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Die neue SEPL-VO, wann wird sie kommen?

Seit September wird über die Korrektur der SEPL-VO2014 gesprochen, gibt es Ankündigungen, wird in den Sozialausschüssen der Kommunen und den Stadträten gerätselt:

  • Ab wann wird sie gelten, diese neue Verordnung?
  • Bleibt es bei den 60 Schülern als einziger Korrektur?
  • Was geschieht mit dem Erlass zur Bildung von Anfangsklassen?
  • Wie wird das jetzt genau geregelt mit normal (60 Kinder) und dünn (52 Kinder) besiedelten Gebieten und ab wann?
  • Wie wird eigentlich STARKIII weiter laufen? Keine Anpassung?
  • Falls StarkIII unangetastet bleibt, was nützt uns die angepasste SEPL? Wir müssen die Schulen trotzdem schließen, wenn wir Fördergelder möchten.
  • Zwingt uns die Landesregierung also, laut SEPL bestandsfähige Schulen zu schließen, um damit den Demografie-Check von STARKIII zu erfüllen und überhaupt Förderanträge stellen zu können?

Luftleerer Raum für fortschreibende Schulentwicklungsplanung!

Die Fragen sind absolut berechtigt. Die Kommunen sind derzeit gezwungen, ihre Schulentwicklungsplanung fortzuschreiben. Über ein Dutzend Standorte (zu den bereits über 30 geschlossenen Schulen) arbeiten mit Ausnahmegenehmigungen. Insbesondere hier mahnen das Landesschulamt und das Kultusministerium Entscheide der Standortträger bis Ende Dezember an. Weitere 15-20 Schulen müssen erneut auf die Ausnahmeschiene hoffen. Das kann doch kein Zustand sein!

Die Standortkommunen und deren Ausschüsse müssen also schwer wiegende Entscheidungen fällen, ohne dabei die Rahmenbedingungen der modifizierten SEPL im Detail zu kennen. Eine derartige Situation kann man nur als skandalös bezeichnen.

Eigentlich ein Fall für den Gemeinde- und Städtebund!

Den Kommunen kann  nur empfohlen werden, die fortschreibende Schulplanung abzubrechen, und zwar so lange, bis diese neue Verordnung auf dem Tisch liegt.  Um irgendwelche Sanktionen gegenüber einzelnen Kommunen zu umgehen, wäre eigentlich der Gemeinde- und Städtebund Sachsen-Anhalt gefordert.  Es kann nicht sein, dass die Bürgermeister der Orte durch diese Landesregierung mittels einer katastrophalen Verordnung in einen Dauerkonflikt mit ihren Bürgern getrieben werden. Genau das passiert jedoch seit nunmehr zwei Jahren!

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