Direkt zum Hauptbereich

Angern legt sich mit dem Landesschulamt an! Mit vollem Recht!

Die Volksstimme vom 24.06.2015 berichtet, dass die Verbandsgemeinde Elbe-Heide eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes zur Ersatzvornahme des Landesschulamtes beantragt. Demzufolge würden keine Lehrer für eine auslaufende Beschulung an die Grundschule Angern mehr entsandt, die Schule wäre auf Ende dieses Schuljahres zu schließen, die Schüler der 3./4. Klasse würden der GS Burgstall zugeteilt.   Besonders pikant: Für die Grundschule Angern liegt bereits die Bewilligung zur Errichtung einer freien Schule vor.

Gute Argumente für die Verbandsgemeinde

Die Schulentwicklungsplanung für die Verbandsgemeinde Burgstall mit der geplanten Schließung der GS Angerns mangels ausreichender Schülerzahlen basierte auf der alte SEPL-VO2014. Nachdem diese im Dezember 2014 durch das Kultusministerium korrigiert wurde, wäre Angern durchaus bestandsfähig gewesen... Allerdings hat man bereits für das Schuljahr  2014/15 keine 1. Klasse mehr eingeschult, da (immer noch auf Basis der alten SEPL-VO2014) perspektivisch die geforderten 80 Kinder ab 2017/18 NICHT erreicht werden konnten. Auch das ist inzwischen kein Problem mehr, neue Mindestschülerzahl ist ja 60.

WAS für eine Argumentation des Landesschulamtes!


 "Grundschulen werden gemäß Schulgesetz einzügig geführt. Die Grundschule Angern erfüllt diese Voraussetzungen seit längerem nicht mehr." Damit verweist das Landesschulamt darauf, das es seit Schuljahresbeginn keine erste Klasse mehr in Angern gibt, weil die Behörde die Einschulung in die Burgstaller Grundschule angeordnet hatte.
In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen drei und vier ab 1. August 2015 an die Grundschule Burgstall überwiesen werden. "Entsprechend der organisatorischen Vorbereitung des Schuljahres 2015/16 wird das Landesschulamt keine Lehrerwochenstunden an die Grundschule Angern zuweisen", heißt es abschließend. Quelle
Ironie der Geschichte: Das Landesschulamt selbst hat die 1. Klasse verweigert und argumentiert nun, die Grundschule Angern "erfüllt diese Voraussetzungen seit längerem nicht mehr", greift gleich zur nächsten Maßnahme und verweigert die beschlossene auslaufende Beschulung mit einer weiteren Ersatzvornahme... Soviel zum Thema Kommunale Selbstbestimmung. Hier werden Kommunalbehörden und Bürger veräppelt, Verwaltungsmacht und -willkür demonstriert, welche auf keiner nachvollziehbaren Logik mehr aufbaut. 
Das Landesschulamt erweckt den Eindruck, es hätte nie eine Anpassung der SEPL-VO2014 gegeben und bezieht sich in seiner Argumentation auf den Verordnungsstand von vor Dezember 2014!  Das geschieht auf dem Buckel der Kinder und der betroffenen Standortgemeinden!

Dieselbe Problematik bei STARKIII

Genau so läuft die Geschichte auch mit STARKIII. Die eingereichten Bedarfsmeldungen der Gemeinden vom Sommer 2014  beruhen auf dem Stande 80 Schüler ab 2017/18. Überprüft man nun diese "Bedarfsmeldung" nach der Reduktion der Mindestschülerzahl auf 60, so ergeben sich nach korrigierter SEPL-VO2014 völlig andere Kombinationen für "bestandsfähige" Schulen. Demzufolge müssten auch die Bedarfsmeldungen für STARKIII angepasst werden, ja? Wo ist das passiert?

Auch STARKIII ist angreifbar. Die Begründung dazu liefert das Landesschulamt selbst! "Grundschulen werden gemäss Schulgesetz einzügig geführt. "

Herr Bullerjahn erklärt, bis 2022 seien alle bestandsfähigen Grundschulen in Sachsen-Anhalt saniert. Die bis Ende Juni  einzureichenden Demografie-Checks zeigen, dass im Prinzip nur zweizügige Grundschulen STARKIII förderfähig sind, denn es müssen derzeit Schülerpotentiale von  über 120 Schülern für Förderobjekte ausgewiesen werden! Damit fallen alle im Schulgesetz für bestandsfähig erklärten einzügigen Grundschulen aus dem Rennen! 

Welche Verbandsgemeinde nimm sich dieser Form von Ungleichbehandlung Stadt - Land an?

