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Betrifft Bewilligung und Durchführung von Aktionen

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf einen wichtigen Punkt hinweisen. Wir sind bisher davon ausgegangen, dass die Durchführung von Anlässen zum Thema "Sachsen-Anhalt wird bunt" bei den kommunalen Behörden angemeldet und bewilligt werden. Im nachfolgenden Schreiben und nach telefonischer Rücksprache gilt für alle Veranstaltungen in allen Landkreisen:

Anmeldung: Zuständige Behörde ist das Ordnungsamt des Landkreises! 


Sehr geehrter Herr Helbling,
gegenwärtig werden durch das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort vielfältige Aktivitäten gegen beabsichtigte Schulschließungen im Landkreis Mansfeld-Südharz initiiert und u.A. auf der Plattform http://schule-vor-ort-st.blogspot.de thematisiert und beworben.
Im Ergebnis der aktuellen Praxis wurden bereits mehrfach Veranstaltungen durchgeführt, welche zumindest eine Kollision mit dem Versammlungsrecht und darüber hinaus mit Rechten unbeteiligter Dritter erkennen lassen. 
Dabei kann die bisher nur vermutete Tendenz, dass sich besten Glaubens handelnde Aktivisten in Unrecht versetzen, durch Erfüllung der Mindestanforderungen des Landesversammlungsgesetzes - VersammlG LSA unschwer abgewendet werden.
Insbesondere fordert § 12 VersammlG LSA: " Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden ... ".  
Nach erfolgter Anmeldung wird das jeweilige Vorhaben durch die Versammlungsbehörde in erforderlichem Umfang begleitet.  
Die Rechte und Pflichten des Versammlungsleiters sind in den §§ 16 und 17 VersammlG LSA normiert.
Auch die §§ 20 ff. VersammlG LSA sollten zumindest bekannt sein.
Ich bitte Sie, Ihre Möglichkeiten zur rechtssicheren Gestaltung zukünftiger Aktivitäten auszuschöpfen. 
Zur Unterstützung der jeweils pflichtgemäßen Anmeldung gem. § 12 VersammlG LSA übersende ich Ihnen unser freiwillig zu verwendendes Formblatt (kein gesetzlicher Formzwang) mit der Bitte um zukünftige Beachtung.
Gegen eine eventuelle Verteilung dieses Formblattes bestehen keine Einwände. 
Ansonsten stehe ich Ihnen für weitere Rückfragen gern zur Verfügung.
      

Mit freundlichen Grüßen  

im Auftrag 



ordnungsamt@mansfeldsuedharz.de   (Das Formular lässt sich auch für die andern Landkreise verwenden, einfach oben korrigieren.


"Öffentliche Plätze"

Wie schon mehrfach besprochen, empfiehlt es sich:
  • Plätze, welche dekoriert werden sollen, mit Ortsbürgermeister und Bürgermeister abzusprechen
  • Schulen sind privater Grund. Wenn also auf dem Schulareal etwas gemacht wird, sollte man sich mit dem Schulträger absprechen.
  • Damit ihr als Veranstalter keine Probleme kriegt, sollten Gartenzäune etc. nur mit Einwilligung des Besitzers dekoriert werden. Leer stehende Gebäude ebenso :-)
  • Ein wichtiges Anliegen von uns: Da ja meistens Kinder mit dabei sind, empfehlen wir, auch "sichere" Plätze für die Demo auszuwählen. Das sind sicherlich keine schmalen Gehsteige an stark befahrenen Straßen etc. Wir wollen weder für euch noch für uns Risiken eingehen, welche später als fatal bezeichnet werden müssten.

Wir bitten euch, in allen Landkreisen dieses Vorgehen zu wählen, auch wenn sich scheinbar "einfachere Wege" anbieten.  Damit erspart ihr euch und uns unnötige Umtriebe. Danke.

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