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Sparzwänge und Konsolidierung (2)

Grundschule Arneburg
In den letzten Wochen und erneut im Interview mit MDR vom 1.11.2013 hören wir vom Kultusministerium, die gegenwärtigen Schulschließungen seien die Folge von Sparmaßnahmen und Schritten der Konsolidierung. Das klingt plausibel, so lange man nicht genauer hinschaut, wie das denn vollzogen wird. Sobald man dann ins Detail erkennt der aufmerksame Beobachter weder einen Spareffekt noch Konsolidierung für Diejenigen, welche von der Schule profitieren sollten.

2. Sparzwänge
Dazu müsste folgendes hinzugefügt werden. Es gibt die Landesebene, welche für die Löhne der Lehrkräfte zuständig ist und in diesem Bereiche unter Druck steht. In Rente austretende Lehrkräfte können nicht vollumfänglich durch Neueinstellungen ersetzt werden, dies sind die Vorgaben. Laut GEW entsteht ein Loch
von jährlich rund 400 unbesetzten Lehrstellen. Daneben entstehen für die Standortgemeinden Kosten für Unterhalt und Betrieb der Schulimmobilie. Das allerdings betrifft das Land nur am Rande.

Die Milchmädchenrechnung
Die jetzige SEPl-VO 2014 wurde damit begründet, es liessen sich dadurch enorme Spareffekte erzielen. Wenn man blauäugig die , pro geschlossene Schule, wegfallenden Lehrkräfte als "gespart" bezeichnet, mach das Sinn. Dem ist aber nicht so!! Die 50 Kinder eines geschlossenen Schulstandortes wollen andernorts unterrichtet sein. Folglich müssen mindestens 50% der Planstellen der geschlossenen Schule am neuen Standort eingesetzt werden. Im Gegenzug entstehen Transportkosten, welche vielfach die vermeintlich gesparten Gelder wegfressen - nur interessiert dies das Land nicht, denn Transportkosten werden vom Landkreis bezahlt..... 
Derselbe Spareffekt auf der Personalseite ohne Schulschließungen und zusätzliche Transportkosten könnte erreicht werden, indem jahrgangsdurchmischter Unterricht und Organisation/Verwaltung der einzelnen Schulen unter einem Verwaltungsgemeinde-Dach ermöglicht werden.

Das "Investitiononsprogramm", welches ein Schulschließungsprogramm ist.
Während also "unrentable Schule" dutzendweise geschlossen werden, um Personal und Kosten zu sparen, lässt an anderer Stelle der Finanzminister verlauten: "Mit dem von der EU geförderten Investitionsprogramm StarkIII zur Modernisierung von Schulen und Kitas..."  Quelle (Förderperiode bis Ende 2013, für 2014-19 werden weitere 500 Mio Fördermittel erwartet! Rund 150 Schulen sollen laut Angaben des Finanzministeriums geschlossen werden, um mit diesen Mittel gezielt eine neu strukturierten Grundschul-Infrastruktur aufzubauen. 

Und nun tun sich Dinge, welche soo gar nicht ins Thema Sparmassnahmen passen wollen:
  • Schulanlagen, welche in den letzten 10 Jahren mit Millionenbeiträgen renoviert/saniert wurden, sollen nun geschlossen werden.
  • Einzugsgebiete von Schulkreisen werden neu geordnet, was für die Schüler Schulwege von bis zu n75 Minuten (1 Weg!!!) zur Folge haben kann und der Gesetzgeber lässt das zu!!!!
  • Der zu jeder Gelegenheit hoch gelobten Vereinsarbeit, welche für das Land einen "unschätzbaren Wert" haben soll, werden mit der Schließung der Grundschulstandorte faktisch die Überlebenschancen genommen.
  • Da gibt es ein Dorf, welches bundesweit die Goldmedaille als Dorf mit Zukunft erhält. Leider steht dessen Schule ebenfalls auf der Streichliste. Das wars dann mit der Zukunft!
  • Was kostet Wegzug, was kostet KEIN Zuzug?... All das tritt angesichts der EU-Fördermillionen in den Hintergrund.
Vieles passiert, aber sparen schaut anders aus.

Hat jemand schon mal dieses Modell gerechnet?
Wir sind überzeugt, dass diese nun skizzierte Form der Schulorganisation (eines von mehreren möglichen Modellen) nachhaltiger, förderwürdiger ist und für die Zukunft unseres Landes die besseren Chancen eröffnet. Grundlage, dies umzusetzen ist die Anerkennung von jahrgangsdurchmischtem Unterricht der Klassen 1 - 4 im Schulgesetz, welches diesbezüglich bisher erst Ausnahmen zulässt..

So könnte Schule auch gestaltet werden:

Kompetenzen zur Erhaltung von Standorten werden zu 100% an die Gemeinden übergeben.


Die SEPL-VO bestimmt folgende Sachverhalte (für Grundschulen). 


1. Vollzeitstellen je Schülerzahl in „ländlichen Gebieten“ = 15 Schüler pro Vollzeitlehrerstelle

2. Verwaltung und Rektorat werden mit mindestens 120 Schülern an zentralen Orten geführt
3. Jede Verbandsgemeinde bildet eine Schuleinheit, welche sich über die Verwaltungsstruktur des Rektorats definiert. – Rektoren
4. Jedes Dorf führt die eigene Dorfschule in Kooperation mit dem Rektorat des Schulverbundes der Verbandsgemeinde.
5. Werden im Schulverbund „Inklusion“ einzelner Schuleinheiten angeboten, so wird das Lehrpersonal entsprechend der für Förderschulen geltenden Kriterien verstärkt.
6. Die Jahrgangsstufen 1-4 arbeiten nach einem schülerbezogenen Lehrplan.

Die pädagogische Ausbildung aller Lehrkräfte verpflichtet zu jeweils 6 Monaten Praktikum an den Dorfschulen. – Das Praktikum wird vom Land getragen.
Jeder Schulverbund ist frei, Bildungs-Kooperationen mit regionalen Partnern, Vereinen, Betrieben und Initiativen einzugehen.

Na Sparfüchse?? Rechner eingeschaltet??

Übrigens: Wir finden, auch Landräte haben das Recht, vielleicht sogar die demokratische Pflicht, sich gegen eine Verordnung des Landes aufzulehnen, wenn diese die Zukunfts-Infrastrukturen des ländlichen Bereiches zerstören. Dies hat der Burgenlandkreis getan. Nennen wir es Notwehr!



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