EU-Fördergelder (3): Mit EU-Mitteln eine neue Grundschul-Infrastruktur auf Kosten des ländlichen Bereiches?
GS Pouch |
ELER
ist ein Fonds, welcher explizit für ländliche Gemeinden unter 10
000 Einwohnern vorgesehen ist. Im Zuge von mehreren
Verwaltungsreformen besteht der ländliche Bereich Sachsen-Anhalts
aus Verwaltungsgemeinden mit üblicherweise mehr als 10 000
Einwohnern, welche jedoch aus bis zu 15 ehemaligen Gemeinden
zusammenfusioniert wurden. Diese sind heute Ortsteile ohne
irgendwelches politische Mitbestimmungsrecht, wie sich gerade bei der
Grundschuldiskussion zeigt. Das letzte Wort in dieser Sache hat jedoch eh der Landkreis oder
die oberste Schulbehörde.
Grundschule Wust+ Internationale Sommerschule |
Mit
der SEPL-VO2014 hat die Landesregierung ein Instrument geschaffen,
die ELER-Gelder zu kanalisieren. Indem nämlich die
Mindestschülerzahlen von 40 auf 80 (neuerdings wird sogar
von 100 Schülern für Bestandessicherheit bis 2025 gesprochen)
erhöht wurden, fallen die kleinen Dorfschulen als Bildungsorte weg. Diese Schuleinheiten sind zu groß, nicht kompatibel. Dabei sind Argumente wie " zu wenig Schüler erfordern die Schließung", "abnehmende Schülerzahlen lassen uns keine andere Wahl" etc. m it aller Vehemenz zurückzuweisen. Nein, es sind von der Landesregierung verdoppelte Mindestschülerzahlen, welche zu dieser unmöglichen Situation geführt haben.
Grundschule Schollene |
Um
das zu verdeutlichen: Ohne diese Schulverordnung, aber mit einem
flexiblen Schulsystem, wie man es aus Österreich kennt, kann eine
Schule mit heute 50 Schülern problemlos Bestandessicherheit bis 2030
ausweisen, denn man könnte die Schülerzahlen theoretisch bis auf 25
Kinder sinken lassen. Bayern beispielsweise sieht Bestandessicherheit
ab 27 Kindern. Somit gelangt diese Schule auch in den Genuss der
ELER-Fonds und kann Modernisierungs- oder Neubauvorhaben beantragen.
SEPL-VO2014 verhindert dies jedoch in Sachsen-Anhalt, blockiert somit wirkliche Entwicklung
des ländlichen Raumes.
Grundschule Hillersleben |
Stattdessen
fließen die ELER Gelder in der ersten Phase vor allem in den Bau von
Sporthallen in Grundzentren und Kitas, wobei gleichzeitig erste Vorentscheide
für die Periode 2014-19 verlangt werden, d.h. neue
Grundschulstandorte festgesetzt werden, um den Bau eben dieser
Sporthallen auch zu rechtfertigen... Dabei fließen nicht einfach
EFRE Gelder für Stadtentwicklung, nein auch die ELER Gelder werden in Orten mit mehr als 10 000 oder ganz knapp
unter 10 000 Einwohnern verbaut. Hier
die Liste der Projekte bis 2014. Dabei
sind zwei Grundschulprojekte für wirklich dörfliche Gemeinden:
- Ahlsdorf 1800 Einwohner (Wohnsitz des Finanzministers !), Neubau Grundschule und großer Streit mit Klostermansfeld, welches eigentlich prädestinierter wäre. Unterstellt wird, die Kosten würden tief gehalten, seien in Wirklichkeit bedeutend höher.sowie
- Grundschule
Sennewitz, ca. 1600 Einwohner, Neubau Grundschule und Turnhalle. Die
andern Grundschulstandorte befinden sich in Orten mit
Einwohnerzahlen zwischen 6 000 und 11 000 Einwohnern. Von ländlich
kann man also nur bedingt sprechen..
Viele der derzeit gefällten oder zu fällenden Beschlüsse sind also an die zweite Tranche StarkIII geknüpft. Sie wird die Grundschullandschaft einschneidend verändern und deswegen lohnt es sich, dass nun langsam auch die lokalen Behörden gemeinsam aktiv werden und gegen diese Verordnung Sturm laufen. Dies kann geschehen, indem Gemeinde- oder Stadträte beschließen, die Verordnung als Ganzes zurückzuweisen, darauf nicht einzugehen, da damit großer Schaden für die Verwaltungsgemeinde oder die Region entstehe.
Eigentlich müsste man diesen Mut von Politikern, denen "das Wohl der Menschen und der Region" ein Anliegen ist, erwarten können. Ansonsten muss man sie darauf aufmerksam machen, dass WIR dieses Engagement von ihnen erwarten.
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