GS Kayna |
Einleitung:
- Wer von einem Geländewagen auf einen Kleinwagen wechseln möchte, erfindet deswegen nicht das Auto neu.
- Neben dem Kaufpreis interessieren vor allem auch die mutmasslichen Betriebs- und Unterhaltskosten auf 10 Jahre. Da kann ein teureres Modell auf Dauer preiswerter sein...
Wenn wir seit einem Jahr
betonen, dass unser Vorschlag in der Sache nicht zu widerlegen ist,
versteifen wir uns nicht auf eine Ideologie. Nein, wir beschreiben
lediglich gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, in denen Grundschule,
ortsnahe Grundversorgung und öffentlicher Nahverkehr die zentralen
Pfeiler jeder Regional- und Dorfentwicklung sind. Aus diesem Grunde
beginnen wir mit der Wirtschaftlichkeit. DAS war ja der Auslöser der
gesamten Grundschuldebatte, ausgelöst übrigens vom Finanzministerium. Zu klein- zu teuer. Vermeintliches
Sparpotential – auch an Lehrkräften. Stimmt nicht. Bei einer
gesamtwirtschaftlichen Betrachtung und Öffnung der Beschulungsform ist das Gegenteil der Fall!
Wirtschaftlichkeit
Im Gegensatz zur SEPL-VO2014 ist unser Vorschlag auch von der
Wirtschaftlichkeitsseite her gerechnet. Wir betonen dies, weil eine
Wirtschaftlichkeitsunterschung nach Verwaltungsrecht die
Entscheidungsgrundlage für eine Verordnung dieses Ausmasses sein
müsste. Eine solche Untersuchung kann das Kultusministerium NICHT
vorweisen, was eigentlich ein politischer Skandal ist.
Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort hat verschiedene
Berechnungsmodelle vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass eine
feingliedrigere Schulstruktur mit jahrgangsdurchmischter Beschulung
im Vergleich zu SEPL-VO2014 kein zusätzliches Personal benötigt,
zugleich die Schulstandorte erhält. Gleichzeitig bleiben die
Schülerbeförderungskosten auf dem alten Niveau, während sie jetzt
um jährlich mehrere Millionen € steigen.
Es gibt aber laut Leitfaden zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
eben auch gesamtwirtschaftliche Faktoren, welche eingerechnet werden
müssen. (Zuzug-Wegzug/Steuerkraft, Immobilienwerte, Vereinsarbeit
usw. usw.) Führt man eine Wirtschafltichkeitsuntersuchung
gesamtwirtschaftlich, so lässt sich sagen, dass eine Umsetzung der
gegenwärtigen Schulentwicklungsplanung mittelfristig jährlich
Zusatzkosten und Einnahmenausfälle in Millionenhöhe verursacht,
welche auf andere Bereiche mit noch weit reichenderen Folgen
ausgelagert werden, womit eine zusätzliche Negativ-Spirale ausgelöst
wird. Dazu drei Argumentationsketten:
- Gemeindegebietsreform (die wievielte?) = Schaffung größerer Verwaltungseinheiten= Verlust der örtlichen Autonomie = Konzentration auf Grundzentren = Schwächung der Ortsteile = Wohnattraktivität sinkt = Bevölkerungsverlust und schwindende Wirtschaftskraft = Bevölkerungsabnahme der Verwaltungs-/Einheitsgemeinde = Neue Gemeindegebietsreform. Wieviele Einheits- und Verbandsgemeinden liegen schon deutlich unter den geforderten 10 000 Einwohnern?
- Schulschließungen= Höhere Schülerbeförderungskosten = Weniger Geld für NASA= Weniger Fahrbestellungen im Schienenverkehr = schlechtere Anbindung des ländlichen Raumes = Wohnattraktivität sinkt = Weniger Familien = Weniger Kinder = Schulschließung = Höhere Schülerbeförderungskosten. Ein Teufelskreis
- Nächste Grundschule weiter als 5 km entfernt = Junge Familien ziehen kaum zu = Alterspyramide schiebt sich nach oben = Neugründung von Gewerbe und Dienstleistung unwahrscheinlich = Gewerbe schließt = Vereine kriegen keinen Nachwuchs = Leerstand = Dorf/Ortsteil wird zum von der Versorgung abgeschnittenen = Altersheim = 10 Jahre später tot, vielleicht Zweitwohnungen. Dass dabei keine neuen Arbeitsplätze entstehen und die wenigen Bestehenden verloren gehen, sei am Rande erwähnt.
Alle
drei Argumentationsketten findet man aktuell in der praktischen Umsetzung, was man in der Presse
verfolgen kann. Wenn das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort der
Landesregierung vorwirft, sie ziehe sich strategisch aus dem
ländlichen Bereich zurück, so ist das keine leere Behauptung.
Auflösung oder Erhalt von Schulstandorten sind dabei ein
Schlüsselfaktor, denn wo eine Grundschule, da findet auch weiterhin
Zuzug statt.
