Schulnahe Verbände und Elternorganisationen haben am 28.09.2017 vom Bildungsministerium pünktlich zu Beginn der Herbstferien Auszüge der angekündigten Schulgesetznovelle zur Stellungnahme erhalten. Die Frist für diese Stellungnahme ist nicht wie üblich sechs Wochen, sondern läuft bereits am 11. Oktober ab. Die Begründung für dieses kurze Zeitfenster, welche der Bildungsminister abliefert, muss erwähnt werden: "Gemäss Beschluss in der Kabinettssitzung vom 26.09.2017 soll der Gesetzesentwurf am 17.10.2017 im Kabinett abschließend beraten werden. Ich bitte daher, die Kürze der Anhörungsfrist zu entschuldigen." Was bitte soll hier entschuldigt werden? Die Tatsache, dass das Kabinett wissentlich die Anhörungsfrist zu einem wichtigen schulpolitischen Thema von 6 auf 2 Wochen runterschraubt? Dies im Bewusstsein, dass während der Herbstferien die Verbände und Organisationen kaum in der Lage sein werden, eine reguläre Versammlung einzuberufen, geschweige denn eine seriö...