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Es werden Posts vom Januar, 2015 angezeigt.

StarkIII Bedarfsmeldung: Genau hinschauen!

Im Sommer 2014 hatten die Kommunen als Standortträger der Grundschulen in einem sehr engen Zeitfenster von Ende Juni bis Ende September so genannte Bedarfsmeldungen für STARKIII-Förderprojekte einzureichen. Die kommunalen Entscheidungsträger sind gut beraten, aber auch aufgefordert, nochmals genau hinzuschauen was damals war und was heute ist. Ein Schuh der Größe 42, einer mit der Größe 46. Lässt sich damit gehen? 1. "Bedarfsmeldung" Die offizielle Begründung aus dem Finanzministerium für dieses Vorgehen war, dass man sich damit einen Überblick über die zu erwartenden Förderanträge verschaffen wolle. Die Wegleitung zu dieser Meldung verlangte jedoch bereits sehr detaillierte Angaben bezüglich zu erwartender Energieersparnis und  über den Demografiecheck eine weit über die damalige SEPL-VO2014 hinausgehende Konzentration von Schülern an einem Standort. 2. Die Umsetzung Die zur Verfügung stehende Zeit war für die Standortgemeinden äußerst knapp, da mitten in de

Momentaufnahme: Es ist noch dunkel...

Heute gelten unsere Gedanken den Hunderten von Schulkindern im Alter von 6 -9 Jahren, welche kurz nach 06:15 ihr Elternhaus verlassen. Bei Sturm, Regen und Schnee machen sie sich auf den Weg an ihre oft unbeleuchteten Bushaltestellen, wo sie ungeschützt auf ihren Schulbus warten, der hoffentlich pünktlich kommt.  Da steigen sie dann ein und während er sich füllt, werden die Sitzplätze rar, beschlagen sich die Scheiben und wird die Luft recht miefig. So beginnt Qualitätsunterricht in Sachsen-Anhalt, Start um 07:30 Uhr. Unterbrochen wird er von einem 30 - 45 minütigen Zeitfenster für Mittagessen und "Aktivpause" Wie kinderfreundlich liest sich dagegen der Zeitplan der kommenden Landtagssession vom 29./30. 01. 2015.   Wir lernen daraus? Noch längst nicht alle sind Frühaufsteher. Es gibt noch viel zu tun!

Urteil des BVG: Einige Betrachtungen für Sachsen-Anhalt

Heute erscheint in den Medien ein Beitrag der MZ zum Bundesverfassungsgericht in Sachen Schulschlie ßungen in Sachsen. Analog zu Sachsen sind demzufolge auch in Sachsen-Anhalt Klagen von Standortgemeinden, deren Grundschulen durch das Land verordnet wurde, möglich, so die Aussage. Im Kern ist diese Information zweifellos richtig.  Bevor nun jedoch Anwälte mit solchen Klagen beauftragt werden, sollte schon noch etwas genauer analysiert werden. Denn: In den meisten Fällen der vegangenen Monate ist es ein Schließungsentscheid der Standortgemeinde, welcher letztendlich das Ende der Schule bedeutete. Es lohnt sich jedoch, die Art und Weise, wie diese Entscheide  zustande gekommen sind, etwas zu analysieren, das Umfeld zu beleuchten Schulhoheit Im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform entstanden ja viele neue Einheits- oder Verwaltungsgemeinden. Dabei wurde die Schulhoheit von den ehemaligen selbstständigen Gemeinden auf die Ebene Einheits- oder Verwaltungsgemeinde verlagert

Schritt 1: ...die Antwort

Sehr geehrter Herr Helbling, ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Zu Ihren Ausführungen wird sich der Petitionsausschuss von der Landesregierung ergänzend berichten lassen. Nach Vorliegen der erneuten Stellungnahme wird der Petitionsausschuss Ihre Petition erneut behandeln und über Ihr Anhörungsbegehren entscheiden. Das Ergebnis teilen wir Ihnen mit. Bis dahin bitte ich Sie weiterhin um etwas Geduld und verbleibe mit freundlichen Grüßen im Auftrag

Schritt 1: Antrag auf erneute Anhörung vor dem erweiterten Petitionsausschuss

Heute wurde dem Petitionsausschuss mitgeteilt, dass der Petitionär der ersten Petition  "Stoppt Grundschulschließungen-Fördert Landschulen" eine erneute, zeitnahe Anhörung vor dem erweiterten Petitionsausschuss fordert. Unterlegt ist dieser Antrag mit einer Reihe von konkreten Argumenten, über welche wir uns hier im Moment nicht weiter auslassen möchten. Wir gehen aber davon aus, dass diesem Antrag angesichts der besonderen, inzwischen 18-monatigen Historie dieser Petition stattgegeben wird.

