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ZdlR(5): Kommunalfinanzierung - Kommunalhoheit und eine neue Position der Ortsteile.

Roseburg/Gernrode
Zum Thema Kommunalverwaltung wurde bereits viel geschrieben, eine offensichtliche und nicht zu übersehende Groß-Baustelle. Man sollte dazu auch die Situation der Landkreise einbeziehen, denn sie ist eng verknüpft mit der Befindlichkeit der Kommunen. Ein großer Teil des Kreishaushaltes wird aus den Kreisumlagen durch die Kommunen generiert. Dies führt zur absurden Situation, dass eine Stadt wie Aschersleben rund 11 Mio € Schlüsselzuweisung vom Lande kriegt und diese Mittel zu 95% gleich als Kreisumlage an den Landkreis zu bezahlen hat.  Die Folgen sind fatal, eindrücklich dargestellt
im MZ-Bericht über die Stadtratssitzung, an welcher dieses Problem verhandelt wurde.

Landkreise: Weniger Zentralismus und mehr Föderalismus

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Die Tatsache, dass immer mehr Kommunen diese Kreisumlage stunden müssen, hat den Landkreistag im Februar zur Presseerklärung „Erwartungen der Landkreise an die Landespolitik in derneuen Legislaturperiode 2016 - 2021“ veranlasst.  Für Interessierte: Hier die Arendseer -Erklärung in voller Länge. Ihr findet hier eine Reihe von Forderungen, welche vom Aktionsbündnis Grundschulenvor Ort schon seit 2013 gestellt werden.

Bemerkenswert ist die Forderung, dass EU-Fördertöpfe auch durch die  Landkreise in Form von Regionalbudgets direkt angezapft werden können. Völlig berechtigt und wird im nächsten Beitrag ausführlicher beleuchtet.


Kommunale Selbstverwaltung und Finanzausstattung

Stadt Aschersleben
Kommunen sind ja nur handlungsfähig, wenn sie neben Handlungskompetenz auch über die notwendige Finanzausstattung verfügen. Letzteres soll mit einer Zahlung von um die 100 Mio € verbessert werden, wobei zu hinterfragen ist, was das für die einzelne Kommune tatsächlich bringt und an welche Bedingungen die Vergabe dieser Gelder wieder geknüpft ist. Genau so wie bei den Landkreisen ist der gestalterische Bewegungsspielraum der Kommunen derzeit minimal und durch Vorgaben der Landesverwaltung extrem eingeschränkt.

Wie es auch laufen könnte:

  • obligatorische/freiwillige Aufgaben Neudefinition. Ziel: Bestandserhalt der vorhandenen harten und weichen Infrastrukturen in den Ortsteilen der Einheits- und Verbandsgemeinden.
  • Erhalt/Gründung/Schließung  von Grundschulstandorten/KITAS/HORT in der Kompetenz der Standortgemeinde. (Voraussetzung Änderung des Schulgesetzes,  SEPL-VO2014 und der Förderkulisse STARKIII/STARKV im Landtag)   
  • Gemeinde- und wo sinnvoll kreisübergreifende Zusammenarbeit der Kommunen und/oder deren Ortsteile. Das findet teilweise schon statt, hat aber mehr den Stellenwert von Kurzzeitprovisorium. Dies würde vor allem im Bereiche Sekundarschulen schon heute viele Probleme lösen.
  • Zugang zu Fördergeldern der EU und des Bundes auf Basis der Grundbedingungen DIESER Geldgeber und NICHT auf Basis der aufgepfropften zusätzlichen  Auflagen der Ministerien. Dies bedeutet, dass beispielsweise ELER-Fonds auf Basis der EU-Vorgaben völlig anders  zum Einsatz kommen können, als es derzeit mit STARKIII oder STARKV der Fall ist. Verwaltung und Bewilligung durch Landkreise möglich, ist ein schon erwähnter Ansatz.
  • Lückenlose Weiterleitung der Bundesgelder für die Kommunen und kein Rückbehalt in der Landesverwaltung.

Stärkung der Ortsteile ! - ein zentrales Anliegen

Schielo
Die Gemeindegebietsreform ist Geschichte, sie zurückzudrehen wird nicht möglich sein, obwohl die Nachteile und Schwachstellen offensichtlich sind. Ein Teil kann nachgebessert werden, indem die Finanzausstattung der Kommunen verbessert und deren Entscheidungskompetenz erweitert wird. Ein entscheidender Faktor für die Zukunft der Ortsteile und damit auch bezüglich Entwicklung der Einheits- und Verwaltungsgemeinden wird jedoch sein, inwiefern sich Einwohner und Vereine  MIT dem Ortsteil identifizieren können, bereit sind, sich hier weiterhin zu engagieren. Zwei wichtige Kriterien, welche durch die Gemeinde-Gebietsreform enormen Schaden genommen haben. 

Wie es auch laufen könnte:
  • Ortschaftsräte bleiben langfristig erhalten. (Derzeit wird Auflösung und Reduktion auf einen Ortsvorsteher andiskutiert)
  • Neben den Schlüsselzuweisungen für die Kommune gibt es eine Schlüsselzuweisung an den Ortsteil. Dieser beträgt als Vorschlag 25€/Einwohner/Jahr. Während nämlich Städte von diversen Stadtumbauprogrammen etc. profitieren, gehen die Ortsteile im Bereich Ortsentwicklung -verschönerung und Erhalt  weitgehend leer aus. Genau so verhält es sich mit den kulturellen Angeboten.
  • Über die Verwendung dieses Geldes entscheidet Ortschaftsrat, evt. konsultativ Ortsversammlung, wobei  der Verwendungszweck klar umrissen sein muss:
  • Zuschüsse für Projekte, welche zur Verschönerung des Ortsbildes beitragen - Kostenzuschuss an Vorhaben von Vereinen und Initiativen, von denen der gesamte Ortsteil profitiert - Kostenzuschuss an kulturelle Anlässe im Ortsteil -  Unterstützung von Dorf-Vereinen, welche über ein Leaderprojekt Eigenmittel aufzubringen haben - Generell sind diese Kostenzuschüsse pro Projekt  prozentual (an der jeweiligen Projektsumme ) und/oder als Höchstsumme limitiert, z.B. 3000 €.
  • Über die Verwendung dieser Gelder wird jährlich nach Anhörung der Antragssteller neu entschieden. 
Eine derartiges Ortsteile-Budget würde das Land mit ca. 20-25 Mio jährlich belasten. Es löst jedoch in den Ortsteilen Sachsen-Anhalts einen tatsächlichen Schub im Werte von 60-100 Mio €/Jahr aus. Verwaltungsleute haben erkannt: Damit holen wir ein Stück Eigenverantwortung und Selbstbestimmung in die Ortsteile zurück. 
Das kann nur gut tun, denn damit steigen neben Lebensqualität und Vereinsaktivitäten auch politisches Interesse und Engagement. Eigentlich ein wünschenswerter Nebeneffekt, nicht wahr?

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