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Kultusministerium argumentiert an der Realität vorbei!

Entschulung des ländlichen Raumes.
In einem Beitrag von mdr-info äußert sich Staatssekretär Hofmann vom Kultusministerium zum Thema altersdurchmischte Beschulung. Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort protestiert gegen die Art und Weise, wie hier von höchster Stelle Halbwahrheiten in Umlauf gesetzt werden und widerspricht den gemachten Aussagen:

Diskutiert werden die Überlegungen des Freistaates Sachsen, wonach künftig altersdurchmischter Unterricht (also Zusammenlegung von verschiedenen Jahrgängen in einer Klasse) möglich sein sollen. Damit sollen Grundschulen im ländlichen Raume gehalten werden. Flankierend dazu ist nun auch ein Leitfaden für Lehrkräfte zum altersdurchmischten Unterricht zusammengestellt worden. MDR-Sachsen-Anhalt hat dazu Stellungnahmen aus dem Kultusministerium und den im Landtag vertretenen Parteien eingeholt und da ist Folgendes zu lesen:

Dass Schüler der 1. und 2. oder der 3. und 4. Klasse gemeinsam lernen, das ist in Sachsen-Anhalt schon längst üblich. Jan Hofmann, Staatssekretär im SPD-geführten Kultusministerium, beschreibt den Ist-Zustand: "Wir sind da gut unterwegs. Gemeinsam mit Berlin haben wir einen Spitzenwert in Deutschland: In etwa 60 Prozent unserer Schulen wird in unterschiedlicher Weise bereits jahrgangsübergreifend unterrichtet."

Dieser Darstellung ist entschieden zu widersprechen, denn eben dieser konsequente altersdurchmischte Unterricht ist in Sachsen-Anhalt die absolute Ausnahme! Er findet teilweise in der Eingangsstufe 1/2 statt, wird dann abgelöst von Jahrgangsklassen in den Stufen 3 und 4.

Selbst die Durchmischung der Eingangsstufe ist nicht konsequent möglich, da der Erlass zur Bildung von Anfangsklassen mindestens 15 Kinder, ab 2017 20 Kinder vorschreibt.

Alleine dieser Erlass ist der größte Unfug für Schulen im ländlichen Raum, da nicht umsetzbar. Eine Schule mit 80-90 Kindern ist NICHT in der Lage, Jahr für Jahr 20 Einschüler zu „produzieren“, stürzt damit dauernd in Ausnahme-Situationen und wird als Standort für Familien problematisch... Folge ist Verweigerung der Bildung von Anfangsklassen und später Schulschließung wegen Nichterreichen der Mindestschülerzahlen.
Kontrast: Was passiert eigentlich mit der zweizügigen Grundschule, welche Anfangsklassen mit 17/18 Kindern bildet? Dazu verliert Herr Hofmann kein Wort! Ungleichbehandlung zwischen Stadt und Land!

Nach der allgemeinen Aussage im ersten Abschnitt, kommt dann die Relativierung der absoluten Aussage:
Das bedeutet nicht, dass überall ganze Klassen zusammengelegt sind. Zum Teil findet der Unterricht nur in einzelnen Fächern oder bei bestimmten Aufgaben in größeren Lerngruppen statt. Die Gruppen werden nicht nach dem Alter, sondern nach der Fähigkeit gebildet.

Es ist fachlich nicht zu akzeptieren, dass zum Thema altersdurchmischte Klassenbildung so ein Beispiel angeführt wird. Hier handelt es sich um Themen- oder Arbeitsgruppen, welche mit ca. 4 Wochenstunden angesetzt sind. Ansonsten findet klassischer Jahrgangsunterricht statt. DAS ist noch längst kein altersdurchmischter Unterricht! Wie viele Schulen gibt es in Sachsen-Anhalt, an welchen 3. und 4. Klasse von einer Stammlehrkraft gemeinsam unterrichtet werden? Wir hoffen, dass dies z.B. durch eine Kleine Anfrage bald deutlich wird.

Dabei gehe es um individuellen, guten Unterricht – und nicht darum, Schulen zu organisieren. Aus diesem Grund brauche es eine bestimmte Anzahl von Schülern, erklärt Staatssekretär Hofmann: "Weil wir natürlich gerade die unterschiedlichen Lerngruppen zusammenstellen wollen. Und eine sehr kleine Schule mit sehr wenigen Schülern, die hat nicht so wahnsinnig viele Variationsmöglichkeiten."

Das heißt: Diese 2-4 Wochenstunden werden also als Vorwand genommen, „guten Unterricht“ an notwendige Mindestschülerzahlen von 80, noch besser 160 zu koppeln. Auch das ist eine leere Behauptung und schon längst durch die Praxis widerlegt. Es geht nicht um das Wohl der Schüler, sondern um eine möglichst einfache Organisation des Personaleinsatzes. DAS ist die Kernaussage.
Als Folge davon werden Zentren gebildet, Schüler reisen und die Schuleinzugskreise werden von Jahr zu Jahr größer.

Mehr als fragwürdig ist auch diese Aussage:

Eine Blaupause seien Sachsens Pläne auch deshalb nicht, weil es dort mehr Schüler pro Schule gibt. In Sachsen-Anhalt gebe es rund 40 Kleinstschulen, die auch zusammengelegte Klassen nicht retten würden.

Wann ist endlich Schluss mit dieser Körnchenpicker-Argumentation? Sachsen prüft und plant ein Schulnetz mit altersdurchmischtem Unterricht und zwar ganz klar auf der Grundlage der Zusammenlegung von Jahrgangsklassen! DAS ist das Thema. Falls sich das Kultusministerium ernsthaft mit Schulgrößen auseinandersetzen will, dann bitte nach Bayern schauen: Mindestgröße 26 Kinder – pro Schule!! Ist das gegeben, so wird die Schule (auf Wunsch der Eltern!) erhalten.

Das Kultusministerium in Sachsen-Anhalt hingegen beharrt wie bisher auf Mindestschülerzahlen zur Bildung von Anfangsklassen von 15/20, auf Mindestschülerzahlen für Grundschulen 60/80, hält fest am Jahrgangsklassen-Konzept und koppelt das alles an das Förderprojekt STARKIII, welches seinerseits (bis jetzt) 100 Schüler bis zum Jahre 2029 fordert, damit Grundschulen überhaupt an Fördermittel kommen. Damit sind wir bei der zweizügigen Grundschule, welche natürlich im ländlichen Raum reine Utopie ist. Nicht machbar!

Damit wird sichtbar, wie weit Gesagtes im obigen Beitrag und die Realität auseinander klaffen.


Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort Sachsen-Anhalt

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