Grundschule Stolberg |
In diesem Beitrag wird dargelegt, dass die Rahmenbedingungen, welche SEPL-VO2014 legt, zu den unglaublichsten Entscheiden auf Kommunalebene führen. Leidtragende sind Kinder und deren Familien, welche das Recht haben, sich auf eine Infrastruktur verlassen zu können, die sich als bestandesfähig erweist. Indem der Staat plötzlich und willkürlich die Spielregeln ändert und Entscheidungen zu erzwingen versucht, welche Tausende von Familien betreffen, werden Frust und Streit geschürt.
Wenn sich dann im Nachhinein herausstellt, dass die so genannten Planungswerte in der Praxis gar nicht funktionieren können und mit einem anderen Plan alle Beteiligten viel weiter gekommen wären, dann wird Politik unglaubwürdig. Sie muss in der Lage sein, derart gravierende Mängel bereits in der Planungsphase zu erkennen. Das alles wird jetzt erdrückend/bedrückend dargelegt.
1. Stolberg, Hayn, Rottleberode: Das Planungsdesaster, ausgelöst durch Behördenwillkür.
Auslöser für die heutige Situation war ein Entscheid, mit dem niemand gerechnet hat. Im Mai 2013 verweigert das Kultusministerium der Schule Hayn die Ausnahmebewilligung zur Eröffnung der ersten Klasse, da nur 5 Kinder angemeldet sind (im Folgejahr 17!!!) und die Schule zugleich unter die 40 Kinder-Grenze fällt. Nun musste geplant werden. Nach vier kontroversen Sitzungen wurde letztendlich folgender Entscheid getroffen: Stolberg(1200 Einwohner, 44 Schulkinder), wird 2014 geschlossen, Hayn (530 Einwohner, 43 Kinder) wird neuer Schulort für die Stolberger - aber nur bis 2017, dann wird Hayn geschlossen und alle gehen nach Rottleberode (1500 Einwohner 86 Schüler). Wer sich für mehr Hintergrund zu diesem Entscheid interessiert, wird hier fündig.
GS Hayn |
Rational NICHT nachvollziehbar
Gehen wir davon aus, dass SEPL richtig ist und umgesetzt werden MUSS. Selbst dann ist dieser Entscheid ein Skandal und dürfte niemals in die Schulplanung einfließen:
- WENN Hayn nicht bestandesfähig ist, WESHALB werden die Schüler nicht direkt in Rottleberode unterrichtet? WESHALB wird die Schule für drei Jahre am Leben erhalten und Stolberg muss dafür die Kinder liefern?
- WENN Stolberg nicht bestandesfähig ist, WESHALB gehen dann die Kinder nicht DIREKT ins 7 km entfernte Rottleberode und müssen stattdessen ins 12 km entfernte Hayn (mit Umwegen noch weiter), dies auch im Winter durch verschneite Harz-Strecken. WAS SOLL DAS?
- WENN beide Schulen NICHT bestandesfähig sind, WESHALB also nicht direkt nach Rottleberode und falls dort (noch) Raumprobleme bestehen, WESHALB gibt es keine Ausnahmebewilligung zum Erhalt der Standorte Hayn und Stolberg bis 2017?
All das ist NICHT beantwortet. Hier wurden im Streit Lösungen durchgedrückt, alte Rechnungen beglichen, was jetzt dazu geführt hat, dass Stolberg als Ortsteil den Austritt aus der Gemeinde Südharz beschlossen hat... SEPL-VO2014 ist nicht der Einzige, aber ein zentraler Faktor in dieser Auseinandersetzung.
GS Rottleberode |
SEPL-VO2014 wird auch in Rottleberode nicht funktionieren!
Ein ganz einfaches Beispiel aus der Praxis: Hayn wurde die Einschulungsbewilligung einer ersten Klasse verweigert, weil zu wenig Kinder da waren. Nach SEPL beträgt diese bis 2017 15 Kinder, anschließend 20 Kinder für die Eröffnung einer ersten Klasse. Die Problematik der schwankenden Schülerzahlen/Jahrgang ist ein Faktum, welches sich mit keiner Planung ausmerzen lässt.
Was macht nun Rottleberode, wenn z.B im Jahre 2018 33 Erstklässler aus Hayn, Stolberg und Rottleberode angemeldet sind? Eröffnung einer ersten Klasse mit 33 Kindern? Der Gesetzgeber lässt das nicht zu. Zwei Klassen mit 16 und 17 Schülern? SEPL-VO2014 lässt das nicht zu. Oder doch? Dann ist es Betrug an den ehemaligen Schulstandorten, welchen genau mit diesem Argument erste Klassen verweigert wurden.
