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Schulschließungs-Moratorium - wie es greifen könnte



Mit Beschluss des Landtages im März 2014 wird das gegenwärtige Schulnetz auf dem jetzigen Stand eingefroren. Das heißt generell: Es ändert sich nichts an der jetzigen Grundschul-Landschaft.

Ausnahmen:
  • Schulstandorte, für die Beschlüsse zur Schließung vorliegen und deren Zielschule bereits im aktiven Baustadium von STARK III stehen, müssten genau geprüft werden.
  • Schulstandorte, welche bereits 2013 geschlossen wurden: Hier wäre eine Reaktivierung planerisch zu prüfen.

Die SEPL-VO2014 wird nicht annulliert, sondern deren Umsetzung ausgesetzt. Es besteht also kein rechtloser Zustand.

Moratoriumszeit:
Dieser Zustand bleibt so lange erhalten, bis notwendige Anpassungen im Schulgesetz, in Verordnungen und entsprechende organisatorische Umstrukturierung auf dem Verwaltungsweg vollzogen sind.

Kernpunkte für neue Planung:
  • Es erfolgt eine Lehrerzuteilung von 1 (Lehrer):15 (Schüler) vom Land: Die Lehrkräfte werden der Schulleitung des neuen Schulsprengels zugeteilt.
  • Es erfolgt der Aufbau von Schulsprengeln mit zentraler Schulleitung in einem der Schulstandorte
  • Es wird altersdurchmischter Unterricht dort eingeführt, wo er möglich, nötig oder sinnvoll ist; eine Entscheidung darüber liegt in der Kompetenz der Schulleitung.
  • Vorgaben über Mindestschülerzahlen? z. B. Bayern  26/Schule. Damit kann man Standortmarketing betreiben. KLEINER-FEINER-Sachsen-Anhalt! Eine neue Verordnung zur Festlegung von Mindestschülerzahlen von Eingangsklassen wird nicht erlassen. Niemand spricht heute in Sachsen-Anhalt von Schulen mit 26 Schülern, aber wir denken zukunftsgerichtet!
  • Die Standortgemeinde entscheidet über Schließung oder Weiterführung von Schulen mit Schülerzahlen, welche das Limit unterschreiten.

Mit diesen Eckwerten bleiben alle heutigen Schulstandorte bestandssicher, das Leid mit den Ausnahmebewilligungen hat ein Ende. Für Eltern und Lehrkräfte wird ein Zustand der Verlässlichkeit und Beständigkeit geschaffen. Grundschulen bleiben das, was sie sind: Bildungsstandort, Kristallisationszentrum des sozialen Lebens der Gemeinden, Haltefaktor und Anreiz für junge Familien, im ländlichen Raum zu bleiben bzw. sich neu dort anzusiedeln.

STARKIII zwingt zu einem Moratorium JETZT !!!
  • Die zweite Etappe STARK III ist derzeit NICHT aktiv und wenn die EU-Richtlinien vorliegen, muss eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht werden. In der Schulentwicklungsplanung hat dieses Paket jedoch einen ganz entscheidenden Stellenwert. Die meisten der neuen Zielschulorte erwarten Gelder von STARK III zur Bereitstellung der zusätzlichen Kapazitäten oder Instandstellung.
  • Erste Förderentscheide aus der zweiten Etappe sind frühestens zu Beginn des kommenden Jahres zu erwarten. Moratorium JETZT ist also auch in dieser Hinsicht eine Chance!!
  • STARK III passt sich den neuen Rahmenbedingungen an: Schulsprengel sind bestandsfähig, Mittel werden gezielt an den einzelnen Standorten eingesetzt. Im Prinzip ist jeder Standort förderwürdig. Einziges EU-Kriterium: Im investierten Objekt muss Betrieb auf die kommenden 15 Jahre gewährleistet sein.
  • Wir bestreiten die Umsetzbarkeit von irgendwelchen Vorschlägen, welche erst ab 2017 greifen sollen. Bis dann ist das Schulnetz an Stark III festgezurrt und umgesetzt.

Ein Schulschließungmoratorium JETZT ist ein MUSS, da ansonsten die weitere Schulplanung, geknüpft an STARKIII, die Grundschullandschaft auf die kommenden 15 Jahre festschreibt, dazu gehören auch über 150 Schulschließungen bis 2025.

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