Im vorhergehenden Beitrag wurde angedeutet, dass Schulschließungen ein Thema werden können, obwohl der betreffende Standort die Eckwerte von SEPL-VO2014 erfüllt. Es gibt also noch andere Faktoren, welche eine Standortgemeinde bewegen können, eine Schule "freiwillig" zu schließen.
Geldnot und Sanierungsstau in vielen Standortgemeinden
Es ist bekannt, dass sich alle Gemeinden darüber beklagen, dass die Budgets für Unterhalt oder Neuinvestitionen immer knapper werden, das Geld zum Teil nicht mal mehr reicht, notwendige Unterhaltsarbeiten an Straßen und Gebäuden auszuführen. Dass dem schon seit Jahren so ist, sieht man am teilweise erschreckenden äußeren Erscheinungsbild von Grundschulen und deren Pausenplätzen.
Vielfach ist es dem Einsatz von Eltern- und Fördervereinen zu verdanken, dass in den letzten Jahren wenigsten ein kindgerechter Spielplatz, neu gestrichene Schulräume und vielleicht eine Sandgrube das triste Grau von Beton und Asphalt aufzuhellen vermögen. Es besteht also nicht überall, aber vielerorts Sanierungsstau.
Vielfach ist es dem Einsatz von Eltern- und Fördervereinen zu verdanken, dass in den letzten Jahren wenigsten ein kindgerechter Spielplatz, neu gestrichene Schulräume und vielleicht eine Sandgrube das triste Grau von Beton und Asphalt aufzuhellen vermögen. Es besteht also nicht überall, aber vielerorts Sanierungsstau.
Rettung durch Stark III
Hier hat das Finanzministerium für die Gemeinden einen tollen Köder ausgelegt. Von der EU zu rund 2/3 finanzierte Sanierung, in Einzelfällen Ersatzneubau und das restliche Drittel geht zu Lasten der Gemeinden.
Lang war und ist die Reihe der Gemeinden, welche sich da mit ihren Projekten eingereiht haben und weiter einreihen. "Wir müssen jetzt entscheiden, sonst kommen wir nicht dran"... "Das Geld wird nie für alle Projekte reichen, also vorwärts, sonst bleiben wir ohne Fördermittel" usw. In der ersten Phase STARKIII wurden diverse Grundschulprojekte zurückgestellt oder abgelehnt und nun steht der Start der zweiten Runde bevor. "Nachher gibt es nichts mehr", ist auch eine Aussage, welche überall zu hören ist. Jetzt oder nie also. Man konnte sich sogar voranmelden und sicherlich taucht dieses Formular auch für 2014-19 wieder auf
Formale Bedingungen StarkIII
Alle, die nicht zum Zuge gekommen sind, erhielten auch eine Begründung für die Ablehnung. Bestandessicher bis 2030 ??; Schülerzahlen: nicht 80, sondern mindestens 100 Schüler sind gefragt; zwei Grundschulen in einer Gemeinde mit StarkIII zu sanieren, hat kaum Aussicht auf Erfolg, also zusammenlegen; Bevorzugte Standorte sind Grundzentren etc. etc.). Die Bedingungen im Detail finden sich hier. Unter diesem Druck ist es zu erklären, dass Schulen, welche vor wenigen Jahren mit viel Geld saniert wurden, von den inzwischen größer gewordenen Verwaltungsgemeinden geschlossen werden, um "wichtigere" aber marode Schulen aufzupäppeln...
Auffallend ist, dass diese Zahl 100/Schuleinheit in den Bedingungen nicht auftaucht, trotzdem gelangt sie offensichtlich als Mindestzahl für Förderwürdigkeit zur Anwendung. Sie wird erklärt damit, dass die Mindestschülerzahl 80 der untere Wert sei und damit Bestandesfähigkeit bis 2030 NICHT ausgewiesen werden könne. Das ist richtig. Nur: Wie kommt man bei einer prognostizierten Abnahme von mindestens 25% an Schülern im Jahre 2025 auf Bestandesfähigkeit mit "nur" 100 Schülern? Mit den 75 Schülern in zehn Jahren würde man ja unter die Eckwerte von SEPL-VO2014 rutschen. Da ist doch 120 die schönere Zahl. Und hier die klare Ansage, WAS es mit der Zahl 100 auf sich hat.Hier geht es zur Sache:
Rahmenbedingungen und die Argumente und Sorgen der Betroffenen in der Diskussion. Interessant, welches Ministerium dies darlegt: Der ganze Artikel ist lesenswert!!! Was für ein Gerangel, StarkIII !!!!
