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Schulplanung Sachsen-Anhalt: Mindestanforderungen: Einfach mal anders gefragt.

Die Berichterstattung über Schulplanung nimmt medial wieder mehr Platz ein. Es ist dabei hochinteressant, die Argumentation zu verfolgen, auch die Beschreibung des Sachverhaltes in den Medien. Hier ein aktuelles Beispiel:

Hintergrund des Ganzen ist eine neue Verordnung des Landes zur Schulentwicklungsplanung. Und die schreibt neue Mindestschülerzahlen für Grundschulen vor. Waren es bisher 40, muss eine Grundschule in dünnbesiedelten Gebieten ab 2014/2015 52 Schüler haben. Ab dem Schuljahr 2017/2018 fällt diese Ausnahmeregelung weg. Dann müssen es 60 Kinder sein. Diese Kriterien erfüllt die Estedter Grundschule ab dem nächsten Schuljahr nicht mehr. "Auch langfristig zeichnet sich keine positive Entwicklung ab", heißt es in der Beschlussvorlage des Hauptamtes.  Quelle Volksstimme

Das klingt alles so völlig normal. Deswegen fassen wir hier mal nach:

Ist eigentlich schon irgend jemandem der Gedanke gekommen, dass die Schulplanungsverordnung die Mindestanforderungen für die Bestandessicherheit der Grundschulversorgung im ländlichen Bereiche NICHT erfüllt und DAGEGEN protestiert werden muss? Bayern und Sachsen arbeiten mit Mindestschülerzahlen unter 30 Kindern/Schule, Voralberg und Burgenland/AU mit 15 Kindern. Sachsen-Anhalt hingegen verdoppelt die Mindestschülerzahlen von 40 auf 80. DAS ist das Problem! 


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