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Wie man "das System" unterlaufen kann

GS Estedt
Hier ein Hinweis für Schulstandorte, welche in den kommenden Jahren die Mindestschülerzahlen nicht erreichen und von Schließung bedroht sind.  In all diesen Fällen heißt es, die Standortgemeinde sei verpflichtet, im Zuge der fortzuschreibenden Schulentwicklungsplanung ein Jahr vor der absehbaren Unterschreitung der Schülerzahlen, einen entsprechenden Schließungsentscheid zu fällen.

Elternvereine, Ortsvereine,  Ortsbürgermeister, Firmeninhaber usw. denen an einer Zukunft mit Grundschule im Ort gelegen ist, sollten folgende Möglichkeiten sehr genau überlegen:

  • Bildung einer Arbeitsgruppe "Standortmarketing"
  • Liste der freien oder zu veräußernden Objekte, Leerstand oder Verkauswillige.
  • Absprache mit Besitzern/Erben über die Bandbreite des Verkaufspreises. (Vereinbarung, Beratung durch Makler)
  • Gezielte Kampagnen in Richtung "Wohnen für Familien". Tag der offenen Türe! (Medien)
  • Kontakte mit Organisationen wie  "Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften" 
  • Starthilfen für junge Familien, welche sich niederlassen wollen. Beratung durch Fachleute.
  • Gespräche mit Unternehmern: Junge Fachkräfte mit Familien via Hilfe bei Wohnraum/-eigentum unterstützen und gleichzeitig langfristig für den Betrieb gewinnen.
Um solche Ideen zu realisieren bedarf es der engen Zusammenarbeit im Dorf.  Was ebenfalls beim Kultusministerium geklärt werden muss: Welches sind konkret die Stichtage für die Erhebung der Schülerzahlen bei so genannt gefährdeten Schulen?  Da bezieht ihr euch auf euren Schulstandort! Schriftliche Anfrage und Forderung einer rechtsverbindlichen schriftlichen Antwort! 

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