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Vom kläglichen Versuch des Kultusministeriums, Landschulen schlecht zu reden! (1)

Dem Aktionsbündnis liegt ein Brief des Kultusministeriums vom 6.2. 2014 an den Landrat des Saalekreises vor, in welchem erstmals konkret auf unsere vorgeschlagene Beschulungsform eingegangen, die gegenwärtige Schulplanung gerechtfertigt und die Resolution des Landkreises mit der Forderung nach Absenkung der Schülerzahlen in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (SEPL-VO 2014) abgelehnt wird. Wir gehen davon aus, dass die andern Landkreise, welche solche Resolutionen verfasst haben, inhaltlich dieselbe Antwort erhalten werden oder schon erhalten haben. Wir zitieren – kursiv gesetzt - einige Stellen und kommentieren, widerlegen:

Demographie und Personalknappheit zwingt zu Reformen
"Dazu gehört auch eine moderate Anpassung des Schulnetzes an die Bedingungen des Haushaltes und an die im Zuge des umzusetzenden Personalentwicklungskonzepts abnehmende Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schuler.
Man kann das ganz schlicht zusammenfassen: Die Anpassung der schulischen Mindestgroßen an die äußeren Rahmenbedingungen wie Demografie, Haushalt und Personalentwicklung ist unausweichlich."
Bayern reagiert auf diese Entwicklung mit kleineren Schuleinheiten (Dorfschulen ab 26 Kindern werden gehalten), Sachsen verhängt ein Schulschließungsmoratorium, um diesen Weg ebenfalls einschlagen zu können. In ganz Europa legt man Wert auf Stützung des ländlichen Raumes durch ortsnahe Grundschulversorgung., fördert diese mit EU-Strukturfonds. 

Sachsen-Anhalt hingegen verdoppelt die Mindestschülerzahlen auf  80.!  STARK III setzt jedoch noch höhere Eckwerte: Mindestens 100 im Jahre 2029, was für die jetzige Planung  faktisch einer Verdoppelung der SEPL-Richtwerte von 80 auf 160 bedeutet!!!
Optimal aus Sicht des Kultus-Finanzministeriums sind also 160 Kinder/Schule=Zweizügigkeit. Das Finanzministerium erklärt damit alle Schulen mit einer Schülerzahl von 100 – x  für nicht  STARK III-fähig und entzieht Ihnen die Fördermittel.. Das sind über 200 Schulen im Land Sachsen-Anhalt (siehe unten). Das alles begleitet das Kultusministerium mit dem Unwort "moderate Anpassung".

STARKIII - die halbe Wahrheit!!!!
"Derzeit ist das Land in der glücklichen Lage, diese unvermeidlich eintretenden Prozesse durch eine Schulbauforderung begleiten zu können.
Die kommunalen Schulträger haben, unterstützt von der EU-Schulbauforderung und dem Forderprogramm „Stark III", Möglichkeiten, sich angesichts der zu erwartenden demografischen Entwicklung auf die Schulen in ihrem Gebiet zu verständigen, die im Interesse der Sicherung einer langfristig notwendigen und ausgewogenen schulischen Daseinsvorsorge dauerhaft erhalten werden sollen und auch müssen.“
Die EU-Förderfonds sind zweifellos ein interessantes Instrument. Viele Länder verwenden genau diese Fonds, um ihre kleinen Dorfschulen auf den neuesten Stand zu bringen. Genau dies passiert bei uns nicht, weshalb ist das so?
Kultusministerium und Finanzministerium haben unsägliche Eckwerte festgesetzt (2029 mindestens 100 Schüler!). Damit wird nicht mehr und nicht weniger erreicht, als dass selbst einzügige Grundschulen des ländlichen Raumes von einer Förderfähigkeit ausgeschlossen werden. Würde der Eckwert 40 gesetzt, hätten die Landschulen, hätte der ländliche Raum eine Chance. So jedoch entzieht man den Gemeinden die EU-Mittel und setzt mit der Zahl 100 im Jahre 2029 den einzigen relevanten Planungseckwert in der gesamten Schulplanung. Anzumerken: WAS haben denn nun unsere Kinder, um die es ja geht, von der Segnung STARKIII???

