Wir fahren hier direkt weiter mit einzelnen Positionen des Schulentwicklungsplans, wie er am 19.2.2014 dem Kreistag zur Beschlussnahme vorgelegt wird. Damit verbunden ist natürlich die Frage: Kann man sowas tatsächlich genehmigen?
Die Grundschule Wippra ist mittelfristig nicht bestandsfähig....Wohin die Wippraer Schüler wechseln, steht noch nicht fest. Ein entsprechender Beschluss des Schulträgers, in diesem Fall ist das die Stadt Sangerhausen, steht noch aus.
Ja, was machen wir denn da? Wohin mit den Kleinen? Nach Sangerhausen (18 Kilometer) auf winterunsicherer Strasse? Kein Entscheid zur Schulkreiseinteilung gefallen? Oder doch, aber nicht kommuniziert? Aber der Schulentwicklungsplan soll vom Kreistag beschlossen werden? Was beschließt man denn da? Wippra wird geschlossen, aber wir wissen noch nicht, was wir mit den Kindern machen? Ehrlicher wäre das, was ein Verantwortlicher der Stadt Sangerhausen am 10.2. im Rosarium anlässlich einer Veranstaltung zum Thema Schulen gesagt hat: "Wir sind eine riesige Gemeinde, haben drei Grundschulen auf dem Lande und müssten laut SEPL-2014 zwei davon schließen. Das führt zu unzumutbaren Schulwegen und bereitet uns Bauchschmerzen." Richtig: SEPL-VO2014 ist in dieser Region NICHT anwendbar, es sei denn, man wolle sie von der Grundschulversorgung abschneiden.
Die Grundschule Stolberg wird aufgrund zu geringer Schülerzahlen zum 31. Juli 2014 geschlossen. Der Schulbezirk wird bis zum Schuljahr 2016/17 der Grundschule Hayn zugeordnet.Ab dem Schuljahr 2014/15 wird die Grundschule Hayn mit den Orten Hayn, Schwenda, Dietersdorf, Stolberg und Breitenstein bis Mitte 2017 weitergeführt und dann geschlossen. Ab dem Schuljahr 2017/18 werden die Schulbezirke der Grundschulen Stolberg und Hayn der Grundschule Rottleberode zugeordnet.
Ist klar, was hier abgeht? Hütchenspiel: Schüler von A gehen für drei Jahre nach B und anschließend wird B geschlossen, dann geht es auf nach C. Weshalb bitte gehen die Schüler aus A nicht direkt nach C? Und: Was hat das alles noch mit Schule zu tun?
Berga ist gefährdet. Gleichwohl hält der Schulträger an der Nutzung fest. So hofft man auf Zuzug junger Familien mit Kindern. Anträge dafür lägen vor. Diese könnten nicht realisiert werden, da die Wohnungen gegenwärtig saniert und erst Mitte 2014 zur Verfügung stehen würden. Ein Umzug nach Kelbra kommt nicht in Betracht, da die Raumsituation an der Grundschule eine Unterbringung der Bergaer nicht zulässt. Zunächst hofft die Kommune auf eine Ausnahmegenehmigung für 2014/15. Nach der Prognose wird die Mindestschülerzahl in Berga statt der erforderlichen 80 im Jahr 2017 mit 58 Grundschülern unterschritten.
Keine Lösung in Sicht, nicht wahr? Wer ist verantwortlich dafür? Zu wenige Kinder, oder die Verordnung des Kultusministeriums, welche die Mindestschülerzahlen verdoppelt??? Momentane Situation: Hoffen auf Ausnahmeregelungen, welche jedoch SOO NICHT in der Verordnung vorgesehen sind. Einzige Variante: Temporäre Ausnahmebewilligung und Erweiterungsbau in Kelbra. Da kann dann wieder EU-Geld verbrannt werden...Zum Wohl unserer Kinder? Würde das bitte jemand mal fragen?
Zum Schluss noch dieses Zückerchen:
In der Verbandsgemeinde soll die Grundschule in Blankenheim zum 31. Juli 2015 geschlossen werden. Die ersten Grundschüler aus Blankenheim und Klosterrode werden ab 2014/15 in Ahlsdorf eingeschult, die Schule soll im August fertig sein. Ab 2015/16 werden die Schüler der dritten und vierten Klasse aus Blankenheim in Helbra lernen, da diese für einen Übergangszeit keinen Platz in Ahlsdorf haben. Die Schüler aus Emseloh wechseln 2014/15 komplett nach Holdenstedt.
Wir sind wieder beim Hütchenspiel. Wie oft mussten Sie diese Sätze durchlesen, um zu verstehen, wer, wann wohin geht? Wie Kartoffelsäcke schiebt man da Schüler in der Gegend rum. Depot A ist voll, also Zwischenlager in B, bis A wieder Platz hat usw. Nennt man sowas Schulplanung? Nennen SIE sowas Schulplanung?
Sehr geehrte Damen und Herren Kreistagsdelegierte
Das sind nur einige Beispiele aus der Ihnen vorliegenden Schulentwicklungsplanung, über welche Sie am 19.2. abstimmen werden. Diese besteht aus einem Trümmerfeld von Halbentscheiden, nicht richtig verzahnten Eckwerten aus SEPL-VO2014 und STARKIII und nicht realisierbaren Absichtserklärungen. Teilweise sind Schulkreisänderungen vorgesehen, welche nicht mal durch Ihre eigene Schülerbeförderungs- Verordnung gedeckt sind. Garniert wird die Diskussion sicherlich mit den Versprechen wie:"das können wir dann später noch regeln", welche im ersten Beitrag als Einleitung angekündigt wurden.
Verlassen Sie sich angesichts all der Enttäuschungen und nicht eingehaltener Versprechungen der letzten 12 Monate wie Ausnahmeregelungen und Außenstellen etc. weiterhin auf genau dieselben mündlichen Ausflüchte? SEPL-VO2014 lässt sowas nicht zu und sollten nun unverhofft neue Eckwerte einfließen, ist Ihnen sicherlich auch klar, dass dann die gesamte Schulplanung neu geschrieben werden muss. Dann nämlich werden all jene Landkreise aufstehen, welche nach der "alten" SEPL zu entscheiden hatten. Deswegen: Ablehnung des vorliegenden Schulentwicklungsplanes.
Der Tagesordnungspunkt Schulentwicklungsplanung dürfte eines der wichtigsten Themen sein, über welches Sie in den letzten Jahren abgestimmt haben. Es dreht sich nämlich um die Frage, ob weite Teile unseres Landkreises von der schulischen Grundversorgung abgeschnitten und damit als Lebensraum für junge Familien aufgegeben werden. Wer JA stimmt, ist mit der Abwicklung der ländlichen Region einverstanden. Es ist also nachvollziehbar, dass diese Abstimmung unter Namensaufruf zu erfolgen hat.
Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort wird diese Abstimmung aufmerksam verfolgen: Registriert die Ja-Stimmen, die Nein-Stimmen und wird Stimmenthaltung und Abwesenheit von der Versammlung als Ja-Stimme werten. Bekennen Sie Farbe!
Wir fordern Sie auf, unsere Angaben zu überprüfen, zu hinterfragen und anlässlich der Versammlung vom 19.2. in Sangerhausen Ihrem Gewissen und nicht dem Parteibuch zu folgen.
Aktionsbündnis Grundschulen vor Ort.
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