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Erledigte Petitionen - auch unsere Petition von 2013!

Morgen Freitag steht im Landtag das Thema "erledigte Petitionen" auf der Themenliste. Die Platzierung könnte symbolhafter nicht sein. Zuerst eine Regierungserklärung zum Thema "Nachhaltige Politik für eine liebens- und lebenswerte Heimat", anschließend eine stündige Debatte "Demokratie braucht Vertrauen" und dann "Erledigte Petitionen".

Liebens- und lebenswerte Heimat

Für viele MitstreiterInnen des Aktionsbündnisses Grundschulen vor Ort stellte sich ab Frühjahr 2013 angesichts der einsetzenden Grundschulschließungen die Frage nach der Zukunft ihres unmittelbaren Lebensraumes. Sie waren beunruhigt über die Perspektiven, welche sich für ihre Kinder abzeichneten und gemeinsam mit den Eltern begannen viele Bürgermeister zu fragen, was denn in diesem Schulstreich-Konzept als Zukunftsperspektive  für den eigenen Ort übrig bliebe. Heute stellen sie sich dieselbe Frage angesichts der STARKIII-Förderkulisse.
All diese Menschen und die total über 40 000 Unterzeichner unserer beiden Petitionen dürften allerdings Mühe haben, diesen Heimatbericht  in ihr Lebensumfeld zu übertragen. Es ist nicht ihre Heimat, welche da beschrieben wird.

Demokratie braucht Vertrauen 

Wir vom Aktionsbündnis haben Vertrauen in die Demokratie und sind auch heute der Meinung, dass demokratisches Handeln - aber auch reagieren, wenn nötig streiten -  Grundlagen unserer Gesellschaft sind, bleiben müssen.
So starteten wir am 22.05.2013 unsere Petition "Stoppt Grundschulschließungen - Fördert Landschulen" , welche im September 2013 dem Petitionsausschuss übergeben wurde. Einer öffentlichen Anhörung im Januar 2014 folgten noch zwei Einladungen in die Bildungsausschüsse der SPD und der CDU. Rückmeldungen, Rückfragen gab es anschließend keine mehr.

Kernforderung dieser Petition war es, einen sofortigen Stopp der eingeleiteten Schulschließungen und eine sofortige Überprüfung von Alternativen zum Erhalt der Grundschulen im ländlichen Raum zu erwirken. Dabei legte das Aktionsbündnis Datensätze zu Wirtschaftlichkeitsrechnungen, vergleichbare Schulmodelle in anderen Bundesländern und Ländern vor. 
Es handelte sich also um eine Petition FÜR eine konzeptionell anders gelagerte Grundschulinfrastruktur, begründet und dargestellt mit gesamtwirtschaftlicher Betrachtungsweise - etwas, was das Kultusministerium für seine Schulentwicklungsplanung NICHT vorlegen konnte.

Dialog?
Neben den bereits erwähnten Anhörungen gab es keine weiteren Gespräche. Allerdings war zu registrieren:
  • dass unmittelbar nach der ersten Anhörung ein Staatssekretär den Medien bereits mitteilte, dass sich an den Grundzügen der Schulentwicklungsplanung nichts ändern werde - eine Absage, ohne überhaupt mal Einsicht in die Dossiers genommen zu haben. Dialog?
  • dass von den Ministerien bis heute (auch im Heimatbericht 2015!) notorisch längst widerlegte Fehlinfos zu Schülerkosten, Schülerbeförderungszeiten, Lehrer-Schüler-Schlüsseln  in die Medien  und an Zusammenkünften in die Öffentlichkeit gestreut wurden. Dialog?
  • dass die CDU 2014 in unserem Konzept einen Schulverbund (heute Schulverband genannt) entdeckte und damit Wahlkampf betreibt, obwohl sie nicht darlegen kann, wie dieser Verband denn Schulen retten solle - weil eben andere zentrale Eckpunkte aus unserem Konzept  NICHT einbezogen werden. Schlechtes Abkupfern statt wirklicher Dialog.
  • unsere Aussage in der Anhörung Januar 2014, wonach die Erhöhung der Mindestschülerzahlen auf 80 ab 2017/18 NICHT umsetzbar sei, richtig war.  Das Kultusministerium musste im Dez. 2014 diese Erhöhung zurücknehmen. 
Verweigerung eines wirklichen inhaltlichen Dialogs 
  • nach langen zwei Jahren und einer völlig anderen Situation in der Schulnetzplanung stellten wir einen erneuten Antrag auf Zusatz-Anhörung unter Einbezug des Programmes STARKIII, welcher abgelehnt wurde
  • im Sommer 2015 (also nach rund 2 Jahren!) wurde uns von der Petitionskomission mitgeteilt. wesentliche Forderungen unserer Petition seien erfüllt (Reduktion Mindestschülerzahlen auf 60), man werde Erledigung beantragen, dazu die Stellungnahme der Landesregierung auf die Petition.. Was da zu lesen ist, bewegt sich auf dem Argumentationsstand 2013 und macht uns deutlich, dass auf den Kern unseres Anliegens (tiefere Mindestschülerzahlen im ländlichen Raum, jahrgangsdurchmischte Klassenbildung) nicht im Geringsten eingegangen wurde und wenn, mit Argumenten aus dem Jahre 2013, welche in unserem Dossier klar widerlegt waren.
Wir haben diese Antwort der Landesregierung in einem vierteiligen Bericht mit durchaus humoristischer Komponente (Suchwort Sommertheater eingeben) zerpflückt und sassen nachher ziemlich erschlagen da. Weshalb?

