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Schülerbeförderung: Kreistage!!! Machen Sie bitte Nägel mit Köpfen!

Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort hat die verschiedenen Schülerbeförderungs-Satzungen der Landkreise zusammengestellt und mit allen zeitlichen Gummipuffern wie zulässige Wartezeiten vor und nach der Schule, Umsteigezeiten usw. ergänzt. Resultat ist, dass demzufolge für Grundschüler  bis zu 210 Minuten/Tag als rechtmäßige Schulweg- und Wartezeit festgelegt werden. Wir finden, das kann nicht sein!

Schülerbeförderungs-Satzung in der Kompetenz des Landkreises
Wenn von Seiten des Kultusministeriums, auch verschiedener Abgeordneter, laufend behauptet wird, die zulässige Gesamtwegzeit für Kinder betrage in Sachsen-Anhalt 90 Minuten/Tag, dann wäre es eigentlich Sache der Landkreise, dies auf eine Art und Weise festzunageln, dass keine Zweifel mehr offen bleiben. Vor allem deshalb, weil immer wieder impliziert wird, "inklusive Wartezeiten, Umsteigezeiten, Fußweg nach Hause" etc.

Wie wäre es denn mit festgelegten Abfahrtszeiten?
Man könnte  beispielsweise bestimmen:  Vor 06:45 finden keine Schülertransporte für Grundschüler statt! (Schulbeginn 07:30) Oder allgemein: Busfahrten für Grundschüler finden frühestens 45 Minuten vor dem regulären Schulbeginn statt.

Wie wäre es mit klaren Vorgaben für die Rückkehr? 
Dasselbe gilt für die Rückfahrt. "Grundschüler erreichen ihre Ausstiegsstelle im Ort spätestens 45 Minuten NACH dem regulären Schulschluss."

Noch immer steckt Luft in der Satzung. Wir wissen das, aber zumindest kann man damit mal die wirklich extremen Auswüchse bekämpfen, von denen immer mehr Kinder zwischen 6 und 11 Jahren mit den jetzigen Verordnungen betroffen sind.

Und: Machen wir uns nichts vor: Es ist immer noch grenzwertig, dass Kinder 90 Minuten/Tag ausschließlich damit verbringen, sich zur Schule  und von dort wieder nach Hause zu begeben. 

Gleich noch das Thema Schulanfangszeiten!!!!
Es gibt Landkreise, in denen der reguläre Unterricht für Grundstufen um 07:10 beginnt. Grund? Wie es scheint, Abstimmung auf weitere Schulen im sekundären Bereich (Sekundarschulen Gymnasien), Schülerbeförderung kostet ja bekanntlich...

Unterrichtsbeginn 07:10 für 6-Jährige!!! Das kann doch wohl nicht wahr sein! Denn: Das bedeutet weiterhin, dass also Schülertransporte, auch bei Umsetzung unseres Vorschlages, bereits  ab 06:25 stattfinden könnten, 6-Jährige VOR 6 Uhr morgens aus den Federn geholt werden. DAS soll kindgerecht sein? DAS soll qualitativ gute Schule sein? Einmal angekommen,  singt man dann als Morgenlied: Guter Mond, du gehst so stille!!! 

DARÜBER sollten wir alle mal ganz gründlich nachdenken: Wie viel Wertschätzung bringen wir eigentlich unseren Kindern entgegen? Was sind uns Gesundheit und Wohlergehen unserer Kinder wert?

Planer, öffentlicher Verkehr, zuständige Ministerien, haben sich am Wohl und den Bedürfnissen der Kinder zu orientieren und nicht umgekehrt.

Machen Sie Nägel mit Köpfen!!!
Wir fordern die Kreistage auf: Gehen Sie bitte unverzüglich an die Neuordnung dieser Verordnungen. Zum Wohle unserer Kinder! In der jetzigen Form ist das ein Skandal!

..und gewiegte Köpfe entdecken, dass damit gleichzeitig noch  ganz andere Ziele erreicht werden können....

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