Direkt zum Hauptbereich

Blick nach Schleswig Holstein: Eine andere Welt !

Auch im dünn besiedelten Schleswig Holstein sind Schulschließungen ein Thema, wird um jede einzelne Schule gekämpft. Gleichzeitig wird aber sichtbar, wie unterschiedlich in den einzelnen Bundesländernd Grundschulen und Kompetenzbereiche organisiert sind. Im Vergleich müssen wir konstatieren, dass wir uns schulorganisatorisch in einem steinzeitlichen Zentralismus bewegen und von regionaler oder kommunaler Autonomie keine Rede sein kann. Am Beispiel Schleswig Holsteins sei dies kurz erklärt:

Mindestschülerzahl:

  • 80 Kinder für normale Schule
  • mind. 43 Kinder für Außenstellen (als dauerhaft beständige Schulorganisationsform anerkannt)
  • Außenstellen mit weniger als 43 Kinder können sich mit einem speziellen "pädagogisch überzeugenden" Konzept um Weiterbestand bewerben.

Zuständigkeit für Fortbestand von Außenstellen:
  • Schulleiter der Schule, an welche die Außenstelle angegliedert ist.
  • Umstritten ist derzeit die Tatsache, dass der Schulleiter alleine die Schließung der Außenstelle veranlassen kann, wenn diese sich im kritischen Bereich bewegt. Dies passiert, indem er die Kinder seiner Schuleinheit nicht mehr in der Außenstelle einschulen lässt.
In Diskussion und darüber wird gestritten:
  • Immer mehr Schulen gelangen an die kritische 80-er Grenze, müssten also Außenstellen werden.
  • Schulen mit weniger als 43 Kindern müssen mit ihren Konzepten auch von der Niederen und der Oberen Schulbehörde angehört werden.
  • Lehrerzuteilungsschlüssel des Kultusministeriums wird kritisiert. Verlangt wird spezielle Quote für den dünn besiedelten ländlichen Raum.
  • Jahrgangsdurchmischte Klassenbildung ist ein weiterer Streitpunkt, da hier von Seiten der Fachausschüsse ebenfalls mit "eingeschränkter Unterrichtsqualität" und "Probleme bei Lehrerausfall" argumentiert wird.

Rückläufige Schülerzahlen sind überall ein Thema. Die Art und Weise, wie man damit umgeht kann  diskutiert werden, sofern ein Spielraum besteht. Vergleichen wir nun die Grundschulstruktur Schleswig-Holsteins mit der Organisationsstruktur in Sachsen-Anhalt, dann müssen wir feststellen, dass in allen obigen Punkten im Falle Sachsen-Anhalts überhaupt KEIN Diskussionsspielraum besteht, da Regionen und Kommunen oder Schulleitungen die enstprechenden Kompetenzen fehlen... Die Verordnung kommt vom Kultusministerium und muss abgearbeitet werden. Herr Dorgerloh nennt dies "Hausaufgaben erledigen". All das, was in Schleswig Holstein schulorganisatorisch geregelt und deswegen inhaltlich diskutiert werden kann, gibt es in Sachsen Anhalt gar NICHT. Denn die Zuständigkeit liegt wo? Bei der Obersten Schulbehörde...

Anpassung der Schulgesetze? 
Bei dem Tempo, mit welchem unsere erste Petition (nicht) abgearbeitet wird, muss man wohl einen Zeithorizont von mindestens 5 Jahren setzen, bis mal irgendwas im Landtag zur Abstimmung kommen wird. Das wäre dann eine Änderung der Grundschulstruktur im Schulgesetz. Gemessen an der Grundproblematik unserer Grundschulen und den wirklichen Herausforderungen an Schule, ist das  jedoch wieder Flickwerk, mehr dazu in einem späteren Beitrag.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sprechen wir mal "von Schule" - Klassenzimmer: Wartsaal oder "die zweite Lehrkraft" ?

Wir befassen uns heute mit  den Räumen in welchen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 16  mehr als die Hälfte ihres Lebens verbringen. Es sind zwei Punkte, welche im Vordergrund stehen: Nutzung des Raumes  und Möblierung. Der Titel deutet es schon an, hier geht es um die Nutzung. Das Bild links zeigt ein Klassenzimmer um 1900 herum.   Der dazugehörige Beitrag ist sehr lesenswert. Schule um 1900 eben. "Und auch aus diesen Jungs und Mädchen ist was geworden", höre ich bereits. Ja, das ist so. Das Bild rechts oben und die Bilder dieses Abschnittes zeigen Klassenzimmer von heute. In den meisten Grundschulen sehen wir nach wie vor die klassische Bestuhlung und sie besagt etwas: Gängigste Unterrichtsmethodik ist Frontalunterricht. Dies wiederum bedeutet für die Schüler: Viel sitzen, viel zuhören, wenig Eigenaktivität und Bewegung. Ja, es gibt auch andere Klassenraumbestuhlungen, sie sind lobend zu erwähnen, denn sie machen auf den ersten Blick klar, dass...

DAS Wunder: Vom Hungertod bedrohter Esel scheißt Golddukaten.

Anlass zur folgenden Glosse ist dieser Beitrag. Das Wunder des vom Hungertod bedrohten Esels, der über Nacht Golddukaten zu schei ßen begann. Ironie an: Es war gegen Ende des Jahres 2012, als die Besitzer eines Esels, der für viele Einwohner Dienste verrichtete, Alarm schlugen:“ Hört zu, liebe Leute, unserem Esel geht es schlecht. Wir können ihn nur noch dank Zuschüssen und Spenden ernähren. Wir müssen unverzüglich daran gehen, seinen Kalorienbedarf runterzufahren. Das heißt: Er steht nur noch begrenzt zur Verfügung. Wir haben bereits ein Programm, wie das geschehen soll und fordern euch auf, eure Planungen auf Grund dieser Verordnungen in Angriff zu nehmen und uns vorzulegen. WIR werden dann entscheiden, inwiefern wir euch den Esel weiterhin zur Verfügung stellen können oder nicht. So begann ein gehässiges Gezänke zwischen den Anwohnern, denn die Vorgaben sahen vor, dass der Kultur- der Wissenschafts-, der Bildungs- und der Sicherheitsacker nur noch unter großen Ein...

Satzungen zur Schülerbeförderung der einzelnen Landkreise

Wir diskutieren eigentlich über eine Alternative zur gegenwärtigen Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPL-VO2014). Nachdem in einem ersten Kommentar aus dem Kultusministerium verneint wurde, dass es Verordnungen gäbe, welche die Haustür zu Schultüre Zeit von Grundschulkindern mit bis zu 75 Minuten für einen Weg als zumutbar bezeichne, möchten wir  diesen zugespielten Ball aufgreifen und das, was da in den Verordnungen steht, sichtbar machen. Dazu die Anmerkung: Nicht das Kultusministerium erstellt diese Regeln, sondern die Landkreise. Entsprechend unterschiedlich sind die Verordnungen gestaltet. Es werden jeweils zwei Zeiten angegeben. Ein Wert für Grundschüler, der zweite Wert ab 5. Klasse. Dazu verlinken wir die jeweiligen Verordnungen. Wir betonen: Das sind die  als zumutbar definierten Weg-Warte- und Umsteigezeiten  der Altersgruppen 6-10 und der zweite Wert gilt für Kinder ab 11 Jahren!!! Berechnet sind sie pro Weg . Hier die Übersicht: Land...