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SEPL-VO2014, STARKIII: Zeit für die Kommunen, die Notbremse zu ziehen.

Sehr geehrte Damen und Herren

Die neuesten Entwicklungen der vergangenen 2 Monate zum Thema Schulplanung und STARKIII deuten darauf hin, dass mit einer Aufweichung sowohl der SEPL-VO2014 wie auch von STARKIII zu rechnen ist. Wir möchten hier einige Beispiele aufzählen:
  • CDU führte ihren Kommunalwahlkampf zum Thema Schulentwicklungsplan mit dem Versprechen, für die Einführung von Schulverbünden zu kämpfen. Dies würde bedeuten, dass mehrere kleine Schulstandorte sich zu einem Schulverbund zusammenschließen könnten und damit bestandsfähig (und wohl auch STARKIII-förderfähig) würden.
  • Laut neuesten Informationen soll das Thema Schulverbund bereits im September in den Ausschuss Bildung und Kultur des Landtages eingebracht werden.
  • Der Schulverbund würde auch die Bildung dauerhafter und wirklicher Außenstellen ermöglichen, indem eine kleine Schule verwaltungsmässig durch eine größere Schule geleitet würde. Das versteht man üblicherweise unter einer Außenstelle. In der gegenwärtigen Auslegung des Kultusministeriums sind jedoch Außenstellen nur möglich, wenn eine sofortige Schließung auf Grund räumlicher Probleme am Zielschulort nicht gegeben ist. Außenstelle heißt also Schließung – einfach etwas später.
  • Landkreise und einzelne Fraktionen fordern eine Rücknahme der weiteren Erhöhung von Mindestschülerzahlen auf das Jahr 2017/18 von heute 60 auf dann zumal 80.
  • Weiterhin ungeklärt ist in verschiedenen Regionen die Frage nach dünn und normal besiedelt. Auch diesbezüglich sind Korrekturen/Nachbesserungen zu erwarten.
  • Eingeleitet ist ein Normenkontrollverfahren, in welchem unter Anderem die gesamte Rechtmässigkeit der SEPL-VO2014 geprüft werden soll. Jede Maßnahme der Kommunen zur Schließung einer Schule wäre im Falle der Nichtigkeit ohne Notwendigkeit trotzdem gültig.
  • In Sachen STARKIII ist mit einer grundsätzlichen EU-Freigabe zur Finanzierungsperiode 2014-19 erst gegen Ende Jahr zu rechnen. Erst dann kann das Finanzministerium den entsprechenden Erlass mit den genaueren Förderbedingungen und -auflagen für die STARK-III Bewerber ausarbeiten. Mit ersten Förderentscheidungen ist also frühestens im Sommer 2015 zu rechnen.
  • Finanzminister Bullerjahn hat in der Landtagssitzung am 20.06.2014 angedeutet, dass es für kleinere Schulen spezielle Förderprogramme geben könnte.
  • Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort hat vor 2 Monaten, gestützt auf das Informations-Zugangsgesetz, Akteneinsicht in die Wirtschaftlichkeitsrechnung nach VV-LHO zur SEPL-VO2014 beantragt. Eine vorhandene Wirtschaftlichkeits-Rechnung ist Grundlage dafür, dass eine Verordnung überhaupt rechtskräftig wird und umgesetzt werden darf...Wir stellen in Frage, dass diese Wirtschaftlichkeitsrechnung in der geforderten Form vorliegt.

Wenn man nun all diese Eventualitäten und Absichtserklärungen vergleicht mit dem, was heute in der SEPL-VO2014 und vom Schulamt gefordert wird, so können Kommunen derzeit eigentlich gar nicht perspektivisch entscheiden. Jeder heute gefällte Entscheid, kann sich in drei Monaten oder einem halben Jahr als fatal erweisen. Man hätte dann unnötigerweise Schulen geschlossen, hinsichtlich STARKIII mit falschen Zahlen geplant und für oder gegen Standorte entschieden, mit den gefällten Beschlüssen als Standortgemeinde seine weitere Handlungsfähigkeit verloren, obwohl mit den geänderten Bedingungen völlig neuer Handlungsspielraum bestehen würde.

