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EU-Fördergelder (3): Mit EU-Mitteln eine neue Grundschul-Infrastruktur auf Kosten des ländlichen Bereiches?

GS Pouch
ELER ist ein Fonds, welcher explizit für ländliche Gemeinden unter 10 000 Einwohnern vorgesehen ist. Im Zuge von mehreren Verwaltungsreformen besteht der ländliche Bereich Sachsen-Anhalts aus Verwaltungsgemeinden mit üblicherweise mehr als 10 000 Einwohnern, welche jedoch aus bis zu 15 ehemaligen Gemeinden zusammenfusioniert wurden. Diese sind heute Ortsteile ohne irgendwelches politische Mitbestimmungsrecht, wie sich gerade bei der Grundschuldiskussion zeigt. Das letzte Wort in dieser Sache hat jedoch eh  der Landkreis oder die oberste Schulbehörde.

Grundschule Wust+ Internationale Sommerschule
Mit der SEPL-VO2014 hat die Landesregierung ein Instrument geschaffen, die ELER-Gelder zu kanalisieren. Indem nämlich die Mindestschülerzahlen von 40 auf 80 (neuerdings wird sogar von 100 Schülern für Bestandessicherheit bis 2025 gesprochen) erhöht wurden, fallen die kleinen Dorfschulen als Bildungsorte weg. Diese Schuleinheiten sind zu groß, nicht kompatibel. Dabei sind Argumente wie " zu wenig Schüler erfordern die Schließung", "abnehmende Schülerzahlen lassen uns keine andere Wahl" etc. m it aller Vehemenz zurückzuweisen. Nein, es sind von der Landesregierung verdoppelte Mindestschülerzahlen, welche zu dieser unmöglichen Situation geführt haben.
Grundschule Schollene
Um das zu verdeutlichen: Ohne diese Schulverordnung, aber mit einem flexiblen Schulsystem, wie man es aus Österreich kennt, kann eine Schule mit heute 50 Schülern problemlos Bestandessicherheit bis 2030 ausweisen, denn man könnte die Schülerzahlen theoretisch bis auf 25 Kinder sinken lassen. Bayern beispielsweise sieht Bestandessicherheit ab 27 Kindern. Somit gelangt diese Schule auch in den Genuss der ELER-Fonds und kann Modernisierungs- oder Neubauvorhaben beantragen. SEPL-VO2014 verhindert dies jedoch in Sachsen-Anhalt, blockiert somit wirkliche Entwicklung des ländlichen Raumes.
Grundschule Hillersleben
Stattdessen fließen die ELER Gelder in der ersten Phase vor allem in den Bau von Sporthallen in Grundzentren und Kitas, wobei gleichzeitig erste Vorentscheide für die Periode 2014-19 verlangt werden, d.h. neue Grundschulstandorte festgesetzt werden, um den Bau eben dieser Sporthallen auch zu rechtfertigen... Dabei fließen nicht einfach EFRE Gelder für Stadtentwicklung, nein auch die ELER Gelder werden in Orten mit mehr als 10 000 oder ganz knapp unter 10 000 Einwohnern verbaut. Hier die Liste der Projekte bis 2014. Dabei sind zwei Grundschulprojekte für wirklich dörfliche Gemeinden:
  1. Ahlsdorf 1800 Einwohner (Wohnsitz des Finanzministers !), Neubau Grundschule und großer Streit mit Klostermansfeld, welches eigentlich prädestinierter wäre. Unterstellt wird, die Kosten würden tief gehalten, seien in Wirklichkeit bedeutend höher. 
     sowie
  2. Grundschule Sennewitz, ca. 1600 Einwohner, Neubau Grundschule und Turnhalle. Die andern Grundschulstandorte befinden sich in Orten mit Einwohnerzahlen zwischen 6 000 und 11 000 Einwohnern. Von ländlich kann man also nur bedingt sprechen..
Viele der derzeit gefällten oder zu fällenden Beschlüsse sind also an die zweite Tranche StarkIII geknüpft. Sie wird die Grundschullandschaft einschneidend verändern und deswegen lohnt es sich, dass nun langsam auch die lokalen Behörden gemeinsam aktiv werden und gegen diese Verordnung Sturm laufen. Dies kann geschehen, indem Gemeinde- oder Stadträte beschließen, die Verordnung als Ganzes zurückzuweisen, darauf nicht einzugehen, da damit großer Schaden für die Verwaltungsgemeinde oder die Region entstehe. 
Eigentlich müsste man diesen Mut von Politikern, denen "das Wohl der Menschen und der Region" ein Anliegen ist, erwarten können. Ansonsten muss man sie darauf aufmerksam machen, dass WIR dieses Engagement von ihnen erwarten.

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