„Der form- und fristgerecht eingelegte Widerspruch ist unzulässig und daher zurückzuweisen.“...so die Sicht des Landesverwaltungsamtes in Halle!
Offensichtlich sind die Belange von Grundschülern in Sachsen-Anhalte reine Formsache!
Die Bürgerinitiative will das nicht hinnehmen - Sprecher Rainer Sieberg kündigt nun eine Klage an!!!
Hier der ganze Beitrag in der MZ und nachfolgend der Kommentar des Gründers unserer Initiative, Walter Helbling:
"Kritisiert wird in dem Bescheid, dass die Fragestellung und die Zweckrichtung des Bürgerbegehrens „nicht hinreichend bestimmt“ sein. Weiterhin gebe es bei der Begründung des Bürgerbegehrens und der Finanzierung erhebliche Zweifel."
Na, das ist ja eine Begründung. Zu welchem Ergebnis man wohl käme, wenn diese umstrittene Schulverordnung nach denselben Kriterien mal wirklich ernsthaft geprüft würde? Tatsächliches Sparpotential beispielsweise???? Oder: Rechtmässigkeit der Erhöhing von Mindestschülerzahlen für Landschulen um glatte 100%?
Offensichtlich sind die Belange von Grundschülern in Sachsen-Anhalte reine Formsache!
Die Bürgerinitiative will das nicht hinnehmen - Sprecher Rainer Sieberg kündigt nun eine Klage an!!!
Hier der ganze Beitrag in der MZ und nachfolgend der Kommentar des Gründers unserer Initiative, Walter Helbling:
"Kritisiert wird in dem Bescheid, dass die Fragestellung und die Zweckrichtung des Bürgerbegehrens „nicht hinreichend bestimmt“ sein. Weiterhin gebe es bei der Begründung des Bürgerbegehrens und der Finanzierung erhebliche Zweifel."
Na, das ist ja eine Begründung. Zu welchem Ergebnis man wohl käme, wenn diese umstrittene Schulverordnung nach denselben Kriterien mal wirklich ernsthaft geprüft würde? Tatsächliches Sparpotential beispielsweise???? Oder: Rechtmässigkeit der Erhöhing von Mindestschülerzahlen für Landschulen um glatte 100%?
Kommentare
Kommentar veröffentlichen