Immer wieder wurde vom Kultusministerium mangelnde Schulqualität,
schlechtere Unterrichtsversorgung, weniger Arbeitsgruppen als
Nachteil der kleinen Schulen bemängelt. Diese Behauptungen sind
angesichts von 2-4 Wochenstunden AG in den öffentlichen Schulen
einfach lächerlich und stehen in Widerspruch zum Gros aller
wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen der letzten Jahre:
- Jahrgangsdurchmischtes Lernen gibt dem Kind aus entwicklungspsychologischer Sicht die hervorragende Voraussetzungen, optimal gefördert zu werden. Deswegen wird konsequente altersgemischte Beschulung in immer mehr großen Schulen mit Erfolg und Begeisterung, auch der Lehrkräfte, angewendet.
- Nachhaltiges Lernen gerade in der Altersgruppe 6-11 wird durch eine kindgerechte Lernumgebung und weniger durch Fachpersonal geprägt. Der Lernerfolg in Fachbereichen wie z.B. Fremdsprachen unter Einsatz hochqualifizierter Fachkräfte steht in keinem Verhältnis zum betriebenen Aufwand, was von den weiter führenden Schulen ja laufend bestätigt wird. Inzwischen belegen dies auch Studien aus der Schweiz und Österreich.
- Kindgerechtes Lernen: Je näher der Schulort zum Lebensmittelpunkt steht, um so nachhaltiger sind die Lernerfolge an Grundschülern – insbesondere, wenn die vorhandenen örtlichen Ressourcen auch in den Unterricht einbezogen werden! Dazu gibt es ausreichend Studien.
- Inklusion: ist nicht von der Größe der Schule abhängig, sondern vom personellen Betreuungsschlüssel, welcher Inklusionsklassen zusteht. Gilt für große wie für kleine Schulen.
- Moderne Schule, egal ob groß oder klein, könnte noch viel mehr leisten. Wenn schon immer von Individualisierung gesprochen wird, dann sollten beispielsweise auch für Eltern transparente individuelle Lehrpläne für Kinder ein zentrales Thema sein. Damit kann zusätzlich gefördert werden. Vor allem aber entsteht so auch ein Kontrollinstrument für die Lehrkräfte, an welchem sie Lernerfolge laufend überprüfen können.
- Die kulturelle und soziale Bedeutung einer ortsnahen Schule oder der Schule im Dorf lösen in jede Richtung zusätzliche positive Kräfte aus und sind ein wesentlicher Faktor für Verwurzelung und Persönlichkeitsentwicklung in der Altersgruppe 6-12. Auch dazu liegen eindeutige Studien vor.
3.
Schulverbund/Rektorat
Hier werden
Aktivitäten und Personaleinsatz für den Schulverbund geplant, koordiniert.
- Einsatz der Fachlehrer im Schulverbund (Klassenlehrer sind eh gesetzt und reisen nicht, wie immer wieder behauptet), Stundenpläne koordinieren.
- Schwerpunktprojekte oder Themenwochen der einzelnen Schulen terminlich koordinieren und bei Bedarf mit Personal aus dem Stellenpool verstärken.
- Schulausfälle: Rektorat erstellt eine Stellvertreter-Liste für kurzfristige Ausfälle . Dabei handelt es sich um freie Teilzeit-Fachlehrer, Lehrbefähigte Personen ohne Pensum und lehrbefähigte Personen im Ruhestand, welche kurzfristig einspringen können. Erkrankte Lehrpersonen organisieren auf Grund dieser Liste ihren Ersatz und informieren das Rektorat. Ist das für die betroffene Lehrperson nicht möglich, organisiert dies das Rektorat. Für sich langfristig abzeichnende Ausfälle muss das Land Ersatz abordnen.
- Mind. zweiwöchentlich Koordinations-Sitzung aller Lehrkräfte des Schulverbundes unter Leitung des Rektorats, bei besonderen Fragen auch Verteter der Kommune/Verbandsgemeinde.
- Aufzuheben ist die Fichierung der Schüler in einem Zentralregister, was administrativ aufwändig und unserer Meinung nach rechtlich fragwürdig ist. Schulerfolg wird in den individuellen Lehrplänen dokumentiert.
