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Die Rechte unserer Kinder (1)

http://www.jugenddelegierte.de
Nachdem wir inzwischen bis zum Gehtnichtmehr dargestellt haben, dass die Schwerpunkte der gegenwärtigen Planungen des Finanz- und Kultusministeriums ausschließlich finanzielle und personelle Gründe haben, möchten wir in diesem und den folgenden drei Beiträgen die Kinder in den Fokus stellen  Sie sind es, welche am Unmittelbarsten betroffen sind und - das behaupten wir jetzt - entsprechend Schaden nehmen oder benachteiligt werden

Die Uno-Kinderrechts-Konvention von 1989 legt die Kinderrechte in 10 Punkten fest:  Drei davon möchten wir in diesem Zusammenhang herausgreifen:
  1. das Recht auf Gesundheit
  2. das Recht auf Bildung
  3. das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

1. Recht auf Gesundheit
Für 5-6-Jährige beträgt dieser 11,5 Stunden, 7-11-Jährige liegt der Wer bei 11 Stunden.
Daraus ergibt sich ein handfestes Problem für Eltern, deren Kinder bereits um 05:30 aus den Federn müssen, um mit Weg zur Haltestelle um 06:15 den Schulbus zu erwischen.

Jedes  Bundesland hat seine eigene Verordnung zur Schülerbeförderung. Das beginnt im Landkreis Stendal mit der Klausel, dass Transporte für Grundschüler NICHT vor 06:30 stattfinden dürfen. In Mansfeld-Südharz definiert man "75 Minuten von Türe zu Türe" PRO WEG als für 6-Jährige zumutbar und im Landkreis Harz findet man überhaupt keine Beschreibung der Transportzeit.

Im verlinkten Beitrag muss nun die rechte Spalte aufmerksam gelesen werden. Daraus ergibt sich nämlich, dass neben den "verordneten" Fahrzeiten zusätzlich 80-90  Minuten Wartezeit/Tag gesetzlich zugelassen ist. Damit kommen wir auf Werte von bis zu 3 Stunden Schultransport/Tag. 

Unsere Schwerarbeiter
Für viele 6-11-jährige Kinder Tatsache und für noch für viel mehr Kinder  in Sachsen-Anhalt wird der Schulalltag demnächst wie folgt aussehen:

Vor 6 Uhr aufstehen und erst gegen 15 Uhr nach Hause kommen.  = 9 Stunden Schule
Hausaufgaben rund 1 Stunde/Tag  (Hoffentlich nicht mehr!!)
Abendessen/Gespräche/Hausamt (?)  1 Stunde
Schlaf 10-11 Stunden
Bleiben also 2 Stunden "Freizeit" vor dem Schlafen gehen. Im Winter entfällt diese "Aktiverholung", weil die Kinder in der Dunkelheit weggehen und praktisch mit dem Eindunkeln nach Hause kommen...

Der Hinweis auf das "freie Wochenende" ist für Jugendliche und natürlich Erwachsene angebracht. Grundschülern nützt das wenig, sie ticken noch anders, brauchen kleinere Zeitfenster und sonst nehmen sie Schaden. So muss gesagt werden: Der beschriebene "Arbeitstag" unserer Grundschüler lässt Grundrecht 3, Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung nicht mehr zu. Das aber wäre ein ganz zentraler Punkt für die individuelle Persönlichkeitsbildung in dieser Altersgruppe.. Dazu mehr im nächsten Beitrag.

Hand aufs Herz!!! 
Wenn Sie als Erwachsener (mit nur 8-9 Stunden Schlafbedarf)  täglich morgens um 05:30 aufstehen, haben Sie dann nach 16 Uhr noch Energie, um irgendwas Vernünftiges anzustellen? Oder haben Sie einfach Lust, jetzt zu "relaxen"?

  Ist uns bewusst, was da mit unseren Kindern geschieht?  


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