GS Seehausen |
Wir wenden uns nun einigen Aspekten der Schulentwicklungsplanung im Bördekreis zu. Hier zeigen sich zwei hochproblematische Auswirkungen einer Schulplanung, welche ausschließlich auf Zahlen beruht, deren Raster linear auf Städte und ländliche Regionen umgelegt wird. (Die sagenhafte "Ausnahmeregelung" mit 52 Schülern bis 2017 und 60 Schülern als Mindestschulgrösse ab August 2017 eingeschlossen!!!)
Im Weiteren möchten wir darauf hinweisen, wie mit diesen "Richtzahlen" Angst und Unsicherheit verbreitet und damit die Entwicklung der betroffenen Orte bereits massiv gestört und beeinflusst wird.
Langenweddingen, Prognostik, die nichts mehr wert ist
Ein Schulstandort mit heute 126 Schülern hat laut Prognose 2023/24 gerade noch 70 Schülern. Wir sprechen also von Kindern, welche noch nicht mal geboren sind!
Wir blenden auch aus, wie viele Familien mit Kindern in den kommenden zehn Jahren in Langenweddingen Immobilien erwerben könnten. Wir wissen ja, dass viele Objekte gerade in dieser Zeitspanne die Hand wechseln werden. Wer mit Immobilien-Händlern Kontakt hat, kann sich bestätigen lassen, dass eine der zentralen Fragen von Kunden mit Kindern die vorhandene Grundschule betrifft.
Wenn wir nun ehrlich sind: Was müssen wir diesen Interessenten sagen? "Ja, wissen Sie, im Moment ist das kein Problem, aber ab 2023..." Wie wird sich der Kunde entscheiden?
Was ist denn Handlungsbedarf?
- Eröffnung einer Außenstelle als Teil eines anderen Schulstandortes? Wird in der SEPL-VO2014 ausgeschlossen.
- Schulkreisänderung? Tangiert die Schulplanung anderer Standorte und gefährdet diese.
- Zeitfenster??? Worin besteht der "Handlungsbedarf" und bis wann?
Verunsicherung pur!!!! Verkomplizieren wir das Thema nicht zu sehr: Die Standortgemeinde hat eine Grundschule, welche 2021/22 nicht mehr bestandssicher ist. Klartext: Rutscht sie unter die 80-er Grenze, wird sie vom Kultusministerium keine Lehrkräfte mehr kriegen. Zwangsschließung. Es geht aber noch weiter: Diese Schule ist auch vom Investitionsprogramm STARKIII ausgeschlossen!
Planungsirrsinn!!!
Hier wird also "nur Unsicherheit" gestreut und etwas Weiteres ausgelöst: Die Verwaltung entscheidet sich beispielsweise, Schüler aus einem anderen Schulstandort abzuziehen, um das Loch in Langenweddingen zu stopfen. Oder: Wo kann man die Schüler aus Langenweddingen unterbringen und zugleich STARKIII-Gelder beanspruchen? Am Beispiel der politischen Gemeinde Sülzetal als Standortgemeinde: Neue Planung mit einer Arbeitsgruppe, welche sich wie folgt definiert (man beachte das formale Vorgehen!!! Muss da eine Zeitbombe entschärft werden?) und gleichzeitig Anmeldung eines StarkIII-Antrages durch die Gemeinde, ohne eine Schule zu benennen, da diese ja erst nach den Arbeiten der Planungskommission bekannt sein wird....
Das alles wegen einer Verordnung, welche sich im ländlichen Bereich NICHT umsetzen lässt und in der Verbindung mit STARKIII noch viel weiter gehende Folgen hat. Zweizügige Grundschule!!!
Das heißt: In der konsequenten Umsetzung von StarkIII werden die Mindestschülerzahlen von ehemals bestandsfähigen Schulen mit 40 Kindern auf 160 vervierfacht!!!!!!!!
Nur so ist es möglich, Bestandssicherheit bis 2030 (mind. 100 Schüler) auszuweisen.
Noch brisanter: Dieser Wert gilt ab sofort für alle Standortgemeinden, welche STARKIII-Anträge reinholen wollen. Was sagt uns das? SEPL-VO2014 ist Makulatur und lediglich Türöffner für STARKIII.
Noch brisanter: Dieser Wert gilt ab sofort für alle Standortgemeinden, welche STARKIII-Anträge reinholen wollen. Was sagt uns das? SEPL-VO2014 ist Makulatur und lediglich Türöffner für STARKIII.
Konsequenzen für die Gemeinden Sülzetal, Wanzleben und Westl. Börde
Prognostizierte Schülerzahlen im Jahre 2023/24
Sülzetal: 184 Kinder gegenwärtig 3 Schulstandorte
Wanzleben: 336 Kinder gegenwärtig 5 Standorte
Westl. Börde: 179 Kinder gegenwärtig 4 Standorte
In der Argumentation des Kultusministeriums werden ja für die Zeit nach 2025 massive Einbrüche prognostiziert. Deswegen sei JETZT Handlungsbedarf angesagt.
Gehen wir also davon aus, dass die Schülerzahlen im Zeitraum nach 2025 um nochmals 20% sinken werden. Wie viele Schulstandorte der oben aufgeführten Standortgemeinden werden bis 2030 nach StarkIII Auslegung bestandssicher sein? 4 von 12 Standorten! DAS ist die konsequente Umsetzung des Planungsrasters unserer Schul- und Finanzplaner.
Was für ein Superhirn sich dies alles ausgedacht haben mag?
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