Seit Mitte Februar sind die Richtlinien für Schulverbünde in die Verordnungen eingearbeitet und somit rechtskräftig. Wie bereits auf Grund der Anhörungen zu befürchten war, wird hier unter dem Segel "Rettung von Schulen im ländlichen Raum" die nächste Schulschließungswelle vorbereitet und zwar radikal. Die nächste Zahlenguillotine! Eigentlich sind wir davon ausgegangen, dass das Fiasko um die SEPL-VO2014 in ihrer ersten Fassung deutlich aufgezeigt hat, dass sich das Schulnetz im ländlichen Raum nicht mit starren Mindestschülerzahlen was Eingangsklassen und Klassenstärken betrifft, organisieren lässt. Auch in den Stellungnahmen zur Verordnung für die Schulverbünde wurde darauf hingewiesen. Trotzdem tauchen sie wieder auf - in einer nicht praktikablen Form! Schikane 1 Der Schulträger ist also verpflichtet: im Jahre 2019 eine Grundschule in den Verbund anzumelden, welche voraussichtlich 2024/25 die 60 Kinder nicht erreichen wird! ...