Politiker
jetzt beim Wort nehmen – Wollen Sie wirklich Schulen im ländlichen Raum
retten?
Mit unserem vorgeschlagenen
Organisationsmuster steht dem nichts im Wege. Es ist erprobt, Pilot- und
Projektphasen erübrigen sich. Die entsprechenden Änderungen im
Schulgesetz und Administrativerlasse für Kommunen und Stellenprofile/Ausbildung für Rektoren/Schulleiter vorausgesetzt, können Rektoren ab 2015 auf
ihre Aufgaben vorbereitet werden , kann man 2016/17 mit der Umsetzung starten. Bayern und Sachsen demonstrieren derzeit, dass das durchaus möglich ist, Sachsen hat für diesen Planungszeitraum ein Schulschliessungs-Moratorium beschlossen. Das fordert Aktionsbündnis Sachsen-Anhalt seit Mai 2013 und findet dies weiterhin notwendig.
Sollte die
Administration diesen Zeitraum als unangemessen kurz betrachten, so
ist dringend eine Effizienzprüfung zu empfehlen. Dies insbesondere angesichts der Tatsache, dass den Kommunen für die Bedarfsmeldung STARKIII ein Zeitfenster vom 15. Juni bis 30 September zugestanden wurde. In dieser Zeit (Sommerferien!) waren energetische Fachgutachten zu bewilligen, zu erstellen, das künftige Schulnetz STARKIII-definiert neu zu ordnen und per Beschluss abzusegnen, die Bedarfsmeldung zu erstellen. DAS war eine kalkulierte Erpressung.
Da wäre
noch STARKIII – und deswegen fehlt uns der Glaube an die
Ankündigungen der Politiker.
Das energetische Sanierungs- und Wirtschaftsförderungsprogramm der
EU (STARKIII) dürfte ein wichtiger Faktor für die Rahmenbedingungen
der SEPL-VO2014 gewesen sein. Nur ist es so, dass die Konditionen für
eine Förderwürdigkeit über den Demografie-Check von STARKIII so
hoch angesetzt sind, dass wir bezüglich der Größe von Grundschulen
wieder beim früher erwähnten Zweizügigkeitsziel der SPD ankommen.
Wer heute Fördergelder will, braucht ein Schülerpotential von rund
160 Kindern. Somit steht STARKIII, was das Anforderungsprofil betrifft, völlig quer in der Landschaft und wird zum eigentlich Schulplanungs- Schulschließungsinstrument. Das ist nicht normal.
Interessant:
Der parteiübergreifend ausgehandelte Schulfrieden unter Leitung des
Kultusministers sah auch vor, dass die STARKIII- Richtwerte der SEPL hätten angepasst werden sollen, was nur logisch ist. Also nicht 100 Schüler im Jahre 2030, sondern 60 Kinder. Alle Parteien glaubten, man habe eine
stabile Lösung gefunden, doch wurde dieses Papier von der SPD
abgelehnt. Wir glauben nicht, dass die Schulverbünde, sondern die
geforderten STARKIII-Änderungen der Hauptgrund für diese Ablehnung waren. Schließlich war ja eben erst die Anmeldefrist für die STARKIII- Bedarfsmeldung der Kommunen abgelaufen (auf Basis der alten Planungswerte der SEPL und von STARKIII !)
Über die Schiene STARKIII kann nun die Schließungswelle
trotzdem ablaufen. Allerdings ist es nicht die SEPL-VO2014, welche
die Schließungen erzwingt. Nein, es sind die Gemeinden, welche neuerdings bestandsfähige Schulen zu schließen hätten, um in den Genuss dieser
Fördergelder zu kommen.
Somit wäscht
sich Landespolitik scheinheilig die Hände in Unschuld, stellt sich
als Schulretter dar und zwingt über die zweite Verordnung STARKIII
die Kommunen, den Willen der Landesregierung (genauer: der SPD) zu erfüllen. Das ist
geschmacklos und politisch eine Doppelbödigkeit sondergleichen.
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