Auch im dünn besiedelten Schleswig Holstein sind Schulschließungen ein Thema, wird um jede einzelne Schule gekämpft. Gleichzeitig wird aber sichtbar, wie unterschiedlich in den einzelnen Bundesländernd Grundschulen und Kompetenzbereiche organisiert sind. Im Vergleich müssen wir konstatieren, dass wir uns schulorganisatorisch in einem steinzeitlichen Zentralismus bewegen und von regionaler oder kommunaler Autonomie keine Rede sein kann. Am Beispiel Schleswig Holsteins sei dies kurz erklärt:
Mindestschülerzahl:
- 80 Kinder für normale Schule
- mind. 43 Kinder für Außenstellen (als dauerhaft beständige Schulorganisationsform anerkannt)
- Außenstellen mit weniger als 43 Kinder können sich mit einem speziellen "pädagogisch überzeugenden" Konzept um Weiterbestand bewerben.
Zuständigkeit für Fortbestand von Außenstellen:
- Schulleiter der Schule, an welche die Außenstelle angegliedert ist.
- Umstritten ist derzeit die Tatsache, dass der Schulleiter alleine die Schließung der Außenstelle veranlassen kann, wenn diese sich im kritischen Bereich bewegt. Dies passiert, indem er die Kinder seiner Schuleinheit nicht mehr in der Außenstelle einschulen lässt.
In Diskussion und darüber wird gestritten:
- Immer mehr Schulen gelangen an die kritische 80-er Grenze, müssten also Außenstellen werden.
- Schulen mit weniger als 43 Kindern müssen mit ihren Konzepten auch von der Niederen und der Oberen Schulbehörde angehört werden.
- Lehrerzuteilungsschlüssel des Kultusministeriums wird kritisiert. Verlangt wird spezielle Quote für den dünn besiedelten ländlichen Raum.
- Jahrgangsdurchmischte Klassenbildung ist ein weiterer Streitpunkt, da hier von Seiten der Fachausschüsse ebenfalls mit "eingeschränkter Unterrichtsqualität" und "Probleme bei Lehrerausfall" argumentiert wird.
Rückläufige Schülerzahlen sind überall ein Thema. Die Art und Weise, wie man damit umgeht kann diskutiert werden, sofern ein Spielraum besteht. Vergleichen wir nun die Grundschulstruktur Schleswig-Holsteins mit der Organisationsstruktur in Sachsen-Anhalt, dann müssen wir feststellen, dass in allen obigen Punkten im Falle Sachsen-Anhalts überhaupt KEIN Diskussionsspielraum besteht, da Regionen und Kommunen oder Schulleitungen die enstprechenden Kompetenzen fehlen... Die Verordnung kommt vom Kultusministerium und muss abgearbeitet werden. Herr Dorgerloh nennt dies "Hausaufgaben erledigen". All das, was in Schleswig Holstein schulorganisatorisch geregelt und deswegen inhaltlich diskutiert werden kann, gibt es in Sachsen Anhalt gar NICHT. Denn die Zuständigkeit liegt wo? Bei der Obersten Schulbehörde...
Anpassung der Schulgesetze?
Bei dem Tempo, mit welchem unsere erste Petition (nicht) abgearbeitet wird, muss man wohl einen Zeithorizont von mindestens 5 Jahren setzen, bis mal irgendwas im Landtag zur Abstimmung kommen wird. Das wäre dann eine Änderung der Grundschulstruktur im Schulgesetz. Gemessen an der Grundproblematik unserer Grundschulen und den wirklichen Herausforderungen an Schule, ist das jedoch wieder Flickwerk, mehr dazu in einem späteren Beitrag.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen