkontrollverfahren, in welchem unter Anderem die gesamte Rechtmässigkeit der SEPL-VO2014 geprüft werden soll. Jede Maßnahme der Kommunen zur Schließung einer Schule wäre im Falle der Nichtigkeit ohne Notwendigkeit trotzdem gültig.
- In Sachen STARKIII ist mit einer grundsätzlichen EU-Freigabe zur Finanzierungsperiode 2014-19 erst gegen Ende Jahr zu rechnen. Erst dann kann das Finanzministerium den entsprechenden Erlass mit den genaueren Förderbedingungen und -auflagen für die STARK-III Bewerber ausarbeiten. Mit ersten Förderentscheidungen ist also frühestens im Sommer 2015 zu rechnen.
- Finanzminister Bullerjahn hat in der Landtagssitzung am 20.06.2014 angedeutet, dass es für kleinere Schulen spezielle Förderprogramme geben könnte.
- Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort hat vor 2 Monaten, gestützt auf das Informations-Zugangsgesetz, Akteneinsicht in die Wirtschaftlichkeitsrechnung nach VV-LHO zur SEPL-VO2014 beantragt. Eine vorhandene Wirtschaftlichkeits-Rechnung ist Grundlage dafür, dass eine Verordnung überhaupt rechtskräftig wird und umgesetzt werden darf...Wir stellen in Frage, dass diese Wirtschaftlichkeitsrechnung in der geforderten Form vorliegt.
Wenn
man nun all diese Eventualitäten und Absichtserklärungen vergleicht
mit dem, was heute in der SEPL-VO2014 und vom Schulamt gefordert
wird, so können Kommunen derzeit eigentlich gar nicht perspektivisch
entscheiden. Jeder heute gefällte Entscheid, kann sich in drei
Monaten oder einem halben Jahr als fatal erweisen. Man hätte dann
unnötigerweise Schulen geschlossen, hinsichtlich STARKIII mit
falschen Zahlen geplant und für oder gegen Standorte entschieden,
mit den gefällten Beschlüssen als Standortgemeinde seine weitere
Handlungsfähigkeit verloren, obwohl mit den geänderten Bedingungen
völlig neuer Handlungsspielraum bestehen würde.
Wir
weisen darauf hin, dass derzeit das Landesschulamt verschiedenenorts
die Bildung von Anfangsklassen verweigert, die Schule aber nicht
geschlossen wird. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um
aufgeschobene Schulschließungen auf das Jahr 2015. Zu prüfen ist,
ob die Kinder der Anfangsklassen in einer gemischten 1./2. Klasse
trotzdem an der Schule eingeschult werden können. Laut
Kultusminister Dorgerloh kennen 60% aller Schulen altersdurchmischten
Unterricht... Wir muntern Kommunen auf, diesen Schritt zu gehen.
Mit
Nachdruck machen wir darauf aufmerksam , dass die Beantragung einer
Außenstelle faktisch die juristische Aufhebung des Schulstandortes
und dessen Auflösung bedeutet. Außenstellen sind aus Sicht des
Kultusministeriums lediglich eine Notlösung, die mit der definitiven
Schließung beendet werden wird. Wiedereröffnung als vollwertige
Schule verlangt laut SEPL-VO2014 Zweizügigkeit auf mindestens 5
Jahre, ansonsten gibt es keine Bewilligung. Diese Forderung ist eine
reine Schließungsschikane. Deswegen: Keine Außenstellen beantragen,
bereits „zertifizierte“ Außenstellen versuchen, wieder als
Normalschulen zu definieren. Begründung: Neue Entwicklungen und
Planungsunsicherheit. Das Schulamt kann keine Schule schließen. Das
geht nur auf kommunaler Ebene.
In
der Korrespondenz oder in den Beschlüssen der Gemeinderäte
festlegen, dass kein Standort geschlossen wird.
Ziehen
SIE die Notbremse!
Angesichts
dieses Wirrwarrs und der offensichtlichen Unsicherheiten in der
weiteren Gestaltung und Umsetzung von SEPL-VO2014 und STARKIII,
können wir die Standortgemeinden nur auffordern: Ziehen SIE die
Notbremse. Verzichten Sie derzeit mit Verweis auf die oben erwähnten
Planungsunsicherheiten auf weitere Entscheide in Sachen
Schulentwicklungsplanung und STARKIII.
Von
den Kommunen und Städten werden von Kultus- und Finanzministerium
Entscheide für die kommenden 5 Jahre (SEPL-VO2014) und 10-15 Jahre
(STARKIII ) erwartet. Diese Ministerien sind jedoch offensichtlich
nicht in der Lage, zu garantieren, dass die derzeitigen
Planungsgrundlagen, auf Grund derer die Kommunen zu entscheiden
haben, in einem halben Jahr noch Bestand haben werden.
Wie
das alles nach der Landtagswahl 2016 weiter gehen soll, sei nur ein
weiterer Hinweis auf das zerbröselnde Fundament, worauf Kommunen
laut Kultusminsiterium die „Bildungsleuchttürme“ der Zukunft
erbauen sollen.
In
Bezug auf eine angestrebte Stark III Förderung empfehlen wir, den
Sanierungsbedarf für alle Schulen zu ermitteln und in der
Bedarfsmeldung zu summieren. Die Gemeinde definiert ihre
Schulstandorte als organisatorische Einheit in welcher ein
bezifferter Sanierungsbedarf besteht.
- Die Bedarfsmeldung ist kein Antrag. So stellen sie auch sicher, dass dem Finanzministerium klar wird, welcher Investitionsstau auf kommunaler Ebene vorhanden ist.
Der
Demografie Check der Bedarfsmeldung muss nach Aussage von Hr. Dr.
Hofmann nicht zwingend anhand der 5ten Bevölkerungsprognose
ausgerichtet sein. Ein Werkzeug zur Ermittlung der eigenen Demografie
in Ihrer Gemeinde bietet sich hier an.
Kommunen,
deren Grundschulen 2014 und 2015 geschlossen werden, sollen von einer
langfristigen zweckfremden Vermietung oder Verkauf der Objekte bis nach den
Landtagswahlen 2016 absehen. Damit halten sie sich alle Optionen
offen, um auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.
Andernfalls entsteht die seltsame Situation, dass dann plötzlich
Schulverbünde und Kleine Schulen möglich wären, die dazu
benötigten Gebäude aber nicht mehr vorhanden sind. Mit diesem
Schritt kann Schaden von der Kommune abgewendet werden.
Wir
glauben, dass mit einem solchen Vorgehen Vieles, was in den letzten
Monaten innerhalb der Kommunen für Frust und Anfeindungen gesorgt
hat, auf einer neuen Ebene wertfrei und getragen durch alle Ortsteile
oder Verbandsgemeindemitglieder ohne Hektik auf den Weg gebracht
werden kann. Dies im Interesse einer wirklich nachhaltigen
Entwicklung im ländlichen Raum und des innerkommunalen
Zusammenwachsens und Friedens.
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