GS Wippra kommt nicht auf die geforderten 80 Schüler. |
Hurra, wir sind Naturpark!
Der Ostharz wurde ja vor einem knappen Jahr zum Naturpark-Harz erklärt, was der Region einen neuen Schub im Rahmen eines sanften Tourismus bringen soll. Und so klang es im Dezember 2012 aus dem Munde unseres Umweltministers:
„Die Ausweisung des Naturparks ist ein Gewinn für die Region, denn diese wird dadurch gestärkt“, sagte Aeikens. Der Park trage auch zu einer besseren Identifikation der Menschen mit der Region bei. Quelle MZ.
Die Entschulung des Harzes
Ja, es ist doch toll, wenn man etwas hat, womit man sich "identifizieren" kann. Viel bleibt ja nicht mehr, denn wenn man sich die Planung von Finanz- und Kultusministerium in Sachen Schulentwicklung etwas genauer anschaut, dann stoßen wir bis 2017 auf einen weit gehend entschulten Ostharz. Nicht mangelnde Kinder sind die Ursache, sondern die Verdoppelung der Mindestschulgrössen durch die Landesregierung und dies geschieht alles mit Duldung der Landtagsabgeordneten..
Mittelfristig bleibt genau ein Standort im ganzen Harz bestehen und das ist Harzgerode. Wir haben uns die Mühe gemacht und das auf einer Karte dargestellt:
Schwarz, bereits geschlossen, Rot: Auf der Schließungsliste, Grün: momentan stabil, Blau: Freie Trägerschaft
Einwohner, Gewerbe und Vereine der rot gekennzeichneten Standorte kämpfen, teilweise mit ihren Ortsbürgermeistern, verzweifelt um ihre Schulen, weil sie der Meinung sind, sie würden mit deren Schließung ihrer Zukunftschancen beraubt. Sämtliche neueren Untersuchungen geben ihnen Recht, die Schule ist nicht der einzige, aber ein ganz entscheidender Standortfaktor für die Zukunft der Dörfer.
Wir können uns nur wiederholen. Das von der Landesregierung immer wieder bemühte Sparargument ist an den Haaren herbeigezogen, vermag einer realistischen Prüfung nicht standzuhalten, denn es orientiert sich isoliert an einem unmöglichen Schulmodell, welches absolut nicht in den ländlichen Raum passt. Dafür gibt es seit Jahrzehnten viel tauglichere und erfolgreichere Modelle und die brauchen wir für den ländlichen Raum!
So könnte Schule auch gestaltet werden:
Kompetenzen zur Erhaltung von Standorten werden zu 100% an die Gemeinden übergeben. Im Schulgesetz wird jahrgangsdurchmischter Unterricht als gleichberechtigte Unterrichtsform neben dem Jahrgangsunterricht anerkannt.
Die SEPL-VO bestimmt folgende Sachverhalte (für Grundschulen).
1. Vollzeitstellen je Schülerzahl in „ländlichen Gebieten“ = 15 Schüler pro Vollzeitlehrerstelle
2. Verwaltung und Rektorat werden mit mindestens 120 Schülern an zentralen Orten geführt
3. Jede Verbandsgemeinde bildet eine Schuleinheit, welche sich über die Verwaltungsstruktur des Rektorats definiert. – Rektoren
4. Jedes Dorf führt die eigene Dorfschule in Kooperation mit dem Rektorat des Schulverbundes der Verbandsgemeinde.
5. Werden im Schulverbund „Inklusion“ einzelner Schuleinheiten angeboten, so wird das Lehrpersonal entsprechend der für Förderschulen geltenden Kriterien verstärkt.
6. Die Jahrgangsstufen 1-4 arbeiten nach einem schülerbezogenen Lehrplan.
Die pädagogische Ausbildung aller Lehrkräfte verpflichtet zu jeweils 6 Monaten Praktikum an den Dorfschulen. – Das Praktikum wird vom Land getragen.
Jeder Schulverbund ist frei, Bildungs-Kooperationen mit regionalen Partnern, Vereinen, Betrieben und Initiativen einzugehen.
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