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Grundschulplanung: Begründung unseres Konzeptes (2)

Schulqualität
Immer wieder wurde vom Kultusministerium mangelnde Schulqualität, schlechtere Unterrichtsversorgung, weniger Arbeitsgruppen als Nachteil der kleinen Schulen bemängelt. Diese Behauptungen sind angesichts von 2-4 Wochenstunden AG in den öffentlichen Schulen einfach lächerlich und stehen in Widerspruch zum Gros aller wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen der letzten Jahre:
  • Jahrgangsdurchmischtes Lernen gibt dem Kind aus entwicklungspsychologischer Sicht die hervorragende Voraussetzungen, optimal gefördert zu werden. Deswegen wird konsequente altersgemischte Beschulung in immer mehr großen Schulen mit Erfolg und Begeisterung, auch der Lehrkräfte, angewendet.
  • Nachhaltiges Lernen gerade in der Altersgruppe 6-11 wird durch eine kindgerechte Lernumgebung und weniger durch Fachpersonal geprägt. Der Lernerfolg in Fachbereichen wie z.B. Fremdsprachen unter Einsatz hochqualifizierter Fachkräfte steht in keinem Verhältnis zum betriebenen Aufwand, was von den weiter führenden Schulen ja laufend bestätigt wird. Inzwischen belegen dies auch Studien aus der Schweiz und Österreich.
  • Kindgerechtes Lernen: Je näher der Schulort zum Lebensmittelpunkt steht, um so nachhaltiger sind die Lernerfolge an Grundschülern – insbesondere, wenn die vorhandenen örtlichen Ressourcen auch in den Unterricht einbezogen werden! Dazu gibt es ausreichend Studien.
  • Inklusion: ist nicht von der Größe der Schule abhängig, sondern vom personellen Betreuungsschlüssel, welcher Inklusionsklassen zusteht. Gilt für große wie für kleine Schulen.
  • Moderne Schule, egal ob groß oder klein, könnte noch viel mehr leisten. Wenn schon immer von Individualisierung gesprochen wird, dann sollten beispielsweise auch für Eltern transparente individuelle Lehrpläne für Kinder ein zentrales Thema sein. Damit kann zusätzlich gefördert werden. Vor allem aber entsteht so auch ein Kontrollinstrument für die Lehrkräfte, an welchem sie Lernerfolge laufend überprüfen können.
  • Die kulturelle und soziale Bedeutung einer ortsnahen Schule oder der Schule im Dorf lösen in jede Richtung zusätzliche positive Kräfte aus und sind ein wesentlicher Faktor für Verwurzelung und Persönlichkeitsentwicklung in der Altersgruppe 6-12. Auch dazu liegen eindeutige Studien vor.

3. Schulverbund/Rektorat
Hier werden Aktivitäten und  Personaleinsatz für den Schulverbund geplant, koordiniert.
  • Einsatz der Fachlehrer im Schulverbund (Klassenlehrer sind eh gesetzt und reisen nicht, wie immer wieder behauptet), Stundenpläne koordinieren.
  • Schwerpunktprojekte oder Themenwochen der einzelnen Schulen terminlich koordinieren und bei Bedarf mit Personal aus dem Stellenpool verstärken.
  • Schulausfälle: Rektorat erstellt eine Stellvertreter-Liste für kurzfristige Ausfälle . Dabei handelt es sich um freie Teilzeit-Fachlehrer, Lehrbefähigte Personen ohne Pensum und lehrbefähigte Personen im Ruhestand, welche kurzfristig einspringen können.  Erkrankte Lehrpersonen organisieren auf Grund dieser Liste ihren Ersatz und informieren das Rektorat. Ist das für die betroffene Lehrperson nicht möglich,  organisiert dies das Rektorat. Für sich langfristig abzeichnende Ausfälle muss  das Land Ersatz abordnen.
  • Mind. zweiwöchentlich  Koordinations-Sitzung aller Lehrkräfte des Schulverbundes unter Leitung des Rektorats, bei besonderen Fragen auch Verteter der Kommune/Verbandsgemeinde.
  • Aufzuheben ist die Fichierung der Schüler in einem Zentralregister, was administrativ aufwändig und unserer Meinung nach rechtlich fragwürdig ist. Schulerfolg wird in den individuellen Lehrplänen dokumentiert.

