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So geht es weiter, Freunde!!!

Darauf haben wahrscheinlich viele von euch gewartet. Egal, wie die Abstimmung am kommenden Donnerstag ausgeht:  Hier ist unser Programm für die nächsten Wochen. Wir sind sicher ihr werdet uns und eure Kreistagsabgeordneten auf diesem Wege begleiten :-)

Weiteres Vorgehen des Aktionsbündnisses
  1. Aufruf an alle Kreistage, ihre Schülerbeförderungs-Satzungen zu überprüfen und die zulässigen Schulwegzeiten vor Ende dieses Schuljahres auf max. 45 Minuten Fahr- Umsteige- und Wartezeit zu beschränken. Dazu gehört auch die Definition, „ab wieviel Uhr“ Schülertransporte für Grundschüler überhaupt zulässig sind. Oder buhlen wir um den Preis der kinderfeindlichsten Region Europas? Zur Erinnerung.
  1. Kreistage stimmen gesondert über Grundschulplan ab!
    Grund: Ungleichbehandlung der Landkreise! Mit Ausnahme des Landkreises Mansfeld-Südharz hatten alle Landkreise über den Gesamtschulplan in einem Paket abzustimmen. In Mansfeld Südharz war es plötzlich möglich, die Schulpläne getrennt (Gymnasium, Sekundar- Berufs-Grundschule) zu behandeln. Die Diskussion in den entscheidenden Sitzungen lief jedoch immer wieder mit der sinngemässen Argumentation: Wenn ihr dem Grundschulplan nicht zustimmt, geht auch alles andere den Bach runter. So sind diese "demokratischen" Entscheide in den Landkreisen entstanden. Wir wollen erreichen, dass ALLE Landkreise die Chance kriegen, die der Landkreis Mansfeld-Südharz erhalten hat!
  1. Wir fordern das Kultusministerium eindringlich auf, endlich den Erlass zur Bildung von Anfangsklassen zu publizieren! Es kann doch nicht sein, dass eine Schulplanungsverordnung, beschlossen im Mai 2013, eingeführt um ein neues Grundschulnetz zu planen, Ende März 2014 noch immer keine Angaben zur Bildung von Anfangsklassen macht, obwohl die meisten Landkreise ihre planerischen Arbeiten abgeschlossen haben. Wir wissen schon heute, dass MIT der Publikation der Zahlen die gesamte Absurdität der Umsetzung dieser Schulplanungsverordnung erst sichtbar wird.
  1. Wir stellen fest, dass  WEDER die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf Kommunalebene nach § 11 GemHVO NOCH entsprechende Untersuchungen auf  Landesebene nach § 7 VV-LHO  in der Form vor Beschlussfassung stattgefunden haben, wie sie eigentlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und verlangen Einsicht nach Paragraph § 1 Informationszugangsgetz .
  2. Wir weisen darauf hin, dass derzeit ein Normenkontrollverfahren in Vorbereitung und demnächst eingereicht werden wird!


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