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Der große Bluff (3/3) Grundschulschließungen - Voraussetzung für neue Regionalplanung?

Wir haben in den vorangehenden Artikeln dargelegt,  dass Grundschulschließungen eigentlich nicht nötig wären. Eine andere Beschulungsart (altersdurchmischtes Lernen) und Schulorganisation mit Aufrechterhaltung der Standorte würden bessere Sparergebnisse bringen. Beide Elemente werden jedoch in der SEPL-VO2014 und im Schulgesetz klar ausgeschlossen. Man will das nicht! Die Argumente, welche angeführt werden, sind nicht haltbar, ansonsten müssten alle Landschulen in Europa kollabieren, was erwiesenermaßen NICHT der Fall ist.

Wir haben dargelegt, dass die so genannte "Schulplanung" überlagert ist von einem wirtschaftlichen Impuls-Programm. DIESES setzt die relevanten Eckwerte für Schulen mit Zukunft und nicht die SEPL-VO2014, deren einziges Ziel es ist, mit willkürlich hochgeschraubten Mindestschülerzahlen Grundschulen als nicht bestandesfähig zu definieren.

In den Erläuterungen der Zuwendungsvoraussetzungen STARKIII (ELER) findet man unter 1.2.1. folgende Passage: Es ist absolut richtig, dass die Schülerzahlentwicklung mittel- und langfristig Auswirkungen auf die Grundschulnetze der Schulträger haben wird. (Diese Aussage ist nur richtig, wenn die Vorgaben von SEPL-VO2014 als Basis genommen werden! Anm. Bündnis) Daher sollten die Debatten vor Ort weniger längerfristig notwendige Schließungen von einzelnen Grundschulen in den Gemeinden in den Mittelpunkt rücken. Weit wichtiger und mit Blick auf eine nachhaltig gesicherte Lebensqualität ist die Verständigung über die „Eckpfeiler“ eines auch nach 2030 bestandssicheren Bildungsangebots in der Gemeinde. Welche Schulen in der Gemeinde sind geeignet, die Funktion Schule auch über 2030 hinaus am besten abzubilden? 
Hier müssen die Erreichbarkeit der Standorte über den ÖPNV ebenso mit berücksichtigt werden, wie die enge Verknüpfung der Standorte der Schulen mit anderen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Kindertagesstätten, Gemeindeverwaltung, Nahversorger oder soziale Dienste.
Mit Blick auf diese langfristige Perspektive für die Lebensqualität aller Bevölkerungsgruppen
sollten Schulen an Standorten oder in Ortsteilen saniert werden, die neben der demografischen
Belastbarkeit der Schule möglichst viele dieser Merkmale auf sich vereinen. Quelle

Diese Aussage kann man reduzieren auf: Bestandesfähige Grundschulen sollten vorzugsweise in Grundzentren liegen. Man kann nun über Sinn oder Unsinn dieser Aussage angesichts von Schulwegen von bis zu 20 Kilometern streiten. Bleiben wir jedoch bei der Aussage dieser Erläuterungen: Wieviele Schulorte, welche laut Schulentwicklungsplan bestandes- und förderfähig sind, liegen eigentlich in Grundzentren, den oben erwähnten Eckpfeilern? 

Welches sind denn eigentlich bestandesfähige Grundzentren? Immerhin handelt es sich hier um ein wichtiges Förderkriterium von STARKIII. Nun stößt man auf Erstaunliches!

Der dritte Mitspieler taucht auf: Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg.
Im Zuge der Gebietsreform 2010 wurde die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg beauftragt, eine Neuplanung der Grundzentren vorzunehmen. Dazu erfährt man aus aktuellem Anlass im Seeland Folgendes: Den Beschluss, eine Neuaufstellung der Grundzentren vorzunehmen, wurde laut Bohnstedt 2010 bereits gefasst. Nachdem man sich die Region zwei Jahre später angesehen und mit Landkreis und Kommunen gesprochen habe, gebe es nun einen ersten Plan. „Dieser muss aber noch offiziell vorgestellt werden“, so Bohnstedt. Vorgesehen ist eine entsprechende Veranstaltung im März. Erst danach können sich Kommunen und Kreisverwaltung einbringen. „Erfahrungsgemäß gibt es noch ein bis zwei Nachentwürfe,“ sagt er. Letztendlich werde die Regionalversammlung das letzte Wort darüber haben, wer den Status als Grundzentrum behält. Das allerdings werde erst im Jahr 2017 der Fall sein.   Quelle MZ  

Grundzentrenplanung läuft also auf einer Zeitschiene bis 2017. Welches Grundschulnetz wird da als Planungskriterium verwendet? Das Netz von 2013 oder das, was die Schulentwicklungspläne der Landkreise derzeit zu beschließen hat? Daraus ergeben sich folgende Gedanken:

Frage: Was gibt es da noch in Grundzentrums-Planung einzubringen, wenn bis 2017 laut Kultusministerium rund 65 Schulen bereits von der Landkarte verschwunden sind?  Worüber soll dann noch diskutiert werden? Grundzentren ohne Grundschulen oder wie oder was? SEPL-VO2014 und StarkIII  einmal umgesetzt, erübrigt sich diese Diskussion. Es werden Tatsachen geschaffen, ohne das Kind beim Namen zu nennen!


