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Offener Brief zum Kreistag Mansfeld Südharz am 2. April.

GS Sandersleben
Kreistag Mansfeld-Südharz 2. April 2014

Sehr geehrte Damen und Herren

Am kommenden Mittwoch werden Sie zu den Kreistagssitzungen zwei Vorlagen auf den Tisch geliefert bekommen. Wir möchten hierzu vorausnehmend schon einmal kurz Stellung nehmen und hoffen auf ein offenes Ohr.

  1. Schülerbeförderungs-Satzung
Die Problematik dieser Satzungen ist inzwischen wohl hinreichend bekannt. Der Landkreis empfiehlt jetzt, die ursprüngliche  Ein-Weg-Zeit für den Schulweg von ursprünglich 75 Minuten auf 60 Minuten zu reduzieren.
Wir, vom Aktionsbündnis „Grundschulen vor Ort“ meinen, dies sei immer noch zu hoch bemessen, zumal das Land sich unverrückbar auf den Richtwert 45 Minuten beruft. Unsere grundlegende Position ist: angesichts des Alters der Kinder sind 2 Stunden Wegzeit für 6-Jährige unzumutbar. Selbst 45 Minuten sind ein sehr hoher Wert. Wir orientieren uns jedoch an dieser Richtlinie und schlagen vor:
Zulässige Weg-Zeit ist ein Weg von 45 Minuten. Um das aber auch wirklich festzusetzen, fordern wir, dass die am frühesten möglichen Abfahrtszeiten von Schülertransporten für Grundschüler festgelegt werden und zwar wie folgt: „Vor 06:45 finden keine Schülertransporte für Grundschüler statt.“ Alleine diese Zeitangabe verdeutlicht erneut, dass wir uns 6-Jährigen gegenüber grenzwertig verhalten. DAS ist nicht kindgerecht! Eine Verbesserung könnte lediglich die Anpassung der Anfangszeiten in den Schulen bringen.

  1. Schulentwicklungsplan
Laut Auskunft des Landrates, Herrn Schatz, hat man ein Paket von Sonderlösungen für die verschiedenen Schulstandorte geschnürt. Mit Ausnahme von Wippra, was mit der Wegstrecke begründet wird, handelt es sich um Aussenstellen bzw. Schulverbünde.

Hier nun sehen wir das Problem, dass uns schriftliche Korrespondenz mit dem Kultusministerium vorliegt, welches exakt diese Lösung ausschließt, siehe Beilage.
Zugleich ist klar, dass NACH der Ablehnung des Schulmoratoriums durch CDU/SPD, das Kultusministerium Nägel mit Köpfen machen wird.

Worüber wird abgestimmt? „Alter“ Schulentwicklungsplan vom Februar?- Schulentwicklungsplan mit bereits eingearbeiteten Lösungsvorschlägen? 
Handelt es sich um DEN Schulentwicklungsplan, welcher beim letzten Mal abgelehnt wurde? Muss diesem zuerst zugestimmt werden und im Anschluss daran stellen die Kommunen Ausnahmeanträge? Das wäre unserer Meinung nach ein unfaires Vorgehen. Der Landkreis hätte dann seine Aufgabe erfüllt und den Rest, nämlich die NICHTBEWILLIGUNG von Außenstellen und Schulverbünden würden dann die Gemeinden auszubaden haben. Einem solchen Vorgehen könnte man nur zustimmen, wenn Frau Heppner als Beilage zu dieser Tischvorlage ein Schreiben des Kultusministeriums vorlegen kann, welches ausdrücklich die Möglichkeit des dauerhaften Schulverbunds und der dauerhaften Außenstellen als Planungsvariante bestätigt. Sollte ein solches Schreiben angekündigt, aber noch nicht eingetroffen sein, so wäre eine Abstimmung zu verschieben. Wir verlassen uns nicht mehr auf Ankündigungen.

Andernfalls wäre es ein Akt der Solidarität zwischen Kommunen und Landkreisen, dass die angedachten Speziallösungen für die zu sichernden Schulstandorte als Schulentwicklungsplan MSH zur Abstimmung kämen und nach Magdeburg geschickt würden. Das wäre ein klares Signal.

Ein letzter Hinweis: Was ist eigentlich mit den Kommunal-Beschlüssen in Sachen Schulkreisänderung? z.B. Mansfeld? Diese wurden ja beschlossen. Sind diese Entscheide zurückgenommen worden, bestehen sie weiterhin und unter diesem Aspekt ist unsere Argumentation zum Thema „Abstimmung über alte Vorlage“ von großer Bedeutung.

Wie die Schließungsbescheide der letzten Tage zeigen, muss man sich grundsätzlich fragen, weshalb sich die Landkreise und Kommunen eine derartige Mühe gemacht haben, wenn zum Schluss Bescheide aus dem Kultusministerium eintreffen, welche jetzt viele Standorte kalt erwischen, weil sie im Schulentwicklungsplan beispielsweise bis 2017/18 hätten gehalten werden sollen.

Wir hoffen, Sie können diese Positionen in Ihre Entscheidungsfindung einbringen und stehen für weitere Gespräche natürlich immer gern zur Verfügung.

Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort
Walter Helbling 0162 857 59 18
Ernst Romoser 0174 241 6662
Heinz-Josef Sprengkamp 0391 2581 281

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