Für
diese Argumentationsketten gibt es Berechnungstabellen. Sie sind
anzuwenden, wenn an harten Standortfaktoren wie Nahversorgung,
Schulstandorten herumgeschraubt wird. Interessanterweise wird in der
Wirtschaftsförderung mit solchen Skalen gearbeitet, nicht aber in
der Schulentwicklungsplanung.
Vor
diesem Hintergrund nun zu den schulischen Begründungen:
1.Entscheid
über Erhalt oder Schließung von Grundschulen auf
Kommunalebene
Im Rahmen
eines, vom Gesetzgeber definierten Lehrer-Schüler
Zuteilungsschlüssels entscheiden Kommunen über den Erhalt von
Grundschulstandorten, der Bildung von kommunalen oder
gegegebenenfalls kommunal-übergreifenden Schulverbünden.
Hier geht es um die immer so gerne zitierte Kommunalhoheit. Nichts
spricht dagegen, dass gerade die Ausgestaltung des Schulnetzes der
Kommunen und Verbandsgemeinden auch durch diese bestimmt wird. Dafür
brauchen sie die nötigen gesetzlichen Voraussetzung, was die
verschiedenen Beschulungsmodelle angeht. Gegenwärtig wird dies durch
das Schulgesetz verhindert, indem die Jahrgangsklassenschule als
einzige Schulform überhaupt zugelassen ist.
Im Weiteren verhindern Verordnungen wie die SEPL-VO2014, dass
Kommunen und Verbandsgemeinden eigenen Gestaltungsspielraum haben. Im
Gegenteil: Sie werden gezwungen, gegen besseres Wissen Schulstandorte
aufzugeben, Standortqualität abzubauen, weil es das Land so will.
Schüler-Lehrerzuteilung
Schüler-Vollzeitstellenzuteilung für den ländlichen Raum ist das
bessere Planungsinstrument als die stundenbezogene Lehrerzuteilung
in Verbindung mit dem systembedingten Zügigkeits-Richtwert. Was für
Stadtschulen mit kurzen Wegen in der Schulplanung Sinn machen kann,
erweist sich im ländlichen Raum als sinnlose Schließungskeule,
zumal sie sich bisher ausschließlich am Jahrgangsklassenmodell
orientiert.
2.
Kleine Dörfer brauchen Kleine Schulen =
Abkehr vom Jahrgangsklassensystem
Kleine Schulen
Es ist Unfug, Schulen mit
60 -80 Kindern als KLEINE Schulen zu bezeichnen, da es sich um völlig
normale, einzügige Jahrgangsklassenschulen handelt. Zu dieser
Definition kann nur kommen, wer als „normale Schule“ die
zweizügige Grundschule anstrebt. Dies ist/war ein erklärtes Zield
der SPD, dargelegt von Fraktionssprecherin Kathrin Budde im Landtag
vom März 2014. Inzwischen hat diese Strategie
offenbar Schiffbruch erlitten.
Was wir anstreben, ist die Flexibilität derzeitig
einzügiger Grundschulen nach unten. Angesichts des
demografischen Wandels und im Interesse um eine wirklich nachhaltige
Raumplanung ist diese elastische Organisationsstruktur nötig. Schrumpfung nicht Schließung.
Mindestschülerzahl
einer Schule – Zahlenaktivismus ohne Nachhaltigkeit
Bestandsfähigkeit von Schulen über Mindestschülerzahlen in der
Größe von 60 oder mehr Kindern zu definieren, ist unrealistisch,
kurzsichtig und nicht zu Ende gedacht. Gerade die neuesten
Ankündigungen sind ein herrliches Beispiel:
- SP-Chefin Budde: Auch mit 60 Kindern kann man gute Schule machen.
- Minister Dorgerloh: Wir verzichten auf die Erhöhung 2017/18 und lassen es bei der Mindestgröße 60 bewenden.
- CDU-Fraktionschef Schröder: Schulverbünde mit der Mindestgröße 60 sollen Schulschließungen verhindern.
Das Dauerdrama Schulschließung bleibt also Programm. Denn:
Wer heute 65 Schüler hat, wird in 10 Jahren 55 Kinder haben und
geschlossen sein. Unsicherheit und Dauerprovisorium werden zum
Standortnachteil für den ländlichen Raum.
Gefragt
und gefordert ist der umgekehrte Planungsansatz:
Schulen mit heute 60 oder 80 Schülern benötigen eine
Schulorganisation, welche dem zu erwartenden demographischen Wandel
nicht in Form von Schließungen Rechnung trägt, sondern eine weit
gehend kostenneutrale Beschulung in der Bandbreite 60 bis z.B. 30
zulässt. DAS ist die Antwort auf den demographischen
Wandel. Die von uns vorgeschlagene Beschulungsform trägt genau
diesem Umstand Rechnung und wird ja auch überall schon angewendet
oder aufgegleist.. Nur hier nicht!
Im Ergebnis wird dieser Planungsansatz die Bevölkerungsprognose
positiv beeinflussen, den ländlichen Raum stabilisieren.
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