Wie sagt der Staatssekretär im Beitrag? "Dauerhaft bestandesfähig sind Schulen, die bis Ende der 2020-er Jahre mindestens 100 Schüler ausweisen"
Folge:
Wer also als Standortgemeinde Schulen besitzt und in den Genuss von Fördermitteln kommen will, sollte Ende 2020 mindestens 100, besser 120 Schüler ausweisen und jetzt sind wir an einem interessanten Punkt angelangt. Wer zwei oder mehr Schulstandorte hat, welche nach SEPL-2014 bestandesfähig, aber nicht StarkIII-förderwürdig sind, legt folgerichtig Schulen zusammen, obwohl eigentlich keine Notwendigkeit bestehen würde. Mit diesem Problem schlägt sich auch die Stadt Arnstein herum, welche den Standort Welbsleben sanieren möchte und eine solche Bestandesfähigkeit bis 2030 nicht ausweisen kann. So gesehen käme die Schließung von Sandersleben auch ins Gespräch, wenn dort mehr als 80 Schüler wären...
SEPL -VO2014 und STARKIII Hand in Hand auf dem Wege zur verordneten Zweizügigkeit an unseren Grundschulen !!!
Schulstandorte, welche über die nächsten 10 Jahre hinaus bestandesfähig sein wollen, brauchen also rund 120 Schüler.
Wie werden diese eigentlich unterrichtet? 4 Klassen mit 30 Schülern? Unmöglich!!! 8 Klassen mit je 15 Schülern? Noch unmöglicher!!! Kein Geld und keine Lehrkräfte...
Warum denn nicht gleich 160 Schüler, zweizügig geführt? Gibt nach oben Spielraum bis 200 Schüler, unter Ausreizung des Schulgesetzes noch mehr.... Wieviele Schulen in den Landkreisen bewegen sich im derzeit zu beschließenden Schulentwicklungsplan zielgenau in dieser Größenordnung? Nachschauen!!!
Planungsverordnung und das STARKIII-Programm führen mittelfristig zur Zweizügigkeit als Standard an Grundschulen und so reichen sich die beiden Programme die Hände, klatschen ab: Geschafft!!!. Zweifel?
Wer sucht, der findet:
§4 (15) Neue Schulen können in den Entwicklungsplan aufgenommen werden, wenn der Schulträger für sie mindestens 5 Jahre im Voraus folgende Zügigkeit nachweist:
1. Für Grundschulen: Zügigkeitswert größer als 2 (also mindestens 160 Schüler!!)
Da haben wir die Zielgröße also schon! Beschlossen im Mai 2013 und langsam, langsam werden uns die Folgen dieser Verordnung bewusst.
Bleiben zwei Fragen:
1. Die Planer dieser ganzen Geschichte scheinen sich in ein Modell verliebt zu haben, welches in dicht bevölkerten Gebieten und Städten zur Anwendung kommen kann. Die Frage: Weshalb wird hier, im dünn besiedelten Raum, für dieses Modell nicht gleich das Schulinternat für 6-Jährige mitgeliefert? Und: Wer hat das alles eigentlich ausgeheckt?
2. Der Koalitionspartner CDU müsste sich fragen lassen, ob er erkannt hat, auf welches Schulmodell hier zugesteuert wird und ob das im Sinne der Partei ist....
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Damit enden unsere Analysen, Fallbeispiele, Modellvorschläge und Kostenvergleiche zum Thema SEPL-VO2014 - altersdurchmischtes Lernen.
Wir glauben, es ist alles dazu gesagt und weiterhin abzurufen unter "Hintergrund" im Hauptmenue. Wir halten fest, dass bisher zu unserem Vorschlag des altersdurchmischten Lernens im ländlichen Bereich von Seiten des Kultusministeriums keine einzige konkrete Erwiderung mit Substanz zu vernehmen war.
Nun wenden wir uns wieder mehr den praktischen, zentralen Dingen zu. Das Titelbild zeigt zwei Kinder. Bei all den Diskussionen kommen sie zu kurz. Sie gibt es nicht und wenn, dann als Manövriermasse von Planern und Politikern. Zeit, sich mehr mit den direkt Betroffenen zu befassen.
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