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SEPL-VO2014 STARKIII: Beschreibung eines Totalschadens!


Die Ankündigung des Kultusministers, auf eine Erhöhung der Mindest-Schülerzahlen im Jahre 2017/18 von 60 auf 80 zu verzichten, hat an vielen Orten für Jubel gesorgt. 

Weshalb dieser völlig unberechtigt ist und was die wirklichen Folgen dieser Ankündigung sind, zeigen wir hier auf.

Schulentwicklungsplan LK Börde Beispiel Rottmersleben
Auf Basis der alten SEPL-VO2014 erreicht Rottmersleben die notwendige Mindestschülerzahl nicht und soll über auslaufende Beschulung geschlossen werden.
Die Schüler aus Rottmersleben und Bornstedt sollen künftig in Bebertal beschult werden.

Mit der neuen Vorgabe 60 ist Rottmersleben jedoch locker bestandsfähig. Also ändert man das und gut ist? Nein, geht nicht!

Weshalb? . Dazu brauchen wir nun die Schülerzahlen von Bebertal, in welche Rottmersleben bereits eingearbeitet ist:

Gemeinsam mit Rottmersleben erreicht man  prognostisch eine Schülerspitze von 139 Kindern und gilt als langfristig bestandsfähig - nach altem Schulentwicklungsplan. 
Nimmt man nun die neuen Mindestschülerzahlen von 60, sind weder Rottmersleben noch Bebertal mittelfristig gefährdet. Also korrigieren? Beide Schulstandorte sind bestandsfähig und gut ist ?  Geht nicht!


Grundschule Bebertal meldet auf der Basis des Schulentwicklungsplanes SEPL-VO2014 Förderbedarf für STARKIII in Höhe von 4,5 Mio an! 
Nachzulesen in der Volksstimme vom 29.08. 2014. Um die Bedarfsmeldung korrekt einzureichen, bedurfte es eines energetischen Gutachtens, wofür aus dem Kommunalbudget ca. 15 000 € zu bezahlen waren. Garantie, dass das bewilligt wird, gibt es nicht. Das Geld ist weg.

Neben diesem Gutachten muss Bebertal belegen können, dass bis zum Jahre 2030 mindestens 100 Schüler diese Schule besuchen werden. So wollen es Herr Bullerjahn und Herr Dorgerloh. Dies gelingt nur mit den Schülern der zu schließenden Schule Rottmersleben. 
Die EU legt diesbezüglich keine Richtwerte vor, Verlangt wird lediglich eine Laufzeit von 15 Jahren. 


Entscheid Dorgerlohs pulverisiert gesamte bisherige SEPL-VO2014 wie auch STARKIII-Planung.
Dutzende von STARKIII-Bedarfsmeldern sind genau von dieser Problematik betroffen. Sie stehen nun ratlos im Regen.
1. Die erfolgte oder geplante Schließung Dutzender Schulstandorte erweist sich nach dieser Ankündigung als Fehlentscheid. Mit der Mindestschülerzahl 60 lassen sich völlig neue Kombinationen herstellen. Schulentwicklungsplanung muss also auf kommunaler und Kreisebene neu aufgegleist werden, da nicht mehr brauchbar.
2. Mit der Reduktion der Mindestschülerzahlen entsteht für die betroffenen Standorte ein neuer Rechtsanspruch auf Bestandsfähigkeit. Eine Schule mit 70 Kindern kann nach dieser Ankündigung nicht mehr  geschlossen werden . Bezüglich bereits vorsorglich geschlossener Schulstandorte stellt sich dieselbe Frage. "Pech gehabt" als Argument dürfte schwer zu verkaufen sein.
3. Die vom Finanzministerium durchgepeitschte STARKIII-Bedarfsmeldung ist unter diesem Gesichtspunkt  3 Tage nach Meldeschluss bereits wertlos, weil sich die Rahmenbedingungen der SEPL-VO2014 verändert haben und die eingearbeiteten Schülerzahlen nicht mehr aussagekräftig sind. 

Das alles auf dem Buckel der Kommunen und insbesondere der Kinder.
Betrogen sind nun die Kommunen, Eltern und vor allem die Kinder. Wegen einer Planung, welche man auf Grund der neuesten Entwicklung nur noch als stümperhaft bezeichnen kann, verliert der ländliche Raum unnötigerweise an Haltefaktoren, reisen Kinder ab 06:30 in der Gegend herum für etwas, was überhaupt nicht nötig gewesen wäre.

Verantwortungsbewusste Politiker aller Parteien, Gemeinde- und Städtebund, Oberverwaltungsgericht, Landesrechnungshof, aber auch die EU als Geldgeber sind aufgefordert, diesem unwürdigen Treiben ein Ende zu bereiten.  Sofortiger Umsetzungsstopp eines Planes, welchen es gar nicht mehr gibt und Verhinderung unnötiger Geldverbrennung in Millionenhöhe. 

Aus dieser planerischen Sackgasse gibt es mit den bisherigen Instrumenten kein Entkommen mehr, weshalb wir in den kommenden Tagen erneut unseren, vor einem Jahr in Magdeburg eingereichten Vorschlag ausbreiten und konkretisieren werden. Er ist zielführend und bewährt sich im In- und Ausland.


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