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Nacktes Chaos in der Schulplanung! Die Bewilligung, die es eigentlich gar nicht geben darf :-)

Seit Monaten kritisiert Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort die Tatsache, dass Landschulen laut "Richtwerten" der SEPL-VO2014 Jahr für Jahr neben den geforderten Mindestschülerzahlen für die Schule auch vorgegebene Schülerzahlen für die Bildung von Anfangsklassen ausweisen müssen. Laut Richtwerten der SEPL betragen diese im normal besiedelten Raume 15 Kinder ab Sommer 2014 und 20 Kinder ab 2017. Jahr für Jahr. Hat man also 16 Kinder, kein Problem, rutscht man auf 13 Kinder, zum Beispiel Seehausen,benötigt man eine Sonderbewilligung, auch wenn im darauffolgenden Jahr mehr als 20 Kinder eingeschult werden.... ein unmögliches Steuerungsinstrument, welches offensichtlich nur ein Ziel hat: Schulschließungen nach Bedarf weiter  führen. Dauerverunsicherung. Ein anderer Sinn ergibt sich daraus nicht.

Leben im Dauerprovisorium
Jede kleinere Gemeinde ist von dieser Problematik betroffen: Einmal gibt es mehr Kinder, einmal weniger. Ist das nicht natürlich? Für die betroffenen Gemeinden entsteht unter diesen Vorgaben ein Dauerprovisorium,  Wie soll sich unter solchen Rahmenbedingen ein Ort entwickeln, Herr Dorgerloh? Wie sollen angesichts so vieler Fragezeichen Familien zuziehen?  

Nun ist den Medien zu entnehmen, dass die Gemeinde Seehausen  eine "Ausnahmebewilligung" erhalten hat, da in den kommenden Jahren ja wieder ausreichend Schüler vorhanden seien. MONATE hat man die Schulträger zappeln lassen und nun, nachdem der Protest unüberhörbar geworden ist, rückt man mit dieser Bewilligung raus. Bis zum nächsten Mal!

Diese Bewilligung darf es gar nicht geben!!!

Glaubt man den Ausführungen von Kultusminister Dorgerloh anlässlich der Aktuellen Debatte in der Landtagssitzung vom Februar, ist diese Bewilligung gar nicht nötig:

"Es können so lange Anfangsklassen gebildet werden, wie die Gesamtschülerzahl der Schule den Vorgaben entspricht. Das heißt ganz praktisch, stimmt die Gesamtschülerzahl der Schule im betreffenden Schuljahr, darf die Mindestschülerzahl für die Anfangsklasse vom Richtwert ab-weichen." Protokoll Landtag S. 5206 rechte Spalte..

Fragen!!
Richtwert = Wert für die Bildung von Anfangsklassen? Das wurde bisher verneint.
Was hat es auf sich mit dem Erlass zur Bildung von Anfangsklassen, welcher heute, am 25.03. offenbar immer noch im Ausschuss steckt?  Bisher gilt ja noch der Erlass mit 10 Schülern für Anfangsklassen. Wo ist dieser neue, seit Februar angekündigte Erlass? Wird er heute oder morgen publiziert?

Wie denn das?
Jetzt erteilt also der Kultusminister tatsächlich Ausnahmegenehmigungen für etwas, was seinen früheren Ausführungen zufolge gar keine Ausnahmegenehmigung benötigen würde. Er erteilt diese Genehmigung, obwohl nicht mal ein rechtsgültiger Erlass vorliegt, welcher eine Ausnahmebewilligung erfordern würde! Willkommen in Absurdistan! 

Gut, Seehausen war in den letzten Wochen auch seeeeehr laut. Sicher werden sie jetzt ruhiger, mögen die Schulplaner gedacht haben. Gefehlt!!! Die fühlen sich nämlich richtig gegängelt.

DAS ist die Qualität in der Umsetzung von SEPL-VO2014. Ein Reglementarium, welches in dieser Form NUR Probleme schafft! 

Wirkliche Schulplanung lässt sich nun mal NICHT mit Zahlen wie 60/80 oder in letzter Konsequenz "100 Kinder im Jahre 2029" realisieren.

Realitätsbezogene Schulplanung orientiert sich an den Bedürfnissen der Region und der Kinder und stellt die erforderlichen Beschulungsformen zur Verfügung, mit denen dynamisch auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagiert werden kann.  In unserem Falle läuft das umgekehrt: Region und vor allem die Kinder, müssen sich den unrealistischen Planungsvorgaben der Planer unterordnen.



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