Aktuelles Beispiel: Rottleberode hat nächstes Jahr nur neun 1. Klässler... Was passiert jetzt da? Natürlich Ausnahmebewilligung da "bestandessichere" Schule. Prognostisch ja, etwas, was man Hayn ein Jahr zuvor verweigerte (denn im Folgejahr waren 17 Erstklässler angemeldet..). Dieser Gummiparagraph lässt Tür und Tor offen für Willkür, ist nicht umsetzbar. Und genau diese Willkür hat zum Planungschaos in der Gemeinde Südharz geführt. Er ist aufzuheben, da nicht umsetzbar, genau so wie die gesamte SEPL-VO2014.
Mit dem System jahrgangsdurchmischtes Lernen bleiben die Standorte erhalten. Trotzdem erreicht das Kultusministerium seine Sparziele.
Gehen wir aus von total 165 Schülern in den drei Gemeinden und von einer Lehrerzuteilung von 1 Vollzeitstelle/Lehrkraft pro15 Schüler. Im Weiteren setzen wir die Schulleitung und Verwaltung der drei Schulhäuser zentral, also an einem Standort.
Somit stehen der Schulleitung für die Beschulung aller drei Schulen 11 Vollzeitstellen zur Verfügung. Diese können bei ausgeglichenen Schülerbeständen nach gegenwärtigem Schülerstand wie folgt verteilt werden:
- Rottleberode 4 Vollzeitstellen Jahrgangsunterricht
- Stolberg 2 Vollzeitstellen 1/2. Klasse 3/4. Klasse
- Hayn 2 Vollzeitstellen 1/2. Klasse 3/4. Klasse
3 Vollzeitstellen sind nun disponibel für Fachunterricht, Teamteaching, Schulprojekte, Entlastungsstunden bei hohen Klassenbeständen etc.
Dellen in den einzelnen Jahrgängen können mit dieser Beschulungsart locker aufgefangen werden.
Die Verwendung dieser drei Vollzeitstellen wird durch die Schulleitung mit den drei Schulstandorten abgesprochen, wobei der anteilsmäßige Anspruch/Schulhaus NICHT angetastet werden darf.
Wenn es nun noch gelingt, Übereinstimmung darüber zu erzielen, dass Klassengrößen bei jahrgangsdurchmischtem Lernen 23 NICHT überschreiten und im Jahrgangsunterricht 25 Kinder die Obergrenze sein sollten , dann IST DAS qualitativ gute Schule an allen drei Standorten, egal, welche Beschulungsform zur Anwendung kommt! Dazu kommen für Hayn und Stolberg die unbestrittenen Vorzüge des jahrgangsdurchmischten Lernens. Auch in Rottleberode ist es denkbar, dass zwei schwache Jahrgänge in einer Klasse zusammengefasst werden.
DAS meinen wir mit flexibler Schule. Standorte, welche derzeit vor der Schließung stehen, haben zwischen 40 und 60 Schüler. Mit jahrgangsdurchmischtem Lernen können alle diese Standorte erhalten werden. Es ist also müssig, unserem Modell mit dem Argument zu begegnen, Lehrkräfte würden in solchen Schulen vereinsamen etc. Weiterhin arbeiten Teams in den Schulhäusern.
Vergleich mit jetziger Situation:
12 Lehrkräfte an drei verschiedenen Schulen, dazu kommen pädagogische Mitarbeiter (vielerorts eine Vollzeitstelle/Schulstandort) , Schulleitungsfunktion sowie Administration (1/2 Stelle) pro Schulstandort.
Altersdurchmischtes Lernen erspart uns also hier gesamthaft bis zu 5 Vollzeitstellen und Teilsekretariate, sowie Schulleiterfunktionen, welche zentral geregelt sind. Damit übertrifft das Kultusministerium seine Personalsparziele bei Weitem, die Schule bleibt im Ort und zusätzliche Transportkosten von deutlich über 50 000 € jährlich fallen NICHT an. Damit könnten die Betriebskosten der erhaltenen Schulstandorte zu einem beträchtlichen Teil gedeckt werden. Auf dieses Thema muss eh noch gesondert eingegangen werden.
DAS ist unsere Antwort in Form des Gegenmodells zur SEPL-VO2014 für diese drei Standorte.
Wir fordern: Stoppt SEPL-VO2014
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