Wir weisen darauf hin, dass derzeit das Landesschulamt verschiedenenorts die Bildung von Anfangsklassen verweigert, die Schule aber nicht geschlossen wird. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um aufgeschobene Schulschließungen auf das Jahr 2015. Zu prüfen ist, ob die Kinder der Anfangsklassen in einer gemischten 1./2. Klasse trotzdem an der Schule eingeschult werden können. Laut Kultusminister Dorgerloh kennen 60% aller Schulen altersdurchmischten Unterricht... Wir muntern Kommunen auf, diesen Schritt zu gehen.

Mit Nachdruck machen wir darauf aufmerksam , dass die Beantragung einer Außenstelle faktisch die juristische Aufhebung des Schulstandortes und dessen Auflösung bedeutet. Außenstellen sind aus Sicht des Kultusministeriums lediglich eine Notlösung, die mit der definitiven Schließung beendet werden wird. Wiedereröffnung als vollwertige Schule verlangt laut SEPL-VO2014 Zweizügigkeit auf mindestens 5 Jahre, ansonsten gibt es keine Bewilligung. Diese Forderung ist eine reine Schließungsschikane. Deswegen: Keine Außenstellen beantragen, bereits „zertifizierte“ Außenstellen versuchen, wieder als Normalschulen zu definieren. Begründung: Neue Entwicklungen und Planungsunsicherheit. Das Schulamt kann keine Schule schließen. Das geht nur auf kommunaler Ebene.
In der Korrespondenz oder in den Beschlüssen der Gemeinderäte festlegen, dass kein Standort geschlossen wird.

Ziehen SIE die Notbremse!

Angesichts dieses Wirrwarrs und der offensichtlichen Unsicherheiten in der weiteren Gestaltung und Umsetzung von SEPL-VO2014 und STARKIII, können wir die Standortgemeinden nur auffordern: Ziehen SIE die Notbremse. Verzichten Sie derzeit mit Verweis auf die oben erwähnten Planungsunsicherheiten auf weitere Entscheide in Sachen Schulentwicklungsplanung und  STARKIII.

Von den Kommunen und Städten werden von Kultus- und Finanzministerium Entscheide für die kommenden 5 Jahre (SEPL-VO2014) und 10-15 Jahre (STARKIII ) erwartet. Diese Ministerien sind jedoch offensichtlich nicht in der Lage, zu garantieren, dass die derzeitigen Planungsgrundlagen, auf Grund derer die Kommunen zu entscheiden haben, in einem halben Jahr noch Bestand haben werden.

Wie das alles nach der Landtagswahl 2016 weiter gehen soll, sei nur ein weiterer Hinweis auf das zerbröselnde Fundament, worauf Kommunen laut Kultusminsiterium die „Bildungsleuchttürme“ der Zukunft erbauen sollen.

In Bezug auf eine angestrebte Stark III Förderung empfehlen wir, den Sanierungsbedarf für alle Schulen zu ermitteln und in der Bedarfsmeldung zu summieren. Die Gemeinde definiert ihre Schulstandorte als organisatorische Einheit in welcher ein bezifferter Sanierungsbedarf besteht.
  • Die Bedarfsmeldung ist kein Antrag. So stellen sie auch sicher, dass dem Finanzministerium klar wird, welcher Investitionsstau auf kommunaler Ebene vorhanden ist.

Der Demografie Check der Bedarfsmeldung muss nach Aussage von Hr. Dr. Hofmann nicht zwingend anhand der 5ten Bevölkerungsprognose ausgerichtet sein. Ein Werkzeug zur Ermittlung der eigenen Demografie in Ihrer Gemeinde bietet sich hier an.

Kommunen, deren Grundschulen 2014 und 2015 geschlossen werden, sollen von einer langfristigen zweckfremden Vermietung oder Verkauf der Objekte bis nach den Landtagswahlen 2016 absehen. Damit halten sie sich alle Optionen offen, um auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können. Andernfalls entsteht die seltsame Situation, dass dann plötzlich Schulverbünde und Kleine Schulen möglich wären, die dazu benötigten Gebäude aber nicht mehr vorhanden sind. Mit diesem Schritt kann Schaden von der Kommune abgewendet werden.

Wir glauben, dass mit einem solchen Vorgehen Vieles, was in den letzten Monaten innerhalb der Kommunen für Frust und Anfeindungen gesorgt hat, auf einer neuen Ebene wertfrei und getragen durch alle Ortsteile oder Verbandsgemeindemitglieder ohne Hektik auf den Weg gebracht werden kann. Dies im Interesse einer wirklich nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum und des innerkommunalen Zusammenwachsens und Friedens.

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