Politiker jetzt beim Wort nehmen – Wollen Sie wirklich Schulen im ländlichen Raum retten?
Mit unserem vorgeschlagenen Organisationsmuster steht dem nichts im Wege. Es ist erprobt, Pilot- und Projektphasen erübrigen sich. Die entsprechenden Änderungen im Schulgesetz und Administrativerlasse für Kommunen und Stellenprofile/Ausbildung für Rektoren/Schulleiter vorausgesetzt, können Rektoren ab 2015 auf ihre Aufgaben vorbereitet werden , kann man 2016/17 mit der Umsetzung starten. Bayern und Sachsen demonstrieren derzeit, dass das durchaus möglich ist, Sachsen hat für diesen Planungszeitraum ein Schulschliessungs-Moratorium beschlossen. Das fordert Aktionsbündnis Sachsen-Anhalt seit Mai 2013 und findet dies weiterhin notwendig.

Sollte die Administration diesen Zeitraum als unangemessen kurz betrachten, so ist dringend eine Effizienzprüfung zu empfehlen. Dies insbesondere angesichts der Tatsache, dass den Kommunen für die Bedarfsmeldung STARKIII ein Zeitfenster vom 15. Juni bis 30 September zugestanden wurde. In dieser Zeit (Sommerferien!) waren energetische Fachgutachten zu bewilligen, zu erstellen,  das künftige Schulnetz STARKIII-definiert neu zu ordnen und per Beschluss abzusegnen, die Bedarfsmeldung zu erstellen. DAS war eine kalkulierte Erpressung.

Da wäre noch STARKIII – und deswegen fehlt uns der Glaube an die Ankündigungen der Politiker.
Das energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm der EU (STARKIII) dürfte ein wichtiger Faktor für die Rahmenbedingungen der SEPL-VO2014 gewesen sein. Nur ist es so, dass die Konditionen für eine Förderwürdigkeit über den Demografie-Check von STARKIII so hoch angesetzt sind, dass wir bezüglich der Größe von Grundschulen wieder beim früher erwähnten Zweizügigkeitsziel der SPD ankommen. Wer heute Fördergelder will, braucht ein Schülerpotential von rund 160 Kindern. Somit steht STARKIII, was das Anforderungsprofil betrifft, völlig quer in der Landschaft und wird zum eigentlich Schulplanungs- Schulschließungsinstrument. Das ist nicht normal.

Interessant: Der parteiübergreifend ausgehandelte Schulfrieden unter Leitung des Kultusministers sah auch vor, dass die STARKIII- Richtwerte der SEPL hätten angepasst werden sollen, was nur logisch ist. Also nicht 100 Schüler im Jahre 2030, sondern 60 Kinder. Alle Parteien glaubten, man habe eine stabile Lösung gefunden, doch wurde dieses Papier von der SPD abgelehnt. Wir glauben nicht, dass die Schulverbünde, sondern die geforderten STARKIII-Änderungen der Hauptgrund für diese Ablehnung waren. Schließlich war ja eben erst die Anmeldefrist für die STARKIII- Bedarfsmeldung der Kommunen abgelaufen (auf Basis der alten Planungswerte der SEPL und von STARKIII !)


Über die Schiene STARKIII kann nun die Schließungswelle trotzdem ablaufen. Allerdings ist es nicht die SEPL-VO2014, welche die Schließungen erzwingt. Nein, es sind die Gemeinden, welche neuerdings bestandsfähige Schulen  zu schließen hätten, um in den Genuss dieser Fördergelder zu kommen. 
Somit wäscht sich Landespolitik scheinheilig die Hände in Unschuld, stellt sich als Schulretter dar und zwingt über die zweite Verordnung STARKIII die Kommunen, den Willen der Landesregierung (genauer: der SPD) zu erfüllen. Das ist geschmacklos und politisch eine Doppelbödigkeit sondergleichen.


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