Im Januar 2014 war in diesem Blog Folgendes zu lesen:
Noch eine Bemerkung: Es zeigt sich ganz klar, dass die vermeintliche Kette "Landesregierung macht in Form von Verordnung die Vorgaben - Gemeinden "müssen" auf dieser Basis entscheiden und - an das Kreisschulamt weiterleiten -dort werden die Entscheide auf Hunderten von Seiten hübsch dargestellt -Kreistag entscheidet und dann - ab zur obersten Schulbehörde" nichts Anderes als ein Zusammenzug von zufällig entstanden und/oder willkürlich gefällten Kommunalentscheidungen sind. Diese entstanden auf Grund lokaler oder persönlicher Seilschaften, haben mit vernünftiger Schulentwicklungsplanung nichts zu tun und es fehlt jegliche Qualitätskontrolle bezüglich der gefällten Entscheide. (Der ganze Beitrag)
Heute, 3 1/2 Monate später, zeigt sich dies nun in der Praxis. Heutiges Beispiel aus dem Harz:
Noch eine Bemerkung: Es zeigt sich ganz klar, dass die vermeintliche Kette "Landesregierung macht in Form von Verordnung die Vorgaben - Gemeinden "müssen" auf dieser Basis entscheiden und - an das Kreisschulamt weiterleiten -dort werden die Entscheide auf Hunderten von Seiten hübsch dargestellt -Kreistag entscheidet und dann - ab zur obersten Schulbehörde" nichts Anderes als ein Zusammenzug von zufällig entstanden und/oder willkürlich gefällten Kommunalentscheidungen sind. Diese entstanden auf Grund lokaler oder persönlicher Seilschaften, haben mit vernünftiger Schulentwicklungsplanung nichts zu tun und es fehlt jegliche Qualitätskontrolle bezüglich der gefällten Entscheide. (Der ganze Beitrag)
Heute, 3 1/2 Monate später, zeigt sich dies nun in der Praxis. Heutiges Beispiel aus dem Harz:
Dies das Schreiben des Landschulamtes zum eingereichten Schulentwicklungsplan an den Landkreis. Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten und ist hier nachzulesen. Zusammenfassend und ergänzend lässt sich Folgendes sagen:
Der im Landkreis ausgearbeitete und verabschiedete Schulentwicklungsplan wurde vom Landesschulamt in wesentlichen Punkten nicht bewilligt und in Unkenntnis der Verhältnis vor Ort mit Schulschließungsbescheid versehen, verändert. Die Umsetzung der Bescheide überlässt man großzügig den Standortgemeinden und so sieht das aus!
1. Rieder: Soll nach Ballenstedt und möglicherweise auf zwei dortige Grundschulen aufgeteilt werden. Nach Aussage des dortigen Bürgermeisters gibt es jedoch keinen Platz für die aufzunehmenden Schüler. Soll damit die Stadt Ballenstedt in ein hübsches StarkIII-Projekt hineingezwungen werden?
2. Heudeber ist ab 2017/18 nicht mehr bestandsfähig und ist nachher nicht mehr bestätigt.
3. Benneckenstein ist ebenfalls nur bis 2016/17 bestätigt. Anschließend nicht mehr bestandsfähig.
4. Harsleben und Friedrichsbrunn werden entgegen der geforderten Ausnahmebewilligungen ab 2014 nicht mehr bestätigt. Der Schulträger wird zum Handeln aufgefordert (da keine Lehrkräfte mehr abgeordnet werden). Für die Schüler aus Harsleben gibt es aber keinen Platz in Wegeleben. (Auch hier ein StarkIII als Lockvogel , nochmalige Ausnahmebewilligung und dann ist Schluss?) Friedrichsbrunn kommt auf Fahrzeiten von über 50 Minuten für Grundschüler , zusammengerechnet mit den Wartezeiten etc. verbringen Kinder täglich locker 3 Stunden mit Fahren-umsteigen,warten.
7. Sobald die Richtwerte in einem Jahr unterschritten werden, müssen entsprechende Sonderbewilligungen beantragt werden.
Nicht eingeflossen in diesen Bescheid ist die Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen, welche immer dann Ausnahmebewilligungen erfordert, wenn die gesetzte Zahl der Einschüler unterschritten wird (Derzeit 15 Kinder, ab 2017 20 Kinder). Diese Verordnung widerspricht den Gegebenheiten im ländlichen Bereich und ist ein weiterer Schulstandort-Killer.
Ganz nebenbei: Im gesamten Harz verbleibt also nach 2018 noch genau eine Grundschule, nämliche diejenige in Harzgerode (möglicherweise Wippra in Mansfeld Südharz, wo auch eine Ausnahmegenehmigung vage in den Raum gestellt wird).
Wer nun glaubt, das sei es gewesen, schließlich habe das Landesschulamt entschieden, irrt. Nein, jetzt geht es erst richtig los!
Minister Dorgerloh stellt in Halberstadt wieder einmal Ausnahmebewilligungen in Aussicht, lokale SPD-Parteigruppen spielen sich als Schulretter für Friedrichsbrunn auf (Amigo lässt grüßen), was mit den anderen, nicht lösbaren Bescheiden passieren soll, will man wohl erst nach den Wahlen angehen, wobei auch Harsleben eigentlich jetzt entschieden werden muss.
Also alles wieder von vorne! Wenige Wochen vor Ende des laufenden Schuljahres flüchtet man sich also erneut in die Ausnahmeschleife und irgendwann kommen dann DIE Entscheide, die man schon seit 2013 von Seiten desFinanz- und Kultusministeriums herbeiführen will. Erinnern wir uns: Dez. 2012 Finanzministerium: 163 Schulen sind nicht bestandsfähig. Da denkt man perspektivisch. Gut, vielleicht werden es "nur 140. Aber man ist auf gutem Weg und CDU/SPD haben da nichts dagegen einzuwenden, wie die Entwicklung der letzten Monate zeigt.
Beschäftigungstherapie für Kommunen und Landkreise. Aber eigentlich Makulatur.
Nachtrag: Dazu passt folgende Pressemeldung von heute, vielleicht könnte sich Sachsen-Anhalt da bewerben:
"Wildnisgebiete sind bei den Deutschen beliebt. Die Bundesregierung will die Gebiete nun deutlich ausweiten: Bis zum Jahr 2020 soll die Fläche verdoppelt werden. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace reagierte erfreut." MZ von heute
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