Altersdurchmischtes Lernen aus der Sicht des Kultusministeriums. NEIN!! So nicht!!
"In der Diskussion um Schulstandorte wird häufig der Vorwurf erhoben, die Richtwerte für
schulische Mindestgroßen vernachlässigten die Interessen der Kinder  Diese waren in zum Teil deutlich kleineren Schulen weit besser aufgehoben. Wenn man alternative Modelle mit nur zwei jahrganggemischten Klassen und zwei Lehrerinnen oder Lehrern an der Schule denkt, wie das derzeit von der Initiative „Stoppt Grundschul-Schließungen' - Fördert Landschulen" vorgetragen wird, muss man aber auch fragen: Sind das wirklich nachteilsfreie Losungen? Werden solche Modelle allen Erwartungen von Schülern, Eltern und Lehrern an die Grundschule gerecht? Fachleute bestreiten dies."
Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort hat eine Beschulungsform, welche in ganz Europa anerkannt und bewährt ist, umfassend dokumentiert, an Fallbeispielen dargelegt, bei Anhörungen vorgetragen. Wir haben Gewissheit, dass insbesondere der Arbeitskreis Bildung der SPD-Landtagsfraktion sich eingehend damit befasst hat und das Modell generell als tauglich betrachtet. Umso befremdlicher ist es, dass in obiger Antwort diese ganze Arbeit auf "mit nur zwei jahrganggemischten Klassen und zwei Lehrerinnen...." reduziert wird. Genau DAS schlagen wir NICHT vor! 
Mit keinem Wort wird darauf eingegangen, dass das Aktionsbündnis Schulverbund, Sprengellösungen (Zusammenfassen mehrerer Schulstandorte unter einem Schulleitungs- und Verwaltungsdach) vorschlägt und damit einen Stellenpool mit der Lehrer-/Schülerzuteilung von 1:15 schafft, der sämtliche Anforderungen an eine hochwertige Schule erfüllt. Das Unterschlagen dieser Tatsache dürfte der Hinweis darauf sein, dass unserem  Vorschlag auf der Sachebene nicht beizukommen ist.

Wir fassen diesen ersten Teil zusammen:
1. Demographie und Personalknappheit rufen nach einer "moderaten" Anpassung des Schulnetzes: Dies passiert, indem man die Mindestschülerzahlen von  40 auf 80 verdoppelt!! (dies bei ab 2020 erwarteten rückläufigen Schülerzahlen!) Völlig unlogisch und das Gegenteil dessen, was andere Bundesländer als Antwort auf die demografische Herausforderung formulieren. 

2. Wir sind in der "glücklichen Lage", Mittel aus dem STARK III-Programm für die Schulsanierung einsetzen zu können. Die Eckwerte des Demografie-Checks übertreffen die Planungswerte von SEPL um das Doppelte, nämlich optimale Größe pro Schuleinheit 160 Kinder. Eine Überprüfung der Schulnetzplanung in den Landkreisen bestätigt unsere AussageDiese Werte stammen nicht von der EU, welche lediglich die Laufzeit der Nutzung geförderter Immobilien mit 15 Jahren festsetzt. Den Wert "mindestens 100 Kinder/Schule im Jahre 2029" müssen Kultus- und Finanzministerium gemeinsam verantworten.

3. Altersdurchmischtes Lernen organisiert mit 50 Kindern und mit nur zwei Klassenlehrkräften ist eine schlechte Schule. Ja! So ist es! Das Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort hat jedoch etwas ganz Anderes vorgeschlagen. Resultat unseres Vorschlages: Dieser Schule steht bei 50 Kindern  mit total 3,3 Vollzeitstellen ein ausreichendes Personalpolster für die Organisation hochwertigen Unterrichts zur Verfügung. Optimiert wird dies zusätzlich, indem die Organisation in Schulsprengel flexible, bedarfsgerechte und kinderfreundliche Einsatzmöglichkeiten des Lehrpersonals zulässt.   
In diesem Brief stehen derart viele zu hinterfragende, teils ungeheuerliche Einzelsätze, dass wir darauf in einem folgenden  Beitrag reagieren werden.

Um so lauter fordern WIR:
Schulschließungs-Moratorium JETZT!!!




Sachsen-Anhalt wird buntWer jetzt nicht aufsteht, bleibt auf der Strecke...  Weitere Infos!!


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