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Was wir wollen

Nach der heftigen Schulschließungsperiode bis 2015 bestimmen 3 Themen die aktuelle Debatte:
  • Lehrermangel, welcher teilweise gar die Funktionsfähigkeit der Grundschulen gefährdet. Verschärfend kommt hinzu, dass keine funktionierende Vertretungsreserve für den Krankheitsfall vorgehalten werden kann. Über die Frage, wieviele Lehrkräfte denn angestellt und vor allem auch ausgebildet werden sollen, wird ein harter Streit entbrennen.
  • Schulqualität, über welche angesichts der akuten Versorgungsprobleme so gut wie nicht gesprochen wird. Verschärft wird diese Situation durch Verknappung der Lehrerstundentundenzuweisungen und Abzug pädagogischer Mitarbeiter.
  • Die weiterhin ungelöste Zukunft der kleineren Schulen. Hier werden derzeit durch die Hintertüre und aus reiner organisatorischer Not auf Zuruf Elemente aus unserem Landschulkonzept  angeordnet (Klassenzusammenlegungen, Schulleiter haben mehrere Schulen zu betreuen etc.)
Obwohl sich die Landesregierung gerade bei Grundschulen im ländlichen Raum immer mehr Elementen aus unseren Vorschlägen aus dem Jahre 2014 bedienen muss, gibt es keinerlei Konzeption, dies für Behörden. Eltern und Lehrkräfte verlässlich und nachhaltig umzusetzen. Damit wird eine große Chance vertan:


Was wir wollen:

So könnte Schule auch gestaltet werden:


Kompetenzen zur Erhaltung von Standorten werden zu 100% an die Gemeinden übergeben. Im Schulgesetz wird jahrgangsdurchmischter Unterricht als gleichberechtigte Unterrichtsform neben dem Jahrgangsunterricht anerkannt.

Die SEPL-VO bestimmt folgende Sachverhalte (für Grundschulen). 
1. Vollzeitstellen je Schülerzahl in „ländlichen Gebieten“ = 15 Schüler pro Vollzeitlehrerstelle

2. Verwaltung und Rektorat werden mit mindestens 120 Schülern an zentralen Orten geführt

3. Jede Verbandsgemeinde bildet eine Schuleinheit, welche sich über die Verwaltungsstruktur des Rektorats definiert. – Rektoren

4. Jedes Dorf führt die eigene Dorfschule in Kooperation mit dem Rektorat des Schulverbundes der Verbandsgemeinde.

5. Werden im Schulverbund „Inklusion“ einzelner Schuleinheiten angeboten, so wird das Lehrpersonal entsprechend der für Förderschulen geltenden Kriterien verstärkt.

6. Die Jahrgangsstufen 1-4 arbeiten nach einem schülerbezogenen Lehrplan.



Die pädagogische Ausbildung aller Lehrkräfte verpflichtet zu jeweils 6 Monaten Praktikum an den Dorfschulen. – Das Praktikum wird vom Land getragen.

Jeder Schulverbund ist frei, Bildungs-Kooperationen mit regionalen Partnern, Vereinen, Betrieben und Initiativen einzugehen.

Sachsen-Anhalt hat ein besseres Schulsystem verdient, als das, was derzeit flächendeckend umgesetzt werden soll!  



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