Erstmals hören wir in den Medien einen Tipp aus Magdeburg, welcher auf die Beantragung von Außenstellen für bedrohte Schulen hinweist. Die Passage im Wortlaut:
Das Kultusministerium schrieb zwar an die Schulverwaltungsämter, dies könne wohl nicht in allen Fällen genehmigt werden. Dennoch bitte das Ministerium, bei entsprechendem Bedarf die Träger von Grundschulen darauf hinzuweisen, dass „die Schulbehörde Außenstellen genehmigen kann“.
„Bei Anträgen zur Genehmigung von Außenstellen überprüft die Schulbehörde die gegebenenfalls fehlenden räumlichen
Voraussetzungen der aufnehmende(n) Schulen im Gebiet des Schulträgers schulfachlich. Ist die Aufnahme an Schulen im Gebiet des Schulträgers auch auf der Grundlage des schulfachlichen Votums nicht möglich, ist abzuklären, ob eine Außenstelle gegebenenfalls über eine schulträgerübergreifende Beschulung vermieden werden könnte, um die schulorganisatorisch-fachlichen Nachteile einer Außenstelle zu vermeiden.“ Quelle mz
Voraussetzungen der aufnehmende(n) Schulen im Gebiet des Schulträgers schulfachlich. Ist die Aufnahme an Schulen im Gebiet des Schulträgers auch auf der Grundlage des schulfachlichen Votums nicht möglich, ist abzuklären, ob eine Außenstelle gegebenenfalls über eine schulträgerübergreifende Beschulung vermieden werden könnte, um die schulorganisatorisch-fachlichen Nachteile einer Außenstelle zu vermeiden.“ Quelle mz
Auch wenn die entsprechende Erklärung komplex und eher nach Hochschulbildungsstandards klingt, obwohl wir hier von 1-4 Klasse sprechen, handelt es sich um einen bemerkenswerten Hinweis von offizieller Stelle, welchen wir so erstmals hören.
Wer A sagt.....
..muss auch B sagen. B lautet: Außenstellen können auch im jahrgangsdurchmischten Unterricht geführt werden. Erst dann macht es überhaupt Sinn, diese Aussenstellenregelung einzuführen, welche ansonsten an den Klassengrößen und den Schülerzahlen scheitert, da ja weiterhin im Jahrgangsklassensystem unterrichtet werden soll.
Also Beispiel: Stolberg mit derzeit 42 Schülern wird Aussenschule von .... und künftig in zwei Klassen 1./2.Klasse 3./4 Klasse geführt, von zwei und nicht mehr 4 Klassenlehrkräften unterrichtet. Damit ist das Problem gelöst, viel Geld gespart - und die Verordnung aufgeweicht.!!!!!
Damit wären wir dann bei der flexiblen Schule für den ländlichen Bereich, welche uns unsere Freunde in Bayern, Österreich, der Schweiz und den nordischen Ländern seit Jahren vordemonstrieren.
Angesichts der dramatischen Landflucht und dem traurigen bundesweit 1. Platz in Sachen Bevölkerungsabnahme wird es höchste Zeit, dass gerade im Bereiche Grundschulversorgung eine Kurskorrektur stattfindet, es sei denn, man gedenkt, Sachsen-Anhalt abzuwickeln...
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