Die folgenden Gedanken haben ihren
Ursprung in der Kreistags-Sitzung Mansfeld-Südharz vom 2. April. Die
Logik in diesen Argumenten ist allgemeingültig und wird überall
dort zu finden sein, wo Schülerbeförderungs-Satzungen in den
kommenden Wochen zur Diskussion stehen werden. Dazu kommen noch
einige Beispiele für Drohkulissen, wie wir sie zur Genüge kennen.
Beginnen wir damit:
Logisch: Wenn ein Schulentwicklungsplan
nicht genehmigt wird, droht das Land Ersatzvornahmen an. In einer
Power-Point Präsentation wird die Losung herausgegeben: Alles, was
jetzt nicht bestandssicher ist (etwa 20 Schulen bis 2017/18) wird
geschlossen, wenn wir dem Schulentwicklungsplan nicht zustimmen. Das
macht Eindruck.
Unlogisch ist: Dass niemand die Frage
aufwirft: Ok, und wenn das alles geschlossen wird, WO gedenkt das
Land mit seinen Ersatzvornahmen die Schüler zu unterrichten? Wooo
bitte?
Logisch: Eltern wollen wissen, wo ihre
Schüler eingeschult werden. Das betrifft vor allem die Regionen, in
denen Schulkreisänderungen vorgenommen wurden. Dargestellt wird dies
als unverrückbarer Bestandteil des Schulentwicklungsplans. Kein
Schulentwicklungsplan, keine Rechtskraft der Schulkreise.
Unlogisch ist: Wenn im selben Atemzug
erwähnt wird, die Stadt Mansfeld (Schulkreisänderung im Januar)
könne ohne abgesegneten Schulentwicklungsplan den damals gefassten
Beschluss einer Schulkreisänderung NICHT rückgängig machen. Ja
was gilt nun? Schulkreisänderungen liegen doch in Kommunalkompetenz.
Logisch: Wir alle wollen Schulen
retten, sind erbost über die rigorose Verordnung „des Landes“,
welches uns Schließungen gegen unseren
Willen aufdrängt. Man könnte also davon ausgehen, dass alles in der
eigenen Macht Stehende, unternommen wird, dies zu verhindern.
Unlogisch ist: Wenn
man DEN Hebel, den der Landkreis zur Verfügung hat, nämlich die
Schülerbeförderungs-Satzung, nicht SO abfasst, dass sie
gerichtlichen Grundsatzurteilen entspricht und mit klaren Eckwerten
wie Abfahrts-Zeiten etc. ausgestattet wird. CDU/SPD, das war ein
riesiges Eigentor!! DAMIT hättet ihr Schulen retten können!
Logisch: Bei einer
Reform des Grundschulnetzes stehen viele administrative, logistische
Anpassungen und Änderungen zur Diskussion.
Unlogisch: Die
gegenwärtige Diskussion erwähnt diejenigen, welche in diesem System
später zu leben haben, mit keinem Wort: Unsere Kinder. WAS ist
wichtig für die Kinder? WAS ist kindgerecht?
Logisch: Verwaltung
hat umzusetzen, was die Gesetze vorschreiben.
Unlogisch:
Parlamente in Kommunen, Kreistagen, UND Landtag haben dann
einzuschreiten, wenn sich herausstellt, dass eine Verordnung oder ein
Gesetz NICHT zumsetzbar ist oder Schaden für das Gemeinwesen
entsteht. DAS ist die Aufgabe der gewählten Vertreter. Abnicken und
jammern für das Podium ist die falsche Antwort.
Unlogisch: Auch der
ÖPNV muss rechnen, schließlich ist das ein Betrieb des Landkreises.
Wenn von dort Argumente kommen, wie: Dann brauchen wir rund 15
zusätzliche Fahrzeuge, um schnellere Verbindungen herzustellen,
entstehen Millionenkosten und schlechter Kostendeckungsgrad. dann ist
das eine einseitige Sicht.
Logisch: Indem KEINE
zusätzlichen Busse angeschafft werden, KEINE Express-Verbindungen in
Betracht gezogen werden, ist der Umstand „zu lange Fahrzeiten“
gegeben, Ausnahmebewilligung nach Gesetz möglich. Die einzige
Ausnahme, welche in SEPL-VO2014 möglich ist. Übersehen, liebe
Schulschließer von der CDU/SPD?
Unlogisch: Wie ein
roter Faden ziehen sich Wenn und Aber und Könnte und Vielleicht
durch die gesamte Schulentwicklungsplanung in Sachsen-Anhalt. Wenn in
dieser Situation der Landrat Mansfeld-Südharz mit seinem ganz
eigenen Charme Pfeile in Richtung „viel Halbwissen, was da in der
Öffentlichkeit herumgereicht wird“ abfeuert, dann lässt er offen,
WO das Halbwissen sitzt.
Logisch: NACH den
Schulschließungsbescheiden und der Ablehnung der Ausnahmeregelungen
wie dauerhafte Außenstellen und Verbundsschulen durch das Kultusministerium,
wird auch diese Frage geklärt sein, lieber Herr Schatz.
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