WER plant denn da eigentlich WAS?

  • Schaffen die zu verabschiedenden Schulentwicklungspläne der Landkreise erst die relevanten Daten für die neue Grundzentrumsplanung? Falls nicht: Was ist also diese ganze Planung wert?
  • Wie kann man für StarkIII bei laufender Grundzentrumsplanung Förderanträge stellen?
  • Fließen die Grundzüge dieser Grundzentrumsplanung bereits heute informell in die Schulplanung ein und führen dann zu seltsamen Ergebnissen wie diesem hier: Hoym, gewachsenes zukunftsfähiges Grundzentrum mit allen Dienstleistern und Gewerbe vor Ort wird 2009 NICHT Verwaltungssitz der neu gegründeten Stadt Seeland, verliert 2017 seine Schule und anschließend mit Verweis auf keine Schule den Status als Grundzentrum...Begründung? "Zwar habe Hoym mehr Einwohner und Einzelhändler. „Doch hier muss man in erster Linie die öffentlichen Einrichtungen sehen. Die liegen in Nachterstedt zentraler.“ sagt der Planer nach erfolgtem Schulschließungsbeschluss!!!!! In diesem Falle eindeutig: Grundzentrumsplanung orientiert sich am Schulentwicklungsplan! 
    Eigentlich müsste das ja umgekehrt laufen, nicht wahr? Weitere vergleichbare Ungereimtheiten werden wir in den kommenden Monaten erleben. Das würde den Frust an vielen Standorten erklären:"Das scheint alles schon von Vornherein klar gewesen zu sein."
  • An einem generellen Beispiel: Ist es sinnvoll, eine Umweltverträglichkeitsprüfung auszuarbeiten, NACHDEM die neu errichtete Putenfarm mit 30 000 Tieren den Betrieb aufgenommen hat und dann angesichts der Realitäten zu sagen: Es hat alles seine Ordnung?
Über Schulschließungen zu einer Neuordnung der Regionalplanung!
  • Investiert wird nur noch in bestehenden (oder entstehenden) Grundzentren. Was passiert mit den andern Orten? (Bauzonen, Fördergelder, Stadtentwicklung)
  • Die radikale Ausdünnung dünn besiedelter Gebiete mit ortsnaher Grundschulversorgung, erzwungen mit den monströsen Eckwerten von SEPL-VO2014, ist faktisch das Todesurteil für die betroffenen Standorte. Für Familien völlig unattraktiv, da mit zu langen Schulwegen verbunden. Folge ist, dass mehrere Regionen ausbluten werden. Man könnte diesen Plan auch Vertreibung von Familien aus dem ländlichen Raum nennen.
  • Das Ungeheuerliche an diesem Vorgang: Hinter den Kulissen wird von Politikern, welche es wissen müssten, ganz offen gesagt:"Wir können uns die Vollversorgung bestimmter Regionen nicht mehr leisten."
Nur vor diesem Hintergrund wird es überhaupt nachvollziehbar, dass DIE Beschulungs- und Schulorganisationsformen, welche in unseren Nachbarländern und vielen Bundesländern im ländlichen Raum angewendet werden, bewusst ausgeschlossen und schlecht geredet werden. 

Zurück zum Anfang: Kleine Schulen sind zu teuer, Probleme mit dem Einsatz des Lehrpersonals, Große Schulen sind bessere Schulen. DAS waren im Januar 2013 die Argumente des Kultusministeriums für SEPL-VO2014 und bis heute wird so weiter argumentiert.

Dem hat Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort die überall praktizierten Landschul-Konzepte gegenübergestellt und die Argumente widerlegt. Insbesondere haben wir darauf hingewiesen, dass ortsnahe Grundschulversorgung ein zentraler Faktor für die weitere Entwicklung des ländlichen Raumes sein wird. Diese Aussage ist in praktisch allen neueren Studien zum Thema Regionalentwicklung nachzulesen,

Daran halten wir fest und fordern ein Schulschließungsmoratorium vor den Kommunalwahlen 2014. Wir protestieren  gegen diese Verordnungen und insbesondere gegen die damit verbundene Abwicklung von ländlichen Regionen. 







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