Auf ins 2015, ein sehr wichtiges Jahr

Das Januarloch ist so gut wie überstanden, die Tage werden schon wieder länger, die erste Landtagssitzung des Jahres 2015 steht bevor. Zeit also auch für das Aktionsbündnis, die Ärmel hochzukrempeln. Wir beginnen mit einem Themenüberblick. Dies geschieht in der Absicht, uns alle wieder auf denselben Informationsstand zu bringen. Gleichzeitig wissen wir, dass diese Beiträge inzwischen von verschiedensten Stellen aus beruflicher oder politischer Neugier mitgelesen werden. Bundesverfassungsgereich fällt Urteil mit Konsequenzen auch für Sachsen-Anhalt Am 19.11.2014 hat das Bundesverfassungsgericht der Klage einer sächsischen Kommune stattgegeben, wonach eine Schulschließung  aus kommunaler Sicht nicht unter "Beteiligung" der Kommune, sondern durch "Benehmen" mit der Kommune vollzogen wurde. Im Grundgesetz sei aber Beteiligung garantiert. Da die Schulgesetze der beiden Länder weitestgehend identisch sind, ist davon auszugehen, dass Klagen von Kommunen gegen die

Die Wirkung von STARKIII auf das Grundschulnetz

Anklicken, runterladen. Wie wir in allen Diskussionen  mit Politikern auf Landes- Kreis- und vor allem Kommunalebene feststellen, ist der Zusammenhang zwischen STARKIII und SEPL-VO2014 nur ganz Wenigen bewusst. In Diskussionen der einzelnen Ausschüsse liest man dann, es würde weiterhin nach Aussenstellen-Lösungen, Ausnahmeregelungen, Schulverbünden  etc. gesucht, um gefährdete Schulen zu retten.  Man würde annehmen, dass dafür die SEPL-VO2014 als Planungs-Grundlage dient. Dem ist jedoch nicht so. Verschiedene Kommunen planen perspektivisch bereits mit STARKIII. Das bedeutet: Bestandsfähige Standorte laut geänderter SEPL-VO2014 werden geschlossen, um sich Optionen für STARKIII-Fördergelder offen zu halten. Das ist nötig, weil STARKIII für das Jahr 2015 mit einem mehr als doppelt so hohen Mindestschüleransatz arbeitet, als er in der modifizierten SEPL-VO2014 vorgesehen ist. Wir werden also in den kommenden Monaten erleben, dass das energetische Sanierungs- und Wirtschaftsf

Neuer Schulentwicklungsplan: Ein Trojaner!

Ohne eine Pressemitteilung, ohne eine Info auf der eigenen Web-Seite, hat uns das Kultusministerium noch ein Geschenk unter den Weihnachtsbaum gelegt, welches wir erst per Zufall am 1. Januar gefunden haben: Die revidierte Verordnung der SEPL-VO2014. Es geht hierbei um den überarbeiteten Abschnitt 4, Größe der Schulen. Was ändert sich? auf die geplante Erhöhung der Schülerzahlen 2017/18 wird verzichtet es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen "normal" und "dünn" besiedelt im ländlichen Raum  Wir weisen darauf hin : Genau diese beiden Punkte sind  Gegenstand des Normenkontrollverfahrens der Stadt Wanzleben! Wegen Unverhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahmen und Ungleichbehandlung im ländlichen Raum wurde in diesem Antrag die Rechtmäßigkeit der SEPL-VO2014 als Ganzes in  Frage gestellt. Wir unterstellen jetzt mal, dass hier vom Lande bereits "gesundet"= nachgebessert wurde. Auf ein Urteil wartet die Stadt bis heute noch... Was blei

Alles Gute für 2015

Allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern.  allen Leserinnen und Lesern wünschen wir alles Gute für 2015. Vorsätze? Weiterhämmern an der Dauerbaustelle Grundschule. Mit Hammer und Meißel STARKIII löchern. Hoffentlich mit euch zusammen. Aber zuerst genießen wir jetzt mal den sonnigen Neujahrstag