Wo ist der Erlass zur Bildung von Anfangsklassen?
Bisher gilt der Wert 10 Schüler bis Ende Schuljahr 2013/14. Der schon längst fällige korrigierte Erlass liegt weiterhin im Ausschuss Bildung und Kultur.
Trotzdem werden munter Schulen wegen zu geringer Anfangsklassen geschlossen oder gezwungen, Ausnahmebewilligungen einzureichen. Wir bewegen uns hier in einem rechtsfreien Raum, der jeglicher Willkür Tür und Tor öffnet! Aktuelles Beispiel:
Denn dann würde die Grundschule Henningen nicht mehr über genügend Einschüler verfügen, fuhr er fort. Seines Wissens nach wäre das aber erst 2018 der Fall. Laut Schulentwicklungsplanung sollen dann zwölf Kinder eingeschult werden. Quelle
Wie sagte Kultusminister Dorgerloh am 28.2. im Rahmen der Aktuellen Debatte im Landtag? "Meine sehr geehrten Damen und Herren! Repetitio est mater studiorum, heißt es im Bildungsbereich. Deswegen sage ich hier auch zum wiederholten Male entgegen anderslautenden Auslegungen Folgendes: Es können so lange Anfangsklassen gebildet werden, wie die Gesamtschülerzahl der Schule den Vorgaben entspricht. Das heißt ganz praktisch, stimmt die Gesamtschülerzahl der Schule im betreffenden Schuljahr, darf die Mindestschülerzahl für die Anfangsklasse vom Richtwert abweichen." Protokoll Landtag S.5206
Diese Gegenüberstellung der Zitate bedarf keines weiteren Kommentars. Im luft- und rechtsfreien Raum werden da Entscheide heruntergebrochen und scheinbar interessiert es niemanden, ob dafür überhaupt eine Rechtsgrundlage besteht! Hauptsache. Eine Schule mehr geschlossen.
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