Nachtrag August 2015: Angern gewinnt Rechtsstreit gegen Landesschulamt - und wie!!!

Die Verbandsgemeinde ging in Widerspruch zu dieser in kleine Art und Weise nachvollziehbaren und kontraproduktiven Vornahme des Landesschulamtes. Und was ist passiert?

Das Landesschulamt ist also mit dieser sinnfreien Machtdemonstration krachend gescheitert, wusste das von Anfang an und hat darauf gebaut, dass die Ersatzvornahme geschluckt werde und keine Rechtsmittel ergriffen würden. Betrachtet man nun noch den Zeitpunkt der Ersatzvornahme (Juni vor den Schulferien) und den Ablauf bis zum Entscheid (unmittelbar vor Schulbeginn), zeigt sich, wie sehr derartige schikanöse Auflagen oder Entscheide an den Nerven zehren können.


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sprechen wir mal "von Schule" - Klassenzimmer: Wartsaal oder "die zweite Lehrkraft" ?

Wir befassen uns heute mit  den Räumen in welchen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 16  mehr als die Hälfte ihres Lebens verbringen. Es sind zwei Punkte, welche im Vordergrund stehen: Nutzung des Raumes  und Möblierung. Der Titel deutet es schon an, hier geht es um die Nutzung. Das Bild links zeigt ein Klassenzimmer um 1900 herum.   Der dazugehörige Beitrag ist sehr lesenswert. Schule um 1900 eben. "Und auch aus diesen Jungs und Mädchen ist was geworden", höre ich bereits. Ja, das ist so. Das Bild rechts oben und die Bilder dieses Abschnittes zeigen Klassenzimmer von heute. In den meisten Grundschulen sehen wir nach wie vor die klassische Bestuhlung und sie besagt etwas: Gängigste Unterrichtsmethodik ist Frontalunterricht. Dies wiederum bedeutet für die Schüler: Viel sitzen, viel zuhören, wenig Eigenaktivität und Bewegung. Ja, es gibt auch andere Klassenraumbestuhlungen, sie sind lobend zu erwähnen, denn sie machen auf den ersten Blick klar, dass Unterric

Schülerbeförderung: 75 Minuten für 7-Jährige ! Wo bleibt eigentlich das Jugendamt?

Das Thema Schulschließungen produziert auf einer anderen Ebene Probleme, welche das Kultusministerium kaum und das Finanzministerium offenbar schon gar nicht interessieren. Es geht dabei einerseits um entstehende Kosten für den Schülertransport und zugleich um die Frage: Wo liegt die Grenze der Zumutbarkeit von Schülertransporten für Grundschüler? Dazu hat man in den letzten Tagen mehr erfahren: Kosten der Schülertransporte: Dazu Infos aus dem Kreise Jessen. Die Transportkosten stiegen von 4,26 Mio € im Jahre 2008 auf 5,45 Mio im Jahre 2011. Die durchschnittliche Kilometerleistung für einen Weg/Schüler betrug 15,61 Kilometer (2011) und wird mit den begonnenen Schulschließungen massiv zunehmen. ( Quelle MZ ) Diese Millionen scheinen irgendwo vom Himmel zu regnen und das Haushaltsbudget des Landes Sachsen-Anhalts nicht zu belasten. Hier spricht man nämlich nur vom enormen Sparpotential, ohne genauere Zahlen zu nennen. 75 Minuten von Tür zu Tür Zumindest der Landkreis Mansfeld S

Die Rechte unserer Kinder (1)

http://www.jugenddelegierte.de Nachdem wir inzwischen bis zum Gehtnichtmehr dargestellt haben, dass die Schwerpunkte der gegenwärtigen Planungen des Finanz- und Kultusministeriums ausschließlich finanzielle und personelle Gründe haben, möchten wir in diesem und den folgenden drei Beiträgen die Kinder in den Fokus stellen  Sie sind es, welche am Unmittelbarsten betroffen sind und - das behaupten wir jetzt - entsprechend Schaden nehmen oder benachteiligt werden Die Uno-Kinderrechts-Konvention von 1989  legt die Kinderrechte in 10 Punkten fest:  Drei davon möchten wir in diesem Zusammenhang herausgreifen: das Recht auf Gesundheit das Recht auf Bildung das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung 1. Recht auf Gesundheit Dazu eine Wegleitung zum Schlafbedarf von 6-11-Jährigen Für 5-6-Jährige beträgt dieser 11,5 Stunden, 7-11-Jährige liegt der Wer bei 11 Stunden. Daraus ergibt sich ein handfestes Problem für Eltern, deren Kinder bereits um 05:30 aus den Federn müssen, u