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EU-Fördergelder (2): Ein zumutbares Grundschulnetz für 7-11 Jährige im ländlichen Bereich?

Grundschule Beesenstedt
S. 133: ....Um dafür zur sorgen, dass der ländliche Raum auch für künftige Generationen attraktiv bleibt und um insbesondere den Wegzug von Familien mit Kindern zu verhindern, soll die Bildungsinfrastruktur im ländlichen Raum gesichert und modernisiert werden. Investitionen in Kindertagesstätten und die allgemeinbildenden Schulen sind gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung des Humankapitals im ländlichen Raum und damit zur Sicherung des Arbeitsangebots für die ländliche Wirtschaft.
S. 135: Die Landesregierung legt das Abschlussinvestitionsprogramm ,,Bildung – Sanierung aller Kindertagesstätten und Schulen" (STARK III) auf. Bis 2016 werden im Rahmen dieses Programms alle bestandsfähigen Kindertagesstätten (Krippen und Kindergärten) sowie alle Schulen saniert und modernisiert sein. Die Sanierung der Kindertagesstätten und Schulen soll sowohl durch die Mittel aus dem Strukturfonds EFRE als auch dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des Iändlichen Raums (ELER) finanziert werden.
Grundschule Siersleben
Grundschulen, welche nun von StarkIII profitieren möchten, müssen von der Landesregierung per Verordnung willkürlich festgesetzten Mindesschüleranforderungen genügen. Diese wurden im Vergleich zu 2012, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, von 40 Schülern auf 80 Schüler/Schulstandort im Jahre 2017 verdoppelt. Standortgemeinden werden nun unter riesigem Zeitdruck aufgefordert, die entsprechenden Massnahmen, sprich Schulschliessungen und -reorganisationen zu beschliessen. Fazit: Rund 75 Schulen haben derzeit weniger als 60 Kinder und müssen bis 2014 schliessen/fusionieren, für 2017 stehen dann weitere rund 60 Schulen mit weniger als 80 Kindern auf der Liste... Für den Harz beispielsweise heisst dies: 30 von 54 Grundschulen sind von Schließung bedroht.
GS Latschau Voralberg
Das heisst: Während in andern Bundesländern wie Bayern oder Sachsen, während in den meisten europäischen Ländern sich Grundschule den ländlichen Bedingungen anpasst, indem entsprechende Schulformen wie jahrgangsdurchmischter Unterricht und somit Mindestschülerzahlen von 25 oder noch weniger Kindern ermöglicht werden, beschreitet Sachsen-Anhalt den gegenteiligen Weg: Die Mindestschülerzahlen für den ländlichen Bereich werden verdoppelt!! Hier sind es Eltern und Schüler, welche sich einer nur noch in Zentren existierenden und verordneten Einheits- und Jahrgangsklassenschule unterzuordnen haben. Das heisst: unzumutbare, aber amtlich sanktionierte Transportwege und -zeiten von bis zu 75 Minuten pro Weg (ohne stundenplantechnische Wartezeiten) für 7-11-jährige Kinder. Viele haben z.T. Ihr Elternhaus Sommer wie Winter um 06:15 zu verlassen, um rechtzeitig in der Schule zu sein. Der Kultusminister sprach 5 Monate zuvor von 45 Minuten zumutbaren Schulweges....

Wir können zwischen den eingangs zitierten Passagen und dem, was in Wirklichkeit abläuft, inhaltlich keinerlei Zusammenhang erkennen. Kahlschlag in der Grundschulversorgung, statt Entwicklung des ländlichen Bereiches.!!!

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