Hier ein interessanter Abschnitt:
2.2. Schule
Eigenverantwortliche Schule
Die Koalitionspartner wollen den Ausbau von Eigenständigkeit und
Gestaltungskompetenz an den Schulen fortsetzen. Dazu gehören der weitere Ausbau der Budgetverantwortung, der schrittweise Ausbau der Übertragung von Elementen der Personalverantwortung sowie erweiterte Spielräume bei der Unterrichtsorganisation und Klassenbildung sowie im Umgang mit der Stundentafel.
So sollen Schulleitungen künftig unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte größeren Einfluss auf Personalentscheidungen bei der Einstellung von Lehrkräften haben. Ferner müssen bürokratische und administrative Verpflichtungen der Schulen reduziert werden.
Nach den Vorstellungen beider Seiten ist die eigenverantwortliche Schule regional gut eingebunden und vernetzt. Sie kooperiert mit außerschulischen Experten und Einrichtungen sowie mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Die schülerzahlbezogene Stundenzuweisung soll auf weitere Schulformen ausgeweitet werden. Dabei muss auf eine Sockelausstattung kleiner Schulen geachtet werden.
Situation heute, drei Jahre später: Die "kleinen" Schulen werden abgewickelt, von eigenverantwortlicher Schule kann keine Rede sein. Kommunen und Landkreise dürfen einen Schulentwicklungsplan verabschieden, der im Landtag nie breit diskutiert wurde, sondern als Verordnung daherkommt. Das Ziel der unausgegorenen Alibi-Verordnung: Schließung möglichst vieler kleiner Schulen, damit mit STARKIII EU-gefördert die Grundschulinfrastruktur in Grundzentren erneuert wird. Der ländliche Raum hat da keinen Platz mehr. Kinder werden zu Reisenden.
2.2. Schule
Eigenverantwortliche Schule
Die Koalitionspartner wollen den Ausbau von Eigenständigkeit und
Gestaltungskompetenz an den Schulen fortsetzen. Dazu gehören der weitere Ausbau der Budgetverantwortung, der schrittweise Ausbau der Übertragung von Elementen der Personalverantwortung sowie erweiterte Spielräume bei der Unterrichtsorganisation und Klassenbildung sowie im Umgang mit der Stundentafel.
So sollen Schulleitungen künftig unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte größeren Einfluss auf Personalentscheidungen bei der Einstellung von Lehrkräften haben. Ferner müssen bürokratische und administrative Verpflichtungen der Schulen reduziert werden.
Nach den Vorstellungen beider Seiten ist die eigenverantwortliche Schule regional gut eingebunden und vernetzt. Sie kooperiert mit außerschulischen Experten und Einrichtungen sowie mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Die schülerzahlbezogene Stundenzuweisung soll auf weitere Schulformen ausgeweitet werden. Dabei muss auf eine Sockelausstattung kleiner Schulen geachtet werden.
Situation heute, drei Jahre später: Die "kleinen" Schulen werden abgewickelt, von eigenverantwortlicher Schule kann keine Rede sein. Kommunen und Landkreise dürfen einen Schulentwicklungsplan verabschieden, der im Landtag nie breit diskutiert wurde, sondern als Verordnung daherkommt. Das Ziel der unausgegorenen Alibi-Verordnung: Schließung möglichst vieler kleiner Schulen, damit mit STARKIII EU-gefördert die Grundschulinfrastruktur in Grundzentren erneuert wird. Der ländliche Raum hat da keinen Platz mehr. Kinder werden zu Reisenden.
Nun will man im Eiltempo den Sarg zunageln. Eingeschlossen die Grundschulen, denn was da
mit STARKIII-Köder eingefangen wird, muss konzeptionell 15 Jahre Bestand haben..., sonst Geld zurück..
Und wo bleibt da die Schulqualität?
Welchen Preis bezahlen unsere Kinder?
Schulschließungs-Moratorium JETZT!!!!
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