Am 27. Januar lehnte der Kreistag des Burgenlandkreises die Schulentwicklungsplanung ab. Nachdem bereits verschiedene Landkreise in Resolutionen eine Korrektur der geltenden SEPL-VO2014 eingefordert hatten, nun also die Zurückweisung.
Eine Woche später Einspruch durch den Landrat: Jetzt legt Landrat Harri Reiche (parteilos) Widerspruch dagegen ein. „Ich muss das machen, weil die Ablehnung des Beschlusses dem Kreis schadet“, begründet Reiche gegenüber der MZ sein Vorgehen. Quelle mz
Am Gängelband des Finanzministeriums!!!
Natürlich, der Landrat hat Recht! Die Verordnungen geben den Landkreisen keinen finanziellen Spielraum, sondern knüpfen mögliche Gelder an die Umsetzung eines radikalen Umbaus im Grundschulbereich. Damit ist auch gesagt, unter wessen Federführung die gesamte Schulplanung läuft! Diese jedoch führt dazu, dass diverse Gemeinden im Burgenlandkreis zur Erkenntnis gekommen sind, es wäre sinnvoller, ihre Kinder nicht in Sachsen-Anhalt, sondern in Thüringen zur Schule zu schicken. Kürzerer Schulweg, besseres Schulsystem...
Der Kreistag hat zwei Möglichkeiten: Entweder JA oder JA!!!! Ansonsten wird der Landkreis finanziell ausgetrocket. Das nennt sich im Nachhinein demokratische Entscheidungsfindung.
So kommt die Vorlage bereits im März erneut vor den Kreistag und der Landrat erwartet bis dann Zugeständnisse vom Kultusministerium, da er befürchtet, der Kreistag würde dieselbe Vorlage erneut ablehnen. Er schlägt vor: Er gehe davon aus, dass es dazu Gespräche geben werde. Wie ein Kompromiss aussehen könnte, dazu sagte Reiche erst einmal nichts. Vorstellbar wäre allerdings, dass das Kultusministerium im Falle der umstrittenen Grundschulplanung in Details einlenkt. Zum Beispiel könnte das durch Ausnahmegenehmigungen zum befristeten Weiterbetrieb von Schulen geschehen. Denkbar wäre auch die Zustimmung zu Außenstellen von bestandsfähigen Schulen. Quelle MZ
Damit ist das Chaos perfekt!
Da werden aber Schulstandorte, welche bereits geschlossen wurden, Freude haben!!! Die Schulplanungsverordnung sieht keine derartigen dauerhaften Ausnahmeregelungen vor. Aussenstellenregelungen wurden abgelehnt, Ausnahmeregelungen wegen zu geringer Schülerzahlen ebenso. Im Weiteren haben Kreistage darauf basierend Entwicklungspläne bereits verabschiedet.
Verändert nun das Kultusministerium die Spielregeln, muss die gesamte Schulentwicklungsplanung neu aufgerollt werden, ansonsten betroffene Standortgemeinden mit einer Sammelklage wegen Ungleichbehandlung erfolgreich sein werden. Denn auch da geht es um viel Geld: Hohe Summen, welche von den Standortgemeinden aus Eigenmitteln in Schulen investiert wurden und nun wertlos sind, neue Kosten, welche durch Schülertransporte etc. auflaufen werden, weil längere Schulwege zurückzulegen sind...
Kultusministerium und Finanzministerium sind also Gefangene ihrer eigenen Verordnungen!
Deswegen fordert Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort Sachsen-Anhalt das sofortige Schulschließungsmoratorium. Jeder weitere Monat auf diesem Wege führt noch tiefer ins Chaos!
Kommentare
Kommentar veröffentlichen