Wie wollen eigentlich die Menschen, welche uns auf diese Art und Weise antworten, erwarten, dass sie ernst genommen werden, dass wir Vertrauen in ihr politisches Geschick hätten?  Mit welchem Recht fordern solche Bürokraten und Politiker bürgerliches Engagement und Initiative?

Petitionsrecht ist ein demokratisches Instrument der direkten Bürgerbeteiligung.  Das Aussitzen DIESER Petition durch diese Landesregierung und zwar so lange, bis sich das Sachthema weitgehend erledigt hat, betrachten wir als Missbrauch des Petitionsrechtes und politische Willkür.

Wer um Vertrauen in Demokratie wirbt, sollte als Erstes demokratische Spielregeln beachten. Demokratische Spielregeln  bedeuten in diesem Falle, dass eine Petition zu einem Sachthema  auch dann behandelt wird, wenn dieses aktuell ist und das hat in diesem  Falle  NICHT stattgefunden.

Startdatum der Petition war Mai 2013 unmittelbar nachdem die Verordnung rechtskräftig publiziert war. Laufzeit drei Monate, eingereicht im September 2013. Somit ist dies die schnellstmögliche Reaktionszeit für Petitionäre, sich im Landtag zu einem Sachthema bemerkbar zu machen. Was darnach folgte, war eine Verschleppungstaktik, welche selbst vom  Petitionsausschuss im Landtag bemängelt wurde! Dafür bedanken wir uns nochmals ausdrücklich.

Wie es auch hätte laufen können, liebe Landesregierung:

  • Planungsstopp, Schulschließungsmoratorium im Frühjahr 2014 (im Landtag abgelehnt von CDU/SPD)
  • Seriöse Überprüfung und Vergleich der Konzepte mit Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Das  Kultusministerium konnte nicht mal sowas vorweisen, was sogar vom Landesrechnungshof (leider erst Ende 2014!) bemängelt wurde!
  • Beschluss, im ländlichen Raum jahrgangsdurchmischte Klassenbildung zu ermöglichen (Größe pro Klasse 15 oder 13 = 1./2. Klasse mind 15 Kinder, 3./4 Klasse  Mindestschülerzahl der Schule 30 Kinder. Damit sind praktisch alle heutigen Grundschulen in Sachsen-Anhalt auf die kommenden 15 Jahre  bestandsfähig. Vor allem aber könnten sie auch mit EU-Fördermitteln saniert werden. Wäre da nicht das STARKIII-Programm dieser Landesregierung!  Nur, das ist wieder ein anderes Kapitel.... 
  • Bezüglich Lehrerversorgung entsteht langfristig ein besserer Lehrer-Schüler-Schlüssel, als es in der jetzigen Form und mit den STARKIII-Richtlinien jemals der Fall sein wird.
  • Anpassung Gesetz und Start im Schuljahr 2015/16..  Standortträger haben das Recht, bei Unterschreitung der Mindestschülerzahl 60 auf jahrgangsdurchmischte Klassenbildung zurückzugreifen.
"Unmöglich" sagt uns diese Landesregierung, ohne unser Konzept und unsere Zahlen zu widerlegen.

"Machen wir" hat die Landesregierung Sachsens  im Oktober 2013 gesagt und bringt das neue Schulgesetz nach einem einjährigen Schulschließungsmoratorium. Sie setzt also innerhalb von 2 Jahren genau DIE Kernforderungen um, welche wir mit unserer Petition 2013 für Sachsen-Anhalt vorgeschlagen haben. 

"Machen wir schon länger" sagt Bayern, "Möglich" sagen immer mehr Bundesländer. "Ist doch völlig normal, praktizieren wir seit Jahren", sagen viele andere Länder.

Das Vertrauen in die Instrumente der Demokratie ist ungebrochen. Nur so sind nachhaltige Veränderungen und Lösungen möglich. Das Vertrauen in die Repräsentanten dieser Demokratie ist jedoch am Beispiel der Chronik unserer Petition mehr als unterkühlt, das sei hier ganz deutlich zum Ausdruck gebracht. 

Ausgenommen werden von dieser Kritik muss der Petitionsausschuss, welcher sich nach Kräften bemüht hat, in Form von Anhörungen uns alle möglichen Türen zu Entscheidungsträgern zu öffnen.

So nehmen wir die "Erledigung" (im übertragenen Sinne) der Petition zur  Kenntnis und sind nicht unglücklich, dass dieses Trauerspiel ein Ende hat. 

Die  Auseinandersetzung in der Sache wird weiter gehen!


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