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Grundschulplanung: Begründung unseres Konzeptes (1)

GS Kayna
Einleitung:
  • Wer von einem Geländewagen auf einen Kleinwagen wechseln möchte, erfindet deswegen nicht das Auto neu.
  • Neben dem Kaufpreis interessieren vor allem auch die mutmasslichen Betriebs- und Unterhaltskosten auf 10 Jahre. Da kann ein teureres Modell auf Dauer preiswerter sein...

Wenn wir seit einem Jahr betonen, dass unser Vorschlag in der Sache nicht zu widerlegen ist, versteifen wir uns nicht auf eine Ideologie. Nein, wir beschreiben lediglich gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, in denen Grundschule, ortsnahe Grundversorgung und öffentlicher Nahverkehr die zentralen Pfeiler jeder Regional- und Dorfentwicklung sind. Aus diesem Grunde beginnen wir mit der Wirtschaftlichkeit. DAS war ja der Auslöser der gesamten Grundschuldebatte, ausgelöst übrigens vom Finanzministerium.  Zu klein- zu teuer. Vermeintliches Sparpotential – auch an Lehrkräften. Stimmt nicht. Bei einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung und Öffnung der Beschulungsform ist das Gegenteil der Fall!

Wirtschaftlichkeit
Im Gegensatz zur SEPL-VO2014 ist unser Vorschlag auch von der Wirtschaftlichkeitsseite her gerechnet. Wir betonen dies, weil eine Wirtschaftlichkeitsunterschung nach Verwaltungsrecht die Entscheidungsgrundlage für eine Verordnung dieses Ausmasses sein müsste. Eine solche Untersuchung kann das Kultusministerium NICHT vorweisen, was eigentlich ein politischer Skandal ist.

Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort hat verschiedene Berechnungsmodelle vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass eine feingliedrigere Schulstruktur mit jahrgangsdurchmischter Beschulung im Vergleich zu SEPL-VO2014 kein zusätzliches Personal benötigt, zugleich die Schulstandorte erhält. Gleichzeitig bleiben die Schülerbeförderungskosten auf dem alten Niveau, während sie jetzt um jährlich mehrere Millionen € steigen.

Es gibt aber laut Leitfaden zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen eben auch gesamtwirtschaftliche Faktoren, welche eingerechnet werden müssen. (Zuzug-Wegzug/Steuerkraft, Immobilienwerte, Vereinsarbeit usw. usw.) Führt man eine Wirtschafltichkeitsuntersuchung gesamtwirtschaftlich, so lässt sich sagen, dass eine Umsetzung der gegenwärtigen Schulentwicklungsplanung mittelfristig jährlich Zusatzkosten und Einnahmenausfälle in Millionenhöhe verursacht, welche auf andere Bereiche mit noch weit reichenderen Folgen ausgelagert werden, womit eine zusätzliche Negativ-Spirale ausgelöst wird. Dazu drei Argumentationsketten:
  • Gemeindegebietsreform (die wievielte?) = Schaffung größerer Verwaltungseinheiten= Verlust der örtlichen Autonomie = Konzentration auf Grundzentren = Schwächung der Ortsteile = Wohnattraktivität sinkt = Bevölkerungsverlust und schwindende Wirtschaftskraft = Bevölkerungsabnahme der Verwaltungs-/Einheitsgemeinde = Neue Gemeindegebietsreform. Wieviele Einheits- und Verbandsgemeinden liegen schon deutlich unter den geforderten 10 000 Einwohnern?
  • Schulschließungen= Höhere Schülerbeförderungskosten = Weniger Geld für NASA= Weniger Fahrbestellungen im Schienenverkehr = schlechtere Anbindung des ländlichen Raumes = Wohnattraktivität sinkt = Weniger Familien = Weniger Kinder = Schulschließung = Höhere Schülerbeförderungskosten. Ein Teufelskreis
  • Nächste Grundschule weiter als 5 km entfernt = Junge Familien ziehen kaum zu = Alterspyramide schiebt sich nach oben = Neugründung von Gewerbe und Dienstleistung unwahrscheinlich = Gewerbe schließt = Vereine kriegen keinen Nachwuchs = Leerstand = Dorf/Ortsteil wird zum von der Versorgung abgeschnittenen = Altersheim = 10 Jahre später tot, vielleicht Zweitwohnungen. Dass dabei keine neuen Arbeitsplätze entstehen und die wenigen Bestehenden verloren gehen, sei am Rande erwähnt.
Alle drei Argumentationsketten findet man aktuell in der praktischen Umsetzung, was man in der Presse verfolgen kann. Wenn das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort der Landesregierung vorwirft, sie ziehe sich strategisch aus dem ländlichen Bereich zurück, so ist das keine leere Behauptung. Auflösung oder Erhalt von Schulstandorten sind dabei ein Schlüsselfaktor, denn wo eine Grundschule, da findet auch weiterhin Zuzug statt.

