In
der SEPL VO 2014 sind verschiedene Regionen als dünn besiedelt
ausgewiesen. Dort gelten reduzierte Mindestschülerzahlen: 52 Kinder
ab 2014/15, 60 Kinder ab 2017/18. Die Art und Weise, wie diese
Regionen definiert wurden, wirft einige Fragen auf.
Beginnen
wir mit dem Landesrecht. Da ist unter Paragraf 2a, Absatz 3d zu
lesen:
„ Für
ländliche Räume mit geringer Einwohnerdichte (weniger als 70
Einwohner/km² im Landkreis) sind im Rahmen des Zentrale-Orte-Systems
spezifische Lösungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge zu
entwickeln.“
Wenn
wir nun aktuelle
Bevölkerungszahlen und Prognostik von Sachsen-Anhalt betrachten,
könnte man den Eindruck gewinnen, das Bundesland sei mit 116
Einw/km2 normal besiedelt. Etwas anders schaut es aus, wenn man die
drei kreisfreien Städte Magdeburg, Halle und Dessau-Rosslau mit
ihren Einwohnerzahlen und Flächen aus der Statistik rausnimmt.Dann
liegen wir bei 86,23 Einw./km2. Also alles dünn besiedelt? Nein,
natürlich nicht, denn wir haben ja diverse Mittel- und Grundzentren
mit über 10 000 Einwohnern.
In
der SEPL-VO2014 haben die Planer unter $4 Absatz 3/Satz3 folgende
Gebiete als schwach besiedelt ausgewiesen.
- a) Altmarkkreis Salzwedel, b) Landkreis Stendal, c) Landkreis Wittenberg, d) Landkreis Jerichower Land ohne die Gemeinden Biederitz, Burg, Gommern und Möser, e) Landkreis Börde ohne die Gemeinden Wanzleben-Börde, Sülzetal, Haldensleben, Hohe Börde, Niedere Börde, Barleben und Wolmirstedt.
Fragen:
In
der Börde figuriert Oschersleben
(106 Einw./km2) als dünn besiedelt, währenddessen
Wanzleben-Börde
(77 Einw/km2) die Anforderungen für normal besiedelt zu erfüllen
hat, genau so wie Sülzetal
(88 Einw.km2) und Niedere
Börde (93 Einw./km2)
Wie
steht es um folgende Einheits- und Verwaltungsgemeinden im
Burgenlandkreis? (Lützen 82 Einw./km2), Verbandsgemeinde an der
Finne (48 Einw./km2), Droyßiger-Zeitzer Forst (65
Einw./km2), Unstruttal (83 Einw./km2), und Wettautal (66 Einw./km2)
Was
ist mit dem Harz?
Der ist ja aufgeteilt in zwei
Landkreise, liegt für beide Verwaltungen peripher und gilt als normal besiedelt, was die Anforderungen der
SEPL-VO2014 betrifft. Dabei finden sich hier Gemeinden wie Oberharz
am Brocken (42 Einw./km2) Gemeinde Südharz (42 Einw./km2), Arnstein
(59 Einw./km2), Harzgerode (51 Einw./km2) Verbandsgemeinde Vorharz
(62 Einw./km2) Sie alle gelten als normal besiedelt und haben 60/80
zu erfüllen. Mit der Einstufung „normal“ besiedelt wird der Harz
ab 2018 mit Ausnahme von Harzgerode über keine Grundschule mehr
verfügen. Mit der Einstufung dünn besiedelt wäre das einige Jahre
später der Fall, aber es passiert genau so. Mit Zahlenvorgaben lässt
sich dieses Problem also nicht lösen. Der Fehler liegt also in der Methode, mit welcher das Schulnetz zu regulieren versucht wird.
Was
heute normal besiedelt ist, wird innerhalb von 10 Jahren dünn
besiedelt sein
In verschiedenen Resolutionen aus
dem Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Wittenberg wurde
gefordert, die vorgesehenen Erhöhungen der Mindestschülerzahlen
2017/18 zurückzunehmen. Ja, das wäre eine Möglichkeit.
Gleichzeitig verlängert man damit lediglich den Tod auf Raten, denn:
Wer heute noch 70 Schüler hat, wird laut Prognostik 2025 noch 40-45
Schüler haben... Dannzumal hilft die 60-er-Grenze auch nicht mehr.
Wir brauchen also eine andere Form der Reaktion auf den
demographischen Wandel. Gerade in dünn besiedelten Regionen sind viel mehr kommunale Mitbestimmung UND Verantwortung ein Mittel, mit welchem individuell passende Lösungen gefunden werden können.
Entwicklung in die falsche Richtung
Mit Bedauern stellen wir fest, dass
praktisch in allen Bundesländern Bewegung in die Diskussion um den
Erhalt einer ortsnahen Grundschulversorgung im ländlichen Raum
gekommen ist, während in Sachsen-Anhalt weiterhin an einem, auf reinen Zahlenvorgaben basierenden Schulstreichkonzert festgehalten
wird. Hier werden, in Verbindung mit StarkIII, bei rückläufiger Schülerzahl die Mindestschülerzahlen mehr als verdoppelt. Dass damit das Grundchulnetz massiv ausgedünnt wird, muss wohl nicht weiter erklärt werden.
Wir
zitieren nochmals aus dem Landesplanungsgesetz, Paragraf 2a) 3c:
„Allen
Bevölkerungsgruppen ist der gleichberechtigte und
diskriminierungsfreie Zugang zu Versorgungsangeboten, zu Leistungen
des Bildungswesens, zu kulturellen und sportlichen Angeboten sowie zu
sozialen und technischen Infrastruktureinrichtungen zu
gewährleisten.“
Somit
stellt sich die Frage, ob die SEPL-VO2014 überhaupt im Einklang mit
dem Landesplanungsgesetz steht, denn mittelfristig findet ein gravierender Infrastrukturabbau im ländlichen Raume statt..
Dabei ist, wie schon eingangs erwähnt, nicht der Landkreis isoliert
zu betrachten. Vielmehr gilt es zu beachten, wie sich die
Bevölkerungsstruktur im Landkreis MINUS Mittelzentrum, Grundzentrum
zusammensetzt. Macht man dies nicht, dann sind wir wieder auf dem
Punkt „Sachsen-Anhalt ist normal besiedelt“ (=116 Einw./km2). Defensiv ausgerichtete Demografie-Scheuklappen-Planung.
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