GS Sandersleben |
Kreistag
Mansfeld-Südharz 2. April 2014
Sehr
geehrte Damen und Herren
Am
kommenden Mittwoch werden Sie zu den Kreistagssitzungen zwei Vorlagen
auf den Tisch geliefert bekommen. Wir möchten hierzu vorausnehmend
schon einmal kurz Stellung nehmen und hoffen auf ein offenes Ohr.
- Schülerbeförderungs-Satzung
Die
Problematik dieser Satzungen ist inzwischen wohl hinreichend bekannt.
Der Landkreis empfiehlt jetzt, die ursprüngliche Ein-Weg-Zeit für den Schulweg von ursprünglich 75 Minuten auf 60 Minuten zu
reduzieren.
Wir,
vom Aktionsbündnis „Grundschulen vor Ort“ meinen, dies sei immer
noch zu hoch bemessen, zumal das Land sich unverrückbar auf den
Richtwert 45 Minuten beruft. Unsere grundlegende Position ist:
angesichts des Alters der Kinder sind 2 Stunden Wegzeit für
6-Jährige unzumutbar. Selbst 45 Minuten sind ein sehr hoher Wert.
Wir orientieren uns jedoch an dieser Richtlinie und schlagen vor:
Zulässige
Weg-Zeit ist ein Weg von 45 Minuten. Um
das aber auch wirklich festzusetzen, fordern wir, dass die am
frühesten möglichen Abfahrtszeiten von Schülertransporten für
Grundschüler festgelegt werden
und zwar wie folgt: „Vor
06:45 finden keine Schülertransporte für Grundschüler statt.“
Alleine
diese Zeitangabe verdeutlicht erneut, dass wir uns 6-Jährigen
gegenüber grenzwertig verhalten. DAS ist nicht kindgerecht! Eine
Verbesserung könnte lediglich die Anpassung der Anfangszeiten in den
Schulen bringen.
- Schulentwicklungsplan
Laut
Auskunft des Landrates, Herrn Schatz, hat man ein Paket von
Sonderlösungen für die verschiedenen Schulstandorte geschnürt. Mit
Ausnahme von Wippra, was mit der Wegstrecke begründet wird, handelt
es sich um Aussenstellen bzw. Schulverbünde.
Hier
nun sehen wir das Problem, dass uns
schriftliche
Korrespondenz mit dem Kultusministerium vorliegt, welches exakt diese
Lösung ausschließt,
siehe Beilage.
Zugleich
ist klar, dass NACH der Ablehnung des Schulmoratoriums durch CDU/SPD,
das Kultusministerium Nägel mit Köpfen machen wird.
Worüber
wird abgestimmt? „Alter“ Schulentwicklungsplan vom Februar?-
Schulentwicklungsplan mit bereits eingearbeiteten Lösungsvorschlägen?
Handelt
es sich um DEN Schulentwicklungsplan, welcher beim letzten Mal
abgelehnt wurde? Muss diesem zuerst zugestimmt werden und im
Anschluss daran stellen die Kommunen Ausnahmeanträge? Das wäre
unserer Meinung nach ein unfaires Vorgehen. Der Landkreis hätte dann
seine Aufgabe erfüllt und den Rest, nämlich die NICHTBEWILLIGUNG
von Außenstellen und Schulverbünden würden dann die Gemeinden
auszubaden haben. Einem solchen Vorgehen könnte man nur zustimmen,
wenn Frau Heppner als Beilage zu dieser Tischvorlage ein Schreiben
des Kultusministeriums vorlegen kann, welches ausdrücklich die
Möglichkeit des dauerhaften
Schulverbunds und der dauerhaften
Außenstellen als Planungsvariante bestätigt. Sollte ein solches
Schreiben angekündigt, aber noch nicht eingetroffen sein, so wäre
eine Abstimmung zu verschieben. Wir verlassen uns nicht mehr auf
Ankündigungen.
Andernfalls
wäre es ein Akt der Solidarität zwischen Kommunen und Landkreisen,
dass die angedachten Speziallösungen für die zu sichernden
Schulstandorte als
Schulentwicklungsplan MSH
zur Abstimmung kämen und nach Magdeburg geschickt würden. Das wäre
ein klares Signal.
Ein
letzter Hinweis: Was ist eigentlich mit den Kommunal-Beschlüssen in Sachen
Schulkreisänderung?
z.B. Mansfeld? Diese wurden ja beschlossen. Sind diese Entscheide
zurückgenommen worden, bestehen sie weiterhin und unter diesem
Aspekt ist unsere Argumentation zum Thema „Abstimmung über alte
Vorlage“ von großer Bedeutung.
Wie
die Schließungsbescheide der letzten Tage zeigen, muss man sich
grundsätzlich fragen, weshalb sich die Landkreise und Kommunen eine
derartige Mühe gemacht haben, wenn zum Schluss Bescheide aus dem
Kultusministerium eintreffen, welche jetzt viele Standorte kalt
erwischen, weil sie im Schulentwicklungsplan beispielsweise bis
2017/18 hätten gehalten werden sollen.
Wir
hoffen, Sie können diese Positionen in Ihre Entscheidungsfindung
einbringen und stehen für weitere Gespräche natürlich immer gern
zur Verfügung.
Walter
Helbling 0162 857 59 18
Ernst
Romoser 0174 241 6662Heinz-Josef Sprengkamp 0391 2581 281
Kommentare
Kommentar veröffentlichen