Für diese Argumentationsketten gibt es Berechnungstabellen. Sie sind anzuwenden, wenn an harten Standortfaktoren wie Nahversorgung, Schulstandorten herumgeschraubt wird. Interessanterweise wird in der Wirtschaftsförderung mit solchen Skalen gearbeitet, nicht aber in der Schulentwicklungsplanung.
Vor diesem Hintergrund nun zu den schulischen Begründungen:

1.Entscheid über Erhalt oder Schließung von Grundschulen auf Kommunalebene
Im Rahmen eines, vom Gesetzgeber definierten Lehrer-Schüler Zuteilungsschlüssels entscheiden Kommunen über den Erhalt von Grundschulstandorten, der Bildung von kommunalen oder gegegebenenfalls kommunal-übergreifenden Schulverbünden.
Hier geht es um die immer so gerne zitierte Kommunalhoheit. Nichts spricht dagegen, dass gerade die Ausgestaltung des Schulnetzes der Kommunen und Verbandsgemeinden auch durch diese bestimmt wird. Dafür brauchen sie die nötigen gesetzlichen Voraussetzung, was die verschiedenen Beschulungsmodelle angeht. Gegenwärtig wird dies durch das Schulgesetz verhindert, indem die Jahrgangsklassenschule als einzige Schulform überhaupt zugelassen ist.
Im Weiteren verhindern Verordnungen wie die SEPL-VO2014, dass Kommunen und Verbandsgemeinden eigenen Gestaltungsspielraum haben. Im Gegenteil: Sie werden gezwungen, gegen besseres Wissen Schulstandorte aufzugeben, Standortqualität abzubauen, weil es das Land so will.

Schüler-Lehrerzuteilung
Schüler-Vollzeitstellenzuteilung für den ländlichen Raum ist das bessere Planungsinstrument als die stundenbezogene Lehrerzuteilung in Verbindung mit dem systembedingten Zügigkeits-Richtwert. Was für Stadtschulen mit kurzen Wegen in der Schulplanung Sinn machen kann, erweist sich im ländlichen Raum als sinnlose Schließungskeule, zumal sie sich bisher ausschließlich am Jahrgangsklassenmodell orientiert.

2. Kleine Dörfer brauchen Kleine Schulen = Abkehr vom Jahrgangsklassensystem

Kleine Schulen
Es ist Unfug, Schulen mit 60 -80 Kindern als KLEINE Schulen zu bezeichnen, da es sich um völlig normale, einzügige Jahrgangsklassenschulen handelt. Zu dieser Definition kann nur kommen, wer als „normale Schule“ die zweizügige Grundschule anstrebt. Dies ist/war ein erklärtes Zield der SPD, dargelegt von Fraktionssprecherin Kathrin Budde im Landtag vom März 2014. Inzwischen hat diese Strategie offenbar Schiffbruch erlitten.

Was wir anstreben, ist die Flexibilität derzeitig einzügiger Grundschulen nach unten. Angesichts des demografischen Wandels und im Interesse um eine wirklich nachhaltige Raumplanung ist diese elastische Organisationsstruktur nötig. Schrumpfung nicht Schließung.

Mindestschülerzahl einer Schule – Zahlenaktivismus ohne Nachhaltigkeit
Bestandsfähigkeit von Schulen über Mindestschülerzahlen in der Größe von 60 oder mehr Kindern zu definieren, ist unrealistisch, kurzsichtig und nicht zu Ende gedacht. Gerade die neuesten Ankündigungen sind ein herrliches Beispiel:
  • SP-Chefin Budde: Auch mit 60 Kindern kann man gute Schule machen.
  • Minister Dorgerloh: Wir verzichten auf die Erhöhung 2017/18 und lassen es bei der Mindestgröße 60 bewenden.
  • CDU-Fraktionschef Schröder: Schulverbünde mit der Mindestgröße 60 sollen Schulschließungen verhindern.
Das Dauerdrama Schulschließung bleibt also Programm. Denn: Wer heute 65 Schüler hat, wird in 10 Jahren 55 Kinder haben und geschlossen sein. Unsicherheit und Dauerprovisorium werden zum Standortnachteil für den ländlichen Raum.

Gefragt und gefordert ist der umgekehrte Planungsansatz:
Schulen mit heute 60 oder 80 Schülern benötigen eine Schulorganisation, welche dem zu erwartenden demographischen Wandel nicht in Form von Schließungen Rechnung trägt, sondern eine weit gehend kostenneutrale Beschulung in der Bandbreite 60 bis z.B. 30 zulässt. DAS ist die Antwort auf den demographischen Wandel. Die von uns vorgeschlagene Beschulungsform trägt genau diesem Umstand Rechnung und wird ja auch überall schon angewendet oder aufgegleist.. Nur hier nicht!

Im Ergebnis wird dieser Planungsansatz die Bevölkerungsprognose positiv beeinflussen, den ländlichen